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Arzneimittel und Nahrungsergänzung
Omega-3-Fettsäuren: überflüssig und wenig geeignet – findet Stiftung Warentest
Nutzen nicht belegt
Viele Anbieter bevorzugen jedoch den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln, der Grund: Arzneimittel müssen in aufwendigen Prozessen zugelassen werden und Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit nachgewiesen sein. Ein Nahrungsergänzungsmittel hingegen muss der Inverkehrbringer lediglich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anzeigen. Was enthalten ist, ob das Nahrungergänzungsmittel sinnvoll und ungefährlich ist, wird nicht geprüft. Da Nahrungsergänzungsmittel eine Ernährung lediglich ergänzen sollen, gibt es auch keine konkrete Indikation. Erlaubt sind jedoch die sogenannten Health Claims – weich formulierte Werbeaussagen, wie „EPA und DHA tragen zu einer normalen Herzfunktion bei“. Arzneimittel hingegen verlangen ein konkretes Anwendungsgebiet. So ist Omacor® zum Beispiel zugelassen „bei endogener Hypertriglyceridämie zusätzlich zur Diät, wenn geeignete diätetische Maßnahmen allein nicht ausreichen“.
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Omega-3-Fettsäuren: Ein leeres Versprechen?
Kritik üben die Verbraucherschützer jedoch vor allem an der wissenschaftlichen Datenlage: Die Studienauswertung zeige, dass Omega-3-Fettsäure-Kapseln weder bei Gesunden noch bei Risikopatienten vor Herz-Kreislauf-Ereignissen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall schützen.
Und die Arzneimittel Eicosan, Eicosapen und Omacor?
Auch für die zugelassenen Arzneimittel fällt das Fazit der Verbraucherschützer ernüchternd aus, obwohl alle hinsichtlich Qualität, Gehalt und Deklaration in Ordnung sind. Zugelassen sind sie zur Behandlung von erhöhten Triglycriden (einer speziellen Art von Blutfettwerten). Zwar sänken durch die Mittel die Triglyeride, so Warentest. Doch mit welchem Effekt? Sterben dadurch weniger Patienten oder haben seltener einen Schlaganfall? Diese harten Endpunkte vermissen die Verbraucherschützer. „Wenig geeignet“, sei selbst das vor Kurzem noch rezeptpflichtige Omacor®.
1 Kommentar
Omega 3 zur Unterstützung der Hirnfunktion
von S.M. am 23.07.2020 um 18:59 Uhr
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