Kinowerbung und Gratisproben

Bundestag beschließt neue Werbeverbote für Zigaretten

Berlin - 03.07.2020, 13:30 Uhr

Ab 2022 ist Schluss mit Außenwerbung für Tabakprodukte. (Foto: imago images / Norbert Schmidt) 

Ab 2022 ist Schluss mit Außenwerbung für Tabakprodukte. (Foto: imago images / Norbert Schmidt) 


Gesundheitsexperten drängen seit Langem darauf, Tabak-Reklame auch in Deutschland deutlich weitreichender zu unterbinden als bisher. Jetzt hat die große Koalition im zweiten Anlauf das Ziel erreicht. Vorausgegangen war dem gestern gefassten Beschluss ein jahrelanges Ringen.

Nach jahrelangen Diskussionen hat der Bundestag die Werbung für Zigaretten in Deutschland weiter eingeschränkt. Der Parlamentsbeschluss vom späten Donnerstagabend untersagt ab dem kommenden Jahr Kinowerbung fürs Rauchen, wenn der jeweilige Film für Unter-18-Jährige freigegeben ist. Auch das Verteilen von Gratis-Proben ist dann außerhalb von Fachgeschäften nicht mehr erlaubt.

Verbot wird stufenweise ausgeweitet

Ab 2022 gilt ein Werbeverbot auf Außenflächen wie Plakatwänden oder Haltestellen – wenn auch zunächst einmal nur für herkömmliche Tabakprodukte. Für Tabakerhitzer greift das Außenwerbeverbot ab dem Jahr 2023, ein Jahr später ist dann auch die Außenwerbung für E-Zigaretten verboten. Allerdings muss der Bundesrat noch zustimmen.

„Endlich sind wir beim Tabakwerbeverbot auf direktem Weg zum Ziel“, sagte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), der Deutschen Presse-Agentur. Mediziner fordern seit Langem zusätzliche Verbote, um vor allem junge Leute vor dem Einstieg ins Rauchen zu bewahren.

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Die Tabakindustrie kritisierte das Vorhaben jedoch und verwies auf das unterschiedlich hohe Gesundheitsrisiko bei konventionellen Zigaretten einerseits und weniger schädlichen Tabakerhitzern und E-Zigaretten andererseits. Deshalb müsse auch in Zukunft „Aufklärung“ über die neuen Produkte möglich sein, um Raucher zum „Umstieg auf schadstoffärmere Produkte“ zu bewegen, sagte die Geschäftsführerin von Philip Morris, Claudia Oeking.

Keine Werbeverbote für Alkohol und Süßigkeiten geplant

Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Gitta Connemann (CDU), verteidigte das Werbeverbot und versicherte gleichzeitig, entsprechende Maßnahmen seien bei Alkohol und Süßigkeiten nicht geplant. Tabak sei „das einzige legale Produkt, das bei bestimmungsgemäßen Konsum krank macht und tötet“, erklärte Connemann. „Ein Glas Wein macht noch keinen Alkoholiker, ein Schokoriegel keine Fettleber.“

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Vor vier Jahren war ein erster Versuch zur Verabschiedung eines solchen Gesetzes gescheitert. Das Kabinett hatte 2016 zwar Plänen des damals zuständigen Bundesernährungsministers Christian Schmidt (CSU) zugestimmt. Im Bundestag wurden sie aber nie beschlossen. Ende des vergangenen Jahres gab die Unionsfraktion den Weg für einen zweiten Anlauf frei. Schmidt sagte der dpa: „Ich freue mich und bin dankbar, dass nach längerer Verzögerung endlich der Gesetzentwurf zu einem weitgehenden Tabakwerbeverbot vor der Verabschiedung steht.“ Er betrachte das auch als späten Sieg.



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