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Gemischtes Feedback
BPhD will digitale Lehre auf den Prüfstand stellen
Digitale Lehre evaluieren
Der Studierendenverband begrüßt auch, dass der Ablauf der Prüfungen zum 2. Staatsexamen flexibilisiert werden soll. Wenn es nötig wird, dürfen zukünftig zwischen den einzelnen Prüfungen auch mehr als die bisher möglichen acht Tage liegen. Der BPhD regt an, diese Regelung auch für das 1. Staatsexamen anzuwenden. Außerdem empfiehlt er, die nun geplanten Regelungen rückwirkend seit dem 28. März gelten zu lassen, da die Auswirkungen der Pandemie an den Unis sowie in den Apotheken „zu Beginn unmittelbar zu spüren“ waren.
Die Abweichungsverordnung zu den Approbationsordnungen geht zurück auf das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 19. Mai. Darin ist geregelt, dass das BMG vorübergehend die Approbationsordnungen für angehende Apotheker und Zahnärzte anpassen kann – eine entsprechende Rechtsgrundlage für Mediziner wurde bereits mit dem 1. Bevölkerungsschutzgesetz geschaffen. Ziel der Regelungen ist laut BMG mehr Flexibilität für Auszubildende und Studierende im Gesundheitswesen während der Epidemie. Außerdem soll den Studierenden die Möglichkeit eröffnet werden, Unterrichtsveranstaltungen ganz oder teilweise durch digitale Lehrformate zu ersetzen.
Gemischtes Feedback
Bleibt die Frage, ob die Corona-bedingten Erleichterungen und Lernformate, die sich in den vergangenen Monaten bewährt haben, aus Sicht de BPhD auch in einer „normalen Phase“ weitergeführt werden. Darauf antwortet eine Sprecherin: „Wir erhalten derzeit von den Studierenden sehr gemischtes Feedback und müssen das Ganze daher erst detailliert evaluieren, bevor wir eine zuverlässige Aussage diesbezüglich treffen können.“ Man wolle das Thema im Rahmen einer Umfrage evaluieren. Bevor diese jedoch flächendeckend gestartet werden kann, müsse das Semester an allen Standorten abgeschlossen werden – also frühestens im September.
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