Gemischtes Feedback

BPhD will digitale Lehre auf den Prüfstand stellen

Stuttgart - 21.07.2020, 15:45 Uhr

Bei der Umstellung von Präsenzveranstaltungen auf Online-Lehre lief offenbar nicht alles rund. (c / Foto: Rido / stockadobe.com)

Bei der Umstellung von Präsenzveranstaltungen auf Online-Lehre lief offenbar nicht alles rund. (c / Foto: Rido / stockadobe.com)


Die Coronavirus-Pandemie hat auch an den Universitäten Einiges durcheinander gewirbelt. Vor allem für die Pharmazeuten, die traditionell einen hohen Anteil an Präsenzzeiten absolvieren, bedeutete die Krise eine Umstellung. Wie sind die digitalen Lehrformate, die in diesem Zuge entwickelt wurden, bei den Studierenden angekommen? Das will sich der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) nach Ende des Semesters genau ansehen.

Eigenverantwortung und Organisa­tionsvermögen – das sind die Eigenschaften, die Pharmaziestudierende im aktuellen Semester vor allen Dingen aufbringen mussten. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) sieht die Umstellung auf digitale Lehre sowohl für Dozierende als auch Studierende im vergangenen Frühjahr als eine Herausforderung an. Doch durch das große Engagement aller Beteiligten und Betroffenen seien relativ schnell digitale Alternativen für die Vorlesungen und Seminare geschaffen worden.

Lange Zeit unklar war hingegen, ob die ausgefallenen Laborpraktika rechtzeitig wieder aufgenommen werden, sodass Meldefristen für die Staats­examina eingehalten werden können. Überall da, wo es möglich ist, werden seit wenigen Wochen praktische Veranstaltungen größtenteils durch theoretische Online-Formate ersetzt.

Nach Informationen des BPhD soll es Online-Vorlesungen auch im nächsten Semester an vielen Pharmazie­-Standorten geben. Bei (Labor-)Praktika versucht man hingegen, diese als Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen durchzuführen. Denn technische Fähigkeiten würde ein Online-Format den angehenden Apothekerinnen und Apothekern nicht vermitteln können.

Im Hinblick auf eine mögliche zweite „Corona-Welle“ sei es wichtig, dass die Universitäten spontan, flexibel und angemessen auf die Situation reagieren können. Der BPhD sieht die Grundlage dafür in der „Verordnung zur Regelung abweichender Vorschriften von den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Trag­weite“: Am 10. Juni legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Referentenentwurf über abweichende Vorschriften von den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker vor. Dieser sieht unter anderem flexible Lösungen für das Pharmaziestudium, die Famulatur sowie das Praktische Jahr vor.

Offene Wünsche für Famulatur und PJ

Der BPhD begrüßte die geplanten Regelungen und regte an, bei den Famulaturen nach­zubessern. So sollten Regelungen geschaffen werden, die die bereits absolvierten Teile einer Famulatur, die während der vorlesungsfreien Zeit begonnen wurde, aber aufgrund der epidemischen Lage nationaler Tragweite abgebrochen werden musste, ebenfalls anerkennen. Für das Praktische Jahr hatte der Fachschaftsverband ebenfalls noch Wünsche. So wies er auf das Problem hin, dass viele Apotheken auf einen Schichtbetrieb umgestellt haben oder hatten, um das Ansteckungs­risiko innerhalb des Teams zu minimieren. Dadurch könne es dazu kommen, dass Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) nur halbtags und nicht wie im Entwurf gefordert mindestens 75 Prozent in der Apotheke tätig sind. Der BPhD schlägt deshalb vor, dass „die wöchentlichen Arbeitszeiten und die gesamte Ausbildungsdauer der PhiP um bis zu 50 Prozent durch theoretische Ausbildungsteile ersetzt werden können“.

Digitale Lehre evaluieren

Der Studierendenverband begrüßt auch, dass der Ablauf der Prüfungen zum 2. Staatsexamen flexibilisiert werden soll. Wenn es nötig wird, dürfen zukünftig zwischen den einzelnen Prüfungen auch mehr als die bisher möglichen acht Tage liegen. Der BPhD regt an, diese Regelung auch für das 1. Staatsexamen anzuwenden. Außerdem empfiehlt er, die nun geplanten Regelungen rückwirkend seit dem 28. März gelten zu lassen, da die Auswirkungen der Pandemie an den Unis sowie in den Apotheken „zu Beginn unmittelbar zu spüren“ waren.

Die Abweichungsverordnung zu den Approbationsordnungen geht zurück auf das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 19. Mai. Darin ist geregelt, dass das BMG vorübergehend die Approbationsordnungen für angehende Apotheker und Zahnärzte anpassen kann – eine entsprechende Rechtsgrundlage für Mediziner wurde bereits mit dem 1. Bevölkerungsschutzgesetz geschaffen. Ziel der Regelungen ist laut BMG mehr Flexibilität für Auszubildende und Studierende im Gesundheitswesen während der Epidemie. Außerdem soll den Studierenden die Möglichkeit eröffnet werden, Unterrichtsveranstaltungen ganz oder teilweise durch digitale Lehrformate zu ersetzen.

Gemischtes Feedback

Bleibt die Frage, ob die Corona-bedingten Erleichterungen und Lernformate, die sich in den vergangenen Monaten bewährt haben, aus Sicht de BPhD auch in einer „normalen Phase“ weitergeführt werden. Darauf antwortet eine Sprecherin: „Wir erhalten derzeit von den Studierenden sehr gemischtes Feedback und müssen das Ganze daher erst detailliert evaluieren, bevor wir eine zuverlässige Aussage diesbezüglich treffen können.“ Man wolle das Thema im Rahmen einer Umfrage evaluieren. Bevor diese jedoch flächendeckend gestartet werden kann, müsse das Semester an allen Standorten abgeschlossen werden – also frühestens im September.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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