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BPhD will digitale Lehre auf den Prüfstand stellen
Die Coronavirus-Pandemie hat auch an den Universitäten Einiges durcheinander gewirbelt. Vor allem für die Pharmazeuten, die traditionell einen hohen Anteil an Präsenzzeiten absolvieren, bedeutete die Krise eine Umstellung. Wie sind die digitalen Lehrformate, die in diesem Zuge entwickelt wurden, bei den Studierenden angekommen? Das will sich der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) nach Ende des Semesters genau ansehen.
Eigenverantwortung und Organisationsvermögen – das sind die Eigenschaften, die Pharmaziestudierende im aktuellen Semester vor allen Dingen aufbringen mussten. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) sieht die Umstellung auf digitale Lehre sowohl für Dozierende als auch Studierende im vergangenen Frühjahr als eine Herausforderung an. Doch durch das große Engagement aller Beteiligten und Betroffenen seien relativ schnell digitale Alternativen für die Vorlesungen und Seminare geschaffen worden.
Lange Zeit unklar war hingegen, ob die ausgefallenen Laborpraktika rechtzeitig wieder aufgenommen werden, sodass Meldefristen für die Staatsexamina eingehalten werden können. Überall da, wo es möglich ist, werden seit wenigen Wochen praktische Veranstaltungen größtenteils durch theoretische Online-Formate ersetzt.
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Nach Informationen des BPhD soll es Online-Vorlesungen auch im nächsten Semester an vielen Pharmazie-Standorten geben. Bei (Labor-)Praktika versucht man hingegen, diese als Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen durchzuführen. Denn technische Fähigkeiten würde ein Online-Format den angehenden Apothekerinnen und Apothekern nicht vermitteln können.
Im Hinblick auf eine mögliche zweite „Corona-Welle“ sei es wichtig, dass die Universitäten spontan, flexibel und angemessen auf die Situation reagieren können. Der BPhD sieht die Grundlage dafür in der „Verordnung zur Regelung abweichender Vorschriften von den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“: Am 10. Juni legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Referentenentwurf über abweichende Vorschriften von den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker vor. Dieser sieht unter anderem flexible Lösungen für das Pharmaziestudium, die Famulatur sowie das Praktische Jahr vor.
Offene Wünsche für Famulatur und PJ
Der BPhD begrüßte die geplanten Regelungen und regte an, bei den Famulaturen nachzubessern. So sollten Regelungen geschaffen werden, die die bereits absolvierten Teile einer Famulatur, die während der vorlesungsfreien Zeit begonnen wurde, aber aufgrund der epidemischen Lage nationaler Tragweite abgebrochen werden musste, ebenfalls anerkennen. Für das Praktische Jahr hatte der Fachschaftsverband ebenfalls noch Wünsche. So wies er auf das Problem hin, dass viele Apotheken auf einen Schichtbetrieb umgestellt haben oder hatten, um das Ansteckungsrisiko innerhalb des Teams zu minimieren. Dadurch könne es dazu kommen, dass Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) nur halbtags und nicht wie im Entwurf gefordert mindestens 75 Prozent in der Apotheke tätig sind. Der BPhD schlägt deshalb vor, dass „die wöchentlichen Arbeitszeiten und die gesamte Ausbildungsdauer der PhiP um bis zu 50 Prozent durch theoretische Ausbildungsteile ersetzt werden können“.
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