Neue Wege zur Apothekenhonorierung
Kritik und Alternativen zum Honorargutachten
2018 Deutscher Apotheker Verlag
Dennoch hat die Preisdifferenzierung einen beträchtlichen Charme und wäre weitere Überlegungen wert, wenn sich die beschriebenen Probleme umgehen ließen. Wie das möglich ist, hat der Verfasser dieser Anmerkung bereits vor etwa zwei Jahren mit einem Konzept für einen „fondsfinanzierten versorgungsformabhängigen Festzuschlag“ beschrieben. Diese Idee wurde im Beitrag „Zukunftsweisende Apothekenhonorierung – ein Vorschlag“ in der DAZ 2018, Nr. 17, S. 56-62 als „Honorarkomponente 7“ beschrieben. Die Darstellung ist auch im Buch „Neue Wege zur Apothekenhonorierung“ (Herausgeber Thomas Müller-Bohn, Deutscher Apotheker Verlag 2018) zu finden.
2018 Deutscher Apotheker Verlag
Bei diesem Konzept zahlen die Krankenkassen den Festzuschlag nicht direkt an die Apotheken, sondern in einen Fonds. Dieser Fonds gibt das Geld an die Apotheken weiter, an Versender jedoch einen geringeren Betrag. Der Mechanismus ähnelt dem des Nacht- und Notdienstfonds. Dabei bleiben die einheitlichen Preise erhalten. Für die Krankenkassen hängt der Preis also nicht davon ab, von wem der Patient sein Arzneimittel erhält. Damit entfallen die Fehlanreize zur Steuerung der Patienten.
Bei diesem Konzept sparen die Krankenkassen jedoch nicht. Bei etwa einem Prozent Marktanteil der Versender wäre die Ersparnis ohnehin gering. Stattdessen kann der Kostenvorteil der Versender für eine bessere Honorierung der Vor-Ort-Apotheken genutzt werden. Allerdings wäre auch dieser Effekt sehr gering. Der große Vorteil läge dagegen im verminderten Anreiz für die Versender. Wenn sich der Versand nicht lohnt, wird das bestehende Versorgungssystem der Vor-Ort-Apotheken geschützt - und das war doch die Aufgabenstellung.
3 Kommentare
Apothekenhonorierung?
von Heiko Barz am 06.08.2020 um 12:50 Uhr
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von Torben Schreiner am 06.08.2020 um 10:15 Uhr
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von Anita Peter am 06.08.2020 um 7:46 Uhr
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