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Pharmaverbände suchen Gespräch mit AkdÄ
Gibt es ethisch vertretbare Anwendungsbeobachtungen?
Im Juli hatte die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft aktiv Ärzten von der Teilnahme an Anwendungsbeobachtungen abgeraten. Basis war eine wissenschaftliche Publikation, die erstmals zeige „dass Anwendungsbeobachtungen tatsächlich zu höheren Verschreibungsvolumina der untersuchten Medikamente führen“. Reine Marketingmaßnahmen also? Das sehen der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie und der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller anders.
Konkreter Anlass einer Stellungnahme zu Anwendungsbeobachtungen (AWB) des Fachausschusses Transparenz und Unabhängigkeit der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) im Juli war eine wissenschaftliche Publikation aus dem Monat Juni. Diese zeige, dass Ärzte, die an einer AWB teilnehmen, das entsprechende Arzneimittel während der Studie und im Jahr danach signifikant häufiger verschreiben. In der Folge riet die AkdÄ Ärzten, an keinen Anwendungsbeobachtungen mehr teilzunehmen. Die Fragen, die nach der Zulassung eines Arzneimittels offen bleiben, würden AWB nicht beantworten. Vielmehr sollen sich hinter AWB oftmals Marketingmaßnahmen mit geringem wissenschaftlichen Anspruch verbergen.
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Marketingmaßnahmen mit geringem Anspruch
AkdÄ zu Anwendungsbeobachtungen: Ärzte sollen nicht teilnehmen!
Nun haben der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) in einem gemeinsamen Schreiben an die Autoren der AkdÄ-Publikation reagiert und zu Gesprächen aufgefordert. Das bestätigte gegenüber DAZ.online ein Sprecher des BPI. Dieser meint: „Statt des Aufrufs an die Ärzte, pauschal an keiner AWB mehr teilzunehmen, sollte stattdessen empfohlen werden, nicht mehr an solchen AWB teilzunehmen, die der betroffene Arzt, entweder aufgrund seines Fachwissens oder auf Nachfrage bei der AkdÄ, als suspekt oder fraglich hinsichtlich des wissenschaftlichen Anspruchs identifiziert hat. Alle anderen nichtinterventionellen Studien (NIS), besonders solche, die mit einer gesetzlichen Forderung verbunden sind, verdienen eher eine Unterstützung der Ärzte im Sinne der Patientensicherheit.“
AkdÄ rät nicht von der Teilnahme an PASS oder PAES ab
Allerdings dürfte das die AkdÄ gar nicht so viel anders sehen. Denn sie wies schon im Juli darauf hin, dass AWB von Post-Authorisation Safety Studies (PASS) oder Post-Authorisation Efficacy Studies (PAES) abzugrenzen sind. PASS und PAES würden nämlich von den regulatorischen Behörden, vor allem der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), meist in Zusammenhang mit der Neuzulassung einer Substanz als nichtinterventionelle (NIS) oder interventionelle Studien angeordnet oder freiwillig von pharmazeutischen Unternehmen durchgeführt. Die AkdÄ rät also nicht von der Teilnahme an PASS oder PAES ab, sondern explizit von AWB.
Für eben solche NIS (PASS und PAES) wollen sich nun offenbar die beiden Pharmaverbände einsetzen und haben der AkdÄ nach eigenen Angaben ein entsprechendes Gesprächsangebot gemacht.
2 Kommentare
Lösungsvorschlag
von norbert brand am 13.08.2020 um 9:06 Uhr
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gekaufter Umsatz
von norbert brand am 13.08.2020 um 7:52 Uhr
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