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FAQ
ABDA gibt Tipps zum Umgang mit dem E-Medikationsplan
Gretchenfrage Honorierung
Des Weiteren wirft die ABDA die offene Frage der Honorierung für Apotheker beim Aktualisieren des Plans auf: „Für den Apotheker […] sieht der Gesetzgeber für die Erstellung oder Aktualisierung des eMP bisher kein Honorar vor.“ Bereits bei der Einführung des Bundeseinheitlichen Medikationsplanes kritisierten Apotheker, dass sie für Ergänzungen im BMP keine Vergütung erhalten. Ärzte können die Erstellung eines BMP dagegen als Einzelleistung oder über Zuschläge abrechnen.
Im PDSG – dem nach der parlamentarischen Sommerpause noch ein letzter Durchgang im Bundesrat bevorsteht – steht geschrieben, dass Apotheker für Arbeiten in der elektronischen Patientenakte vergütet werden sollen. Der elektronische Medikationsplan wird jedoch auf der elektronischen Gesundheitskarte der Patienten hinterlegt. Eine Vergütung für Arbeiten mit der eGK ist im PDSG nicht vorgesehen. Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) am 1. Januar 2021 dürfen sich Patienten jedoch dazu entscheiden, ihren eMP auf die elektronische Patientenakte zu überführen.
„Die Zukunft gehört der elektronischen Patientenakte"
In einem kürzlich veröffentlichten Interview mit DAZ.online merkte Apotheker Ralf König vom Think Tank Health Innovation Hub (hih), der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur Digitalisierung berät, an, dass die Vergütung der Apotheker im Zusammenhang mit dem eMP eine Lücke darstellt, für die die Politik eine Lösung finden muss. Außerdem ergänzt er: „Die Speicherung auf der Karte [ist] eine Übergangslösung, die historisch bedingt ist. […] Die Zukunft gehört der elektronischen Patientenakte, hier sind wir auch vergütet eingebunden. Der Patient wird alles, was mit seiner Gesundheit zu tun hat, in Zukunft in der elektronischen Patientenakte pflegen.“
Zudem schließt die ABDA nicht aus, dass in Zukunft pharmazeutische Dienstleistungen bei der Arbeit mit dem elektronischen Medikationsplan honoriert werden könnten. Da aktuell keine Vergütung vorgesehen ist, verweist die Dachorganisation der Apotheker darauf, dass neben der Datenpflege derzeit keine Verpflichtung zu umfangreichen Dienstleistungen besteht: „Eine AMTS-Prüfung über die Gesamtheit aller Arzneimittel ist hier, wie auch sonst im Rahmen der Information und Beratung, nicht Teil des Prozesses. Hierzu müsste eine Medikationsanalyse durchgeführt werden, die gesondert vergütet werden muss.“
2 Kommentare
Wir arbeiten gerne umsonst!
von Thomas Eper am 14.08.2020 um 11:20 Uhr
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„Geldfluss“ gehört nach Dagoberts Entenhausen !
von Heiko Barz am 14.08.2020 um 10:32 Uhr
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