Verordnungsdaten einsehbar

Das transparente E-Rezept?

Stuttgart - 21.10.2020, 16:45 Uhr

Am 1. Juli 2021 soll der Startschuss zum E-Rezept fallen. Wenn keine dezentrale Lösung des E-Rezepts mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in Betracht kommt, könnte es alternative Wege aus dem Sicherheitsproblem geben. (m / Foto: viewfinder / stock.adobe

Am 1. Juli 2021 soll der Startschuss zum E-Rezept fallen. Wenn keine dezentrale Lösung des E-Rezepts mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in Betracht kommt, könnte es alternative Wege aus dem Sicherheitsproblem geben. (m / Foto: viewfinder / stock.adobe


Funktion des E-Rezept-Tokens rechtlich berücksichtigen

Die problematische Sicherheitsarchitektur um das E-Rezept ist nun auch in der Berichterstattung einiger weiterer Medien angekommen. „Heise online“ weist direkt in der Einleitung eines entsprechenden Beitrags darauf hin: „Die Einführung des E-Rezepts ist für 2022 geplant, allerdings ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Aufseiten der Telematik-Infrastruktur kann mitgelesen werden.“ Das Portal „Medical Tribune“ zitiert eine Aussage von ABDA-TI-Leiter Sören Friedrich im DAZ-Artikel. Die jetzige Rechtslage bezüglich des E-Rezeptes sehe vor, so Friedrich, dass die Rezeptdaten vor der Verschlüsselung innerhalb der TI gelesen werden könnten.

Eine Sprecherin des DAV bestätigt auf Anfrage des Nachrichtenportals, dass sich der DAV als Gesellschafter der Gematik für eine E-Rezept-Lösung eingesetzt habe, die eine Gesamtverschlüsselung des Rezeptes von der Arztpraxis bis zur Apotheke beinhaltet. Leider habe sich der Großteil der Gesellschafter gegen eine Umsetzung im Rahmen einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgesprochen.

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Wenn tatsächlich keine dezentrale Lösung des E-Rezeptes mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mehr in Betracht kommt, könnte es verschiedene alternative Wege heraus aus dem Sicherheitsproblem geben: Laut Dr. Peter Froese müsste man den Export der Daten komplett verbieten oder einen digitalen und analogen Kopierschutz einführen. Ein solcher umfassender Kopierschutz würde dann auch bei ausgedruckten Barcodes funktionieren. Mit dieser Forderung sollten sich die Apotheker bei der Diskussion über noch anstehende Rechtsverordnungen und Gesetzesinitiativen positionieren. Denkbar wäre also, dass in das gestern bekannt gewordene Gesetzesvorhaben aus dem Bundesgesundheitsministerium noch weitere Details über das E-Rezept eingearbeitet werden könnten.

Die Juristen Mand und Meyer fordern, die tatsächliche Funktion des E-Rezept-Tokens rechtlich unbedingt zu berücksichtigen. Insbesondere müsse klargestellt werden, dass die Zuweisungs- und Makelverbote den Token einbeziehen.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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3 Kommentare

Ablage

von Reinhard Rodiger am 21.10.2020 um 19:45 Uhr

Also via Hochsicherheitsprozess Erzeugung eines e-Rezepts.Dann Ablage im offenen Briefkorb.Da können sich dann die Interessenten bedienen. Für Missbrauch ist dann niemand verantwortlich.,denn das Rezept ist sicher erzeugt worden. Datensicherheits-feindlicher geht es nicht.

Ablage jedes vernünftigen Sachverstandes.Inakzeptabel.

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War doch klar !

von ratatosk am 21.10.2020 um 18:26 Uhr

Da die Ende zu Ende Verschlüsselung die Versender gestöhrt hat, hat Spahn eben das Bfarm angewiesen dies zu ändern. Datenschutz so gewährleisten ist unmöglich, weiß jeder mit Basiswissen der Informatik. Ist aber für die Politk de facto nicht wirklich wichtig, nur in den Sonntagsreden.
Verordnungsverhalten der Ärzte, 2. Zie der GKV um ihre Macht zu steigern, nicht um die Qualität ! Sartane waren für die GKV ja vor dem Ende des Patentschutzes nur eine Exotenklasse, als es billiger wurde, wurde es Mainstream.

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Spahn

von Conny am 21.10.2020 um 17:03 Uhr

Positiv getestet !!!

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