Wegen COVID-19

Umgang mit Infektionen und Quarantäneanordnungen in Apotheken

Remagen - 29.10.2020, 14:30 Uhr

Was ist zu tun, wenn ein Corona-Verdachtsfall im eigenen Apothekenteam auftritt? (Foto: Schelbert)

Was ist zu tun, wenn ein Corona-Verdachtsfall im eigenen Apothekenteam auftritt? (Foto: Schelbert)


Die Zahlen an SARS-CoV-2-Infizierten steigen mit beängstigender Geschwindigkeit. Auch vor den Apotheken macht das Coronavirus nicht halt, weder vor noch hinter dem HV-Tisch. Was ist zu tun, wenn ein Mitglied des Personals infiziert ist oder nachweislich Kontakt mit einem COVID-19-Kranken hatte? Gibt es für Apotheken Ausnahmeregelungen, weil sie zur „Kritischen Infrastruktur“ gehören? Was muss in der Apotheke beachtet werden, um zu verhindern, dass das Gesundheitsamt eine vorübergehende Schließung anordnet?

Die Apothekenkunden rechnen damit, dass das Apothekenpersonal „Corona-clean“ ist. Mit zunehmender Intensität der Pandemie wird es aber wahrscheinlich unvermeidbar sein, dass auch Apothekenmitarbeiter sich infizieren oder wegen des Verdachts auf eine Infektion 14 Tage zu Hause bleiben müssen. Können die Gesundheitsämter solche Konstellationen zum Anlass nehmen, die vorübergehende Schließung einer Apotheke anzuordnen, bis die Infektionsgefahr vorüber ist? DAZ.online hatte das Thema „Möglicher Corona-Verdachtsfall im Apothekenteam – was ist zu tun?“ bereits Anfang April aufgegriffen. 
Seitdem ist fast ein halbes Jahr vergangen und die Situation hat sich deutlich verschärft. Deswegen sollen die aktuellen Regeln nochmals aufgearbeitet werden.

Ein Fall aus der Praxis

Apotheker Christian Schmidt aus dem ostwestfälischen Detmold hat es im März am eigenen Leib erfahren müssen. Andere Kollegen mögen ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Bei Schmidt war eine Mitarbeiterin scheinbar erkältet aus dem Urlaub in Österreich zurückgekommen und hatte zunächst noch ein paar Tage weitergearbeitet, bevor sie dann doch krankheitsbedingt zu Hause blieb. Ein paar Tage später wurde sie dann positiv auf das Coronavirus getestet. Für ihren Chef, Inhaber der Hof-Apotheke, begann eine Berg- und Talfahrt. Er meldete sich umgehend beim Kreisgesundheitsamt und verwies auf das Hygienekonzept in seiner Offizin. Die Apotheke könne geöffnet bleiben, wenn die Mitarbeiter Handschuhe und Schutzmasken trügen, hieß es zunächst. Dann aber wurde am selben Tag die umgehende Schließung angeordnet, bevor keine 24 Stunden später die Entwarnung kam. Er dürfe wieder öffnen, teilte die Behörde Schmidt mit.

Gehören Apotheken zum medizinischen Personal?

Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL), in dem Schmidt Bezirksgruppenvorsitzender ist, forderte daraufhin für die Apotheken eine ähnliche Regelung, wie sie für Ärzte längst galt, nämlich die Einstufung als „medizinisches Personal“ mit den entsprechenden Quarantäne-Empfehlungen des RKI. Nach einer aktuellen Auskunft des Robert Koch-Instituts gegenüber DAZ.online wird das Personal in Apotheken im Sinne der RKI-Empfehlungen „Optionen zur vorzeitigen Tätigkeitsaufnahme von Kontaktpersonen unter medizinischem Personal in Arztpraxen und Krankenhäusern bei relevantem Personalmangel“ nicht als „medizinisches Personal“ eingestuft. Die Optionen sind damit für Apotheken nicht anwendbar.

Gehören Apotheken zur kritischen Infrastruktur (KritIS)?

Für die ABDA ist die Einstufung der Apotheken als „Kritische Infrastruktur“ unstrittig. „Nach der KRITIS-Strategie der Bundesregierung sind Kritische Infrastrukturen (KritIS) Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden“, erklärte die stellvertretende Sprecherin der Bundesapothekerkammer Ursula Sellerberg auf Anfrage von DAZ.online.

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RKI: Pharmazeutisches Personal essenziell und hochspezialisiert

„Die Arzneimittelversorgung zählt unzweifelhaft dazu.“ Insofern verweise die ABDA in ihren FAQ „COVID-19-Pandemie – Fragen zum Apothekenbetrieb“ auf die Seite des RKI, fügte Sellerberg an. Das Robert Koch-Institut hatte hierzu im Übrigen Anfang April eine entsprechende Klarstellung vorgenommen, die pharmazeutisches Personal als essenziell, hochspezialisiert und der Kritischen Infrastruktur zugehörig einstuft.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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