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Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz
Shop Apotheke erwartet Einspruch der EU-Kommission beim Boni-Verbot
Wird die Europäische Kommission das mit dem VOASG im Sozialrecht neu geregelte Rx-Boni-Verbot akzeptieren? Stefan Feltens, CEO von Shop Apotheke, geht nicht davon aus. Er erwartet, dass die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten wird. Der Arzneimittelversender boomt derweil weiter – auch durch eine fragwürdige Kooperation mit dem Telemedizinanbieter Zava.
Die Coronakrise beflügelt das Geschäft der europäischen Arzneimittelversender. Heute legte die Shop Apotheke mit Sitz in Venlo/Niederlande die Zahlen für das dritte Quartal 2020 vor. Laut Pressemitteilung steigerte der Versender seinen Konzernumsatz mit 239 Millionen Euro um fast 40 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Für die ersten neun Monate ergibt sich nach Angaben von Shop Apotheke somit ein Gesamtumsatz von gut 703 Millionen Euro. Das entspricht einem Plus von rund 38 Prozent gegenüber dem Vorjahresumsatz in Höhe von
509 Millionen Euro.
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Bei einem Pressebriefing zu den heute veröffentlichten Ergebnissen zum dritten Quartal der Shop Apotheke Europe sprach CEO Stefan Feltens auch das Verbot der Rx-Boni an: „Wir gehen davon aus, dass das VOASG im Dezember noch in Kraft tritt. Uns wundert, dass die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat bereit sind, in einen Konflikt mit der Europäischen Kommission einzutreten“, so Feltens.
Er sei fest davon überzeugt, dass das Gesetz europarechtswidrig ist und verwies dabei auf das EuGH-Urteil von 2016. Darin werde von einem strukturellen Wettbewerbsnachteil für EU-ausländische Marktteilnehmer gesprochen. Im Laufe der Jahre habe sich seit dieser Urteilsverkündigung faktisch nichts geändert. „Jetzt ist ganz entscheidend, wie sich die Europäische Kommission dazu positionieren wird“, sagte Feltens. „Wir gehen davon aus, dass die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den Bund einleiten wird.“
Positionierung der Kassen bleibt abzuwarten
Zudem bleibe abzuwarten, wie sich die Krankenkassen in Deutschland diesbezüglich positionieren werden, ergänzte Feltens. In der Vergangenheit habe es immer wieder Äußerungen gegeben, dass auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) davon ausgehe, dass ein Boni-Verbot rechtswidrig sei. „Es gibt da noch einige Fragezeichen, Themen, die noch nicht abschließend geklärt sind“, sagte Feltens weiter. Deshalb habe man noch keine Entscheidung gefällt, wie man mit dem Boni-Verbot umgehen werde.
2 Kommentare
Das Gegenteil von Arzt
von Dr. House am 05.11.2020 um 15:40 Uhr
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AW: Das Gegenteil von Arzt
von Alfons Neumann am 06.11.2020 um 2:24 Uhr
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