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Apothekerkammer Hamburg
ABDA-Präsidentschaft: Siemsen fordert hungrige Führung statt satter Zufriedenheit
Beitragserhöhung mit Nullsummenspiel
Doch etwa einen Monat nach der vorigen Kammerversammlung habe der Hamburger Apothekerverein die Aufteilungsvereinbarung über die ABDA-Beiträge gekündigt. Es sei üblich, dass Kammer und Verband die Beiträge in jedem Kammerbezirk bilateral aufteilen, meist etwa im Verhältnis zwei Drittel zu ein Drittel. Siemsen erklärte, zu Beginn seiner Präsidentschaft habe in Hamburg die Aufteilung im Verhältnis 60 zu 40 gegolten, die dann über mehrere Stufen auf 70 zu 30 geändert worden sei und lange so halten sollte. Doch mit der jüngsten Kündigung habe der Verein eine Aufteilung im Verhältnis 75 zu 25 vorgeschlagen. Dem habe sich die Kammer nicht entgegengesetzt, weil eine satzungsgemäße Aufteilung die Kammer noch stärker belasten und den Verein weitere Stimmrechte kosten würde, erklärte Siemsen (zur Erklärung: gemeint ist die Aufteilung gemäß § 11 Abs. 4 ABDA-Satzung, die gilt, wenn sich Kammer und Verein nicht einigen).
Beiträge der Angestellten bleiben stabil
Die Verschiebung der ABDA-Beiträge belaste den Kammerhaushalt mit zusätzlichen 30.000 Euro, erklärte Siemsen. Daraufhin sei der Vorstand gezwungen, eine Beitragserhöhung zu planen. Da die zusätzlichen Kosten durch die neue Beitragsaufteilung auf Wunsch des Vereins zustande kämen und dieser ausschließlich die Selbstständigen vertrete, habe der Kammervorstand einstimmig beschlossen, die dafür benötigten Mittel ausschließlich über den Betriebsstättenbeitrag zu finanzieren. Die Beiträge der Angestellten sollen nicht angetastet werden, versicherte Siemsen.
Als Mitglied des Vereins gehe er davon aus, dass dies eine Art „Nullsummenspiel“ sei. Denn gemäß der im vorigen Jahr beschlossenen Beitragsordnung des Vereins werde der Vereinsbeitrag jeweils gemäß dem ABDA-Beitrag des Vereins angepasst, erläuterte Siemsen. Demnach wird der Vereinsbeitrag sinken und dies wird die Zahlungen der Inhaber in der Summe ausgleichen, folgerte Siemsen. Daraufhin stimmte die Kammerversammlung für die vorgeschlagene Erhöhung des Betriebsstättenbeitrags um 2,2 Prozent für alle Umsatzgrößenklassen.
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