Ob Spahn die Erleichterungen bei der Abgabe von (Rabatt-)Arzneimitteln beim Auftreten von Lieferengpässen, die er mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung eingeführt hat, verlängern oder gar entfristen wird, ließ der Minister offen. „Wir brauchen die Rabattverträge, um zu sparen“, sagte er. Denn: „Wir brauchen das Geld auch an anderer Stelle, zum Beispiel für die Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen.“
Schmidt betonte hingegen das Verantwortungsbewusstsein, das die Kolleg:innen offenbar angesichts der neuen Möglichkeiten gezeigt haben. Sie haben demnach davon nur Gebrauch gemacht, wenn eine Belieferung gemäß Rabattvertrag tatsächlich nicht möglich gewesen sei. Mit einer Entfristung ließe sich in den Apotheken Arbeitszeit einsparen und vor allem die Freude am Beruf fördern – ein Argument, das auch mit Blick auf den Fachkräftemangel in den Offizinen von Bedeutung ist.
2 Kommentare
Nicht angekommen
von Reinhard Rodiger am 07.12.2020 um 21:21 Uhr
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genau
von Karl Friedrich Müller am 07.12.2020 um 16:00 Uhr
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