Neuer Entwurf für Corona-Impfverordnung

Priorisierung wird konkreter

Berlin - 16.12.2020, 17:55 Uhr

Wer bekommt die ersten Vakzinen gegen COVID-19? Das soll eine Verordnung regeln. (Foto: Trsakaoe / stock.adobe.com)

Wer bekommt die ersten Vakzinen gegen COVID-19? Das soll eine Verordnung regeln. (Foto: Trsakaoe / stock.adobe.com)


Höchste, hohe und erhöhte Priorität

Höchste Priorität (§ 2 des Verordnungsentwurfs) haben demnach

1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,

2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer, geistig behinderter oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,

3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere, geistig behinderte oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,

4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit sehr hohem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, Rettungsdiensten, SARS-CoV-2-Impfzentren sowie in Bereichen, in denen infektionsrelevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,

5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Hämato-Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Folgende Personen haben mit hoher Priorität (§ 3 des Verordnungsentwurfs) Anspruch auf Schutzimpfung:

1. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,

2. Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:

a)      Personen mit Trisomie 21,

b)      Personen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung,

c)      Personen nach Organtransplantation,

3. eine enge Kontaktperson

d)      von pflegebedürftigen Personen nach § 2 Nummer 1 und nach Nummer 1 und 2, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt werden,

e)      von schwangeren Personen, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt werden,

4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren,

5. Personen, die in Obdachlosenunterkünften und Asylbewerberunterkünften untergebracht oder tätig sind,

6. Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind.

Sodann haben folgende Personen haben mit erhöhter Priorität (§ 4) Anspruch auf Schutzimpfung:

1. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,

2. Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:

a)      Personen mit Adipositas (BMI >30),

b)      Personen mit chronischer Nierenerkrankung,

c)      Personen mit chronischer Lebererkrankung,

d)      Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion,

e)      Personen mit Diabetes mellitus,

f)       Patienten mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie/Vorhofflimmern oder koronare Herzkrankheit oder arterieller Hypertension,

g)      Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen /Apoplex,

h)      Personen mit Autoimmunerkrankungen,

i)       Personen mit  Krebserkrankungen,

j)       Personen mit Autoimmunerkrankungen,

k)      Personen mit COPD oder Asthma bronchiale,

l)       Personen mit rheumatischen Erkrankungen,

3. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesonderen in Laboren und Personal, welches keine PatientInnen mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut,

4. Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz,

5. Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,

6. Personen, die als Erzieher oder Lehrer tätig sind,

7. Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleisch verarbeitenden Industrie,

8. Personen, die im Einzelhandel tätig sind.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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