Abgabe von Schutzmasken

Update: Was die Apotheker jetzt wissen müssen

Berlin - 16.12.2020, 13:45 Uhr

Senior:innen und Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen zu einer Corona-Risikogruppe zählen, haben Anspruch auf Schutzmasken aus der Apotheke. (Foto: imago images / Sven Simon)

Senior:innen und Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen zu einer Corona-Risikogruppe zählen, haben Anspruch auf Schutzmasken aus der Apotheke. (Foto: imago images / Sven Simon)


Seit dem 15. Dezember gilt die Corona-Schutzmasken-Verordnung. Was müssen Apotheker zur Abgabe von Schutzmasken an Risikopatienten wissen? Lesen Sie hier die aktualisierten wichtigsten Fragen und Antworten. 

Bekomme ich jetzt meine Masken in der Apotheke?

Die sogenannte Corona-Schutzmasken-Verordnung ist am Dienstag, den 15. Dezember 2020, im Bundesanzeiger erschienen und noch am selben Tag in Kraft getreten. Damit ist rechtlich gesehen der Weg frei für die Abgabe der Masken in den Apotheken. Da Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kräftig Tempo gemacht hat, blieb den Offizinen allerdings lediglich eine Vorbereitungszeit von wenigen Tagen. Viele von ihnen haben zwar große Mengen an Masken bestellt, die jedoch in machen Fällen noch nicht angekommen sind. Daher kann es vorkommen, dass die Bestände in einzelnen Apotheken bereits vergriffen sind, der Nachschub aber noch auf sich warten lässt.

Wer hat Anspruch auf die Masken?

Unter den anspruchsberechtigten Personenkreis fallen laut Schutzmasken-Verordnung:

Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben – unabhängig davon ob sie in der GKV versichert sind oder nicht – Anspruch auf Schutzmasken, wenn

  1. sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
  2. bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt: 
    • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
    • chronische Herzinsuffizienz,
    • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
    • Demenz oder Schlaganfall,
    • Diabetes mellitus Typ 2,
    • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
    • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
    • Trisomie 21,
    • Risikoschwangerschaft.

Die Masken soll es also nicht nur für gesetzlich Versicherte geben. Die Verordnung erstreckt den Anspruch ausdrücklich auch auf Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Wie viele Masken sind pro Anspruchsberechtigtem vorgesehen?

Personen, die zu einer der genannten Risikogruppen zählen, haben Anspruch auf insgesamt 15 Masken. Die Ausgabe erfolgt in drei Etappen. Vom 15. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 stehen ihnen drei Schutzmasken zu. Im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum Ablauf des 28. Februar 2021 können sie einmalig sechs Schutzmasken erhalten sowie vom 16. Februar 2021 bis zum Ablauf des 15. April 2021 erneut einmalig sechs Schutzmasken.

Welche Apotheken dürfen die Masken abgeben? Auch Versandapotheken und Versender aus anderen EU-Mitgliedstaaten?

Die Ausgabe der drei „Dezember-Masken" ist klar auf die inländischen Vor-Ort-Apotheken ausgerichtet. In der Verordnungsbegründung heißt es: 

„Damit der Anspruch (...) zügig umgesetzt werden kann, sollen die Schutz-masken durch inländische Apotheken im Rahmen eines unkomplizierten und bürokratiearmen Verfahrens, das auf ortsnahe Apotheken ausgerichtet ist, abgegeben werden“. 

Im Unterschied zum ersten Verordnungsentwurf spricht die Begründung des finanlen Entwurfs allerdings auch EU-Versender an: Diese könnten ab Januar 2021, also sobald die fälschungssicheren Bescheinigungen der Kassen vorliegen, die Masken ebenfalls abgeben und für 6 Euro abrechnen.

Was ist, wenn ich kein passendes Gebinde mit drei beziehungsweise sechs Masken vorrätig habe?

Sofern in der Apotheke keine Packungseinheit mit der erforderlichen Anzahl Schutzmasken vorhanden ist, ist die Apotheke laut Verordnung zur Neuverpackung berechtigt. Die Schutzwirkung der Masken darf dabei nicht beeinträchtigt werden. Bei jeder Abgabe ist zudem eine Anleitung des Herstellers der Schutzmaske beizufügen. Handelt es sich um Schutzmasken, die nach der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungs-Verordnung (§ 9 Absatz 2 Satz 2) verkehrsfähig sind, ist den anspruchsberechtigten Personen auf Verlangen eine Bestätigung von der zuständigen Marktüberwachungsbehörde auszuhändigen.

Welche Masken dürfen Apotheken abgeben?

Welche Masken darf ich abgeben?

Vorgesehen sind FFP2-Masken oder Masken mit vergleichbarer Qualität, die „gemäß der Verordnung (EU) 2016/425 vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstung oder gemäß § 9 der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungs-Verordnung in der Bundesrepublik Deutschland verkehrsfähig sind“. Folgende Übersicht dazu findet sich in der Verordnung:

MaskentypStandard (Teil der Kennzeichnung)Weitere Kennzeichnungs-merkmaleZielland
FFP2 oder vergleich-barCE-Kennzeichnung mit nachgestellter Kennnummer der notifizierten Stelle

gemäß Verordnung (EU) 2016/425, z. B. Schutzklasse FFP2

Gebrauchsdauer

Herstellerangaben

Verweis auf DIN EN 149:2001+A1:2009 oder vergleichbar

EU-Konformitätserklärung 
Anleitung und Information

EU 
N95NIOSH-42CFR84

Modellnummer

Lot-Nummer

Maskentyp

Herstellerangaben

TC-Zulassungs-nummer

USA und Kanada
P2AS/NZS 1716-2012Identifizierungsnummer oder Logo der Konformitäts-bewertungsstellenAustralien und Neuseeland
DS2JMHLW-Notification 214, 2018

Kennzeichnung von Masken aus USA, Kanada, Australien / Neuseeland, Japan, China und Korea (PDF)

jaish.gr.jp > hor1-y-13-11-3_1.pdf

jaish.gr.jp > hor1-y-13-11-3_2.pdf

Japan
CPAPrüfgrundsatz für Corona SARS-Cov-2 Pandemie Atemschutzmasken (CPA)Bescheinigung der Marktüberwachungs-behörde nach 
§ 9 Absatz 3 MedBVSV
Deutschland


Braucht ein Anspruchsberechtigter einen Nachweis dafür, dass er zu einer Risikogruppe zählt? 

Im Dezember und bis zum 6. Januar obliegt es allein den Apotheken, zu prüfen, ob Kunden oder Kundinnen anspruchsberechtigt ist. Um das Alter zu prüfen, müssen sich die Mitarbeiter:innen den Personalausweis zeigen lassen. Liegt eine der genannten Erkrankungen oder eine genannter Risikofaktor vor, muss die Person deren Vorliegen durch eine Eigenauskunft nachvollziehbar darlegen. „Dies kann auch durch eine in der Apotheke zu unterzeichnende Eigenerklärung auf einem Formblatt der Apotheke erfolgen“, heißt es in der Verordnung. Ein solches Formblatt der ABDA finden Sie hier zum herunterladen

Zum Jahreswechsel ändert sich die Lage. Dann verschicken die Krankenkassen fälschungssichere und nicht personalisierte Bescheinigungen an die berechtigten Versicherten. Diese Bescheinigung ist in der Apotheke vorzulegen und durch das pharmazeutische Personal einzuziehen und mit Apothekenstempel und Unterschrift der abgebenden Person zu versehen. 

Kann ein Anspruchsberechtigter eine andere Person zum Abholen der Masken schicken?

Ja, die Verordnung bestimmt, dass die Abgabe auch gegen Vorlage einer von der anspruchsberechtigten Person erteilten Vollmacht erfolgen kann, wenn diese entweder der Apotheke bekannt ist oder zusätzlich zur Vollmacht der Personalausweis der anspruchsberechtigten Person vorgelegt wird. Wenn die Coupons ins Spiel kommen, sind diese ohnehin nicht personalisiert.

Wird es im Januar erneut einen geballten Anstrum auf die Apotheken geben?

Wie wird sichergestellt, dass Anspruchsberechtigte im Dezember tatsächlich nur drei Masken erhalten und sich keine weiteren durch „Apotheken-Hopping“ erschleichen?

Das kann leider nicht ausgeschlossen werden. Laut ABDA-Präsident Friedemann Schmidt sei dies mit dem BMG erörtert und gemeinsam entschieden worden, dass man dieses Risiko eingehen werde. Er appellierte diesbezüglich an die Vernunft und Solidarität der Menschen.

Wie soll ein Ansturm auf die Apotheken im neuen Jahr verhindert werden?

Die Verordnung regelt, dass die Krankenkassen und Versicherungen ihre Versicherten nach und nach anschreiben sollen. Dazu heißt es:

Die Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen haben die anspruchsberechtigten Personen (…) in folgender Reihenfolge zu informieren:

1. zuerst die Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben,

2. danach die Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und diejenigen, die wegen einer der genannten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren anspruchsberechtigt sind, und

3. danach die Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Woher sollen Apotheken die Masken beziehen?

Vom Tisch ist die Idee, die Masken sollten direkt aus Beständen des Bundes kommen. Vielmehr sollen die Apotheken die üblichen und bewährten Vertriebswege nutzen: den Großhandel und den Direktvertrieb. Der Großhandel hat bereits signalisiert, dass die Lieferkette steht. Voraussichtlich werden insgesamt rund 400 Millionen partikelfilternde Masken ausgegeben werden.

Sind die Masken gratis oder muss der Anspruchsberechtigte eine Zuzahlung leisten?

Ab Januar wird beim Einlösen eines Coupons der Krankenkasse oder Krankenversicherung eine Eigenbeteiligung des Versicherten von 2 Euro fällig. Diese verbleibt in der Apotheke und wird mit dem Erstattungsbetrag verrechnet. Für die bis zum 6. Januar 2021 ohne Coupon auszugebenden Masen ist keine Zuzahlung vorgesehen.

Und wie steht es ums Honorar?

Wie viel bekommt die Apotheke für ihren Aufwand?

Für die Masken die im neuen Jahr gegen eine Bescheinigung der Versicherung ausgegeben wird, erhalten die Apotheken einen Erstattungsbetrag von 6 Euro je Maske. Bei der Abgabe von sechs Schutzmasken, die Anspruchsberechtigte beim Einlösen des Gutscheins erhalten, macht das also 36 Euro. Darin ist der Einkaufspreis sowie alle Zuschläge und die jeweils geltende Mehrwertsteuer bereits enthalten.

Im Dezember erhalten die Apotheken für die Maskenabgabe eine individuelle Pauschale aus dem DAV-Nacht- und Notdienstfonds. Diese setzt der DAV durch Bescheid fest. Dafür stellt das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) pauschal 491,4 Millionen Euro bereit. Die Verteilung an die Apotheken richtet sich nach der Anzahl der im dritten Quartal 2020 von der jeweiligen Apotheke abgegebenen Rx-Arzneimittel zur Anwendung am Menschen und der Anzahl der insgesamt von den Apotheken abgegebenen verschreibungspflichtigen Humanarzneimittel, die jeweils dem DAV gemeldet wurden.

Genaueres zu Berechnung der individuellen Pauschale finden Sie hier:

Maskenabgabe an Risikogruppen

NNF: So viel Geld gibt es pro Apotheke



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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83 Kommentare

Masken aus China

von Wagner am 05.01.2021 um 8:16 Uhr

Habe in der Apotheke 3 Masken KN95 erhalten. Herstellungsland China. Keine CE Kennzeichnung, keine Konformitätserklärung. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, die Masken entsprechen FFP2.
Ist das so richtig?

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AW: Masken aus China

von Schulz am 06.01.2021 um 12:19 Uhr

Sind die zulässige?

Unbegreiflich

von Janine Z. am 28.12.2020 um 17:44 Uhr

Ich finde es unbegreiflich und schon fast eine Frechheit das Diabetes Typ 2 Patienten eine Maske bekommen und Typ 1 nicht!
Es ist doch klar das mehr Typ 2 an Corona infiziert waren, weil es auch einfach nur ein Bruchteil von der Menge Typ 1 haben! Es heißt doch sogar das das Sterberisiko bei Typ 2 beim 2-fachen liegt und Typ 1 beim 3,5fachen. Wir kriegen jeden Pups bei der Krankeit, aber wir sind nicht relevant. Nur die Typ 2 er ..

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AW: Unbegreiflich

von Janke am 29.12.2020 um 10:41 Uhr

Habe auch gerade erfahren das nur der Typ 2 relevant sein soll, unverständlich. Der Typ 2 kann sich durch Bewegung und angemessene Ernährung Medikamentenfrei halten. Bei Typ 1 ist eine Autoimmunerkrank. Was für Berater sind denn da am Werk.

Versand Apotheken

von Herkert am 27.12.2020 um 10:56 Uhr

Liebe Patienten und Patientinnen,
Ich verstehe den Unmut über einige VorOrt Apotheken, die nur mit Kundenkarte Masken abgeben wollten o.ä.
Allerdings ist offenbar vielen Menschen nicht klar, dass es eben keine 6€ pro Maske gibt, sondern in vielen Fällen tatsächlich drauf gezahlt werden muss und dass in einem sehr turbulenten Jahr in dem die Apotheken durch die Insolvenz des Abrechenzentrums ohnehin geschädigt sind.
Die Versandapotheken haben sich bei den Masken zum Jahresende hin rausgehalten obwohl es mit Expressversand beispielsweise kein Problem gewesen wäre Masken kontaktlos zu versenden, aber diese schlagen erst wieder zu wenn die Vergütung auch anständig ist.
Wenn Sie sich den Untergang eines stabilen Gesundheitssystems herbeiwünschen (doppelte Kontrolle von Dosen Indikation, der Verordnung; Arzt und Apotheker getrennt, um keine wirtschaftlichen Interessen in Verordnungen zu packen; offenes Ohr und kostenlose Beratung, maximaler Einsatz zur Beschaffung von AM für jeden einzelnen zb Orlhan drugs,...)
Zumal die Preise bei Monopolstellung nicht so günstig bleiben.

Deshalb bitte ich Sie, wenn Sie in einer Apotheke enttäuscht werden, gehen Sie zur nächsten, aber für den Erhalt des Gesundheitssystems kaufen Sie bitte nicht online.

Ich bin mir sicher dass im Januar in vielen Apotheken die Situation auch geordneter ablaufen kann und es genug Masken für jeden geben wird

Ich hoffe Sie hatten schöne Feiertage und wünsche einen guten Rutsch




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Masken wie Karnevalbonbons verteilt

von Claudia am 23.12.2020 um 13:30 Uhr

PTA aus einer Apotheke .
Ich kann es nicht glauben, was hier berichtet wird.
Am 15.12. waren bei uns auch 3000 Masken innerhalb von 4 Stunden weg .Alle Kunden wurden informiert ,daß wir am Montag Nachschub bekommen .
Ein kurzer Blick auf den Ausweis, wenn überhaupt.
Jeder Kunde hat von uns Masken ohne irgend welche Quittungen oder Unterschriften bekommen .
Ob Stammkunde oder irgendwer interressiert erstmal nicht .Wir sind alle im gleichen Boot .
Wir haben die Masken wie bei Karneval verteilt .
Meiner Meinung sollte jede Apotheke so handeln.
Schade,daß hier nun alle Apotheken gleich gestellt werden

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Maskenausgabe ebenfalls verweigert

von Juliane am 22.12.2020 um 17:04 Uhr


fast erleichtert nehme ich wahr, dass es vielen Menschen ebenso ergeht, wie mir - dass ich da nicht allein bin mit meinem Ärger. Da ich nur wenige Medikamente regelmäßig nehme, bin ich keine gelistetee Stammkundin in einer Apotheke, obgleich ich immer in der gleichen meine Medikamente kaufe und gefühlt dort Stammkundin bin - leider erlebte auch ich sehr unfreundliche Reaktionen der Mitarbeiterinnen und erhielt keine Masken. Ab heute heißt das für mich: ich werde Kundin bei einer online-Apotheke....

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AW: Maskenausgabe ebenfalls verweigert

von Leon am 23.12.2020 um 10:12 Uhr

Richtig so! Solchen Apothekern muss die ROTE KARTE gezeigt werden!

Es gibt Apotheken und Apotheken

von Christian Grünberg am 22.12.2020 um 16:04 Uhr

Nach so vielen negativen Berichten hier, muss ich mich zuerst als Deutscher Apotheker für meine Kollegen entschuldigen.
Ich glaube tatsächlich, dass diese Berichte Ausnahmen sind.

Ja, die Ankündigung des Ministers Spahn in den Medien kam überraschend, es wurde auch nichts mit den Apotheken vor Ort in irgendeiner Weise abgesprochen, die offizielle Kommunikation durch die zuständigen Verbände erfolgte sehr spät.

Ich selbst erfuhr aus der Presse von der Maskenausgabe bzw. von Kunden, die bereits vor dem 15.12. bei mir in der Apotheke standen und Masken abholen wollten.

Allerdings muss ich auch betonen, dass die knappe Zeit zur Maskenbeschaffung durchaus zu bewältigen war. Ich kaufte eben keine Billigmasken ein sondern Qualitätsware von einer bekannten deutschen Vertriebsfirma für Medizinbedarf.

Natürlich werden vermutlich fast alle der ausgegeben FFP2 Masken in China hergestellt aber solange die Zertifikate da sind und Normen eingehalten werden, sehe ich kein Problem. Auch iPhones und iPads werden in China gefertigt, die Qualität muss nicht schlecht sein.

Wenn man es natürlich darauf anlegt billigste Ware zu kaufen, dann kann es schon passieren, dass Fälschungen dabei sind. Ich wollte kein Risiko eingehen, meine Mutter ist 86 Jahre alt und ich habe für meine Kunden und Patienten diejenigen Masken besorgt, die ich auch meiner Mutter besorgt habe.

Apotheken werden dafür pauschal bezahlt, wenn ich oder andere Kollegen Pech haben, läuft es nicht nur auf eine Nullnummer heraus sondern man muss vielleicht sogar noch etwas drauflegen. Egal, die Kosten sind einigermaßen überschaubar.

Warum einige(!) Kollegen so einen Unfug bezüglich Kundenkarte, Stammkunden und Registrierung der Ausweisdaten samt Kopien machen, ist mir schleierhaft.
In der aktuellen Pandemie muss man schnell und unbürokratisch handeln. Wir geben die Masken nach Vorschrift heraus, gegen Ausweiskontrolle (es wird nur das Alter überprüft) oder bei unter 60-jährigen lassen wir eine Art "Selbstauskunft" unterschreiben, die von den Verbänden abgesegnet wurde. Ohne viel Tamtam, in Regel läuft die Abgabe innerhalb kürzester Zeit ab.

Warum Kollegen jetzt unbedingt Sheriffs oder was auch immer "spielen" müssen, ist mir absolut unverständlich und ich muss mich für diese Kollegen nochmals entschuldigen. Vielleicht sind es auch die Angestellten in manchen Apotheken, die auf die eine oder andere Idee kommen, denn die meisten selbständigen Apotheker, die ICH kenne, fühlen sich ihren Kunden/Patienten verbunden und würden diese niemals schikanieren.

Noch ein Wort zu den Beiträgen hier, die Doc Morris und Co. erwähnen: Erstens sind diese Online Händler gar nicht in der Lage so einen Service zu bieten (und ja, er funktioniert, unsere Kunden und Patienten sind das beste Beispiel dafür) und zweitens vernichtet man mit dem Kauf bei solchen Online Händler nicht nur Arbeitsplätze in Deutschland sondern man unterstützt teilweise Kapitalgesellschaften bzw. man lautet das Ende der Apotheke vor Ort ein.

Gerade jetzt in der Pandemie haben viele Apotheken Unglaubliches geleistet, um die Bevölkerung mit Medikamenten, Masken und Desinfektionsmitteln (und vielleicht auch ein Lächeln oder ein nettes Wort) zu versorgen.
Ich selbst betreibe eine kleine Apotheke in einem Wohnviertel und alle meine Kunden/Patienten haben ihre notwendigen Medikamente erhalten, sowie Masken und Desinfektionsmittel. Diese Dinge waren teilweise sehr schwer zu bekommen, es gar teilweise Lieferschwierigkeiten aber mit viel Fantasie und Weitsicht haben wird das geschafft.

Online gab es (fast) nichts, bis auf überteuerte Desinfektionsmittel und Masken. Das sollte niemand vergessen! Selbst als es größten Mangel an bestimmten Dingen gab, haben wir niemals überteuert verkauft oder versucht Profit aus der Situation zu schlagen. Alle Kollegen, die ich kenne, haben es nicht anders gemacht.

Ja, es gibt immer schwarze Schafe und Ausnahmen aber ich denke die Apotheken in Deutschland haben sich in der Pandemie durchaus bewährt. Das wird auch von vielen Kunden/Patienten honoriert, wenn auch nicht immer, was ich schade finde.

In diesem Sinne: Stärkt die Apotheken vor Ort, vor allem die kleinen Apotheken, denn diese sind flexibel, motiviert und sehr bemüht um ihre Kunden/Patienten. Wir können vielleicht nicht die schönen Online Shops von großen (teilweise ausländischen) Apotheken bieten, wir können auch nicht immer deren Preise bieten oder den Service aber dafür sind wir Apotheken vor Ort immer für unsere Kunden/Patienten da, in guten und in schlechten Zeiten.

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Keine FFP Maske erhalten, weil wir nicht registrierte Kunden sind

von C. Mueller am 19.12.2020 um 19:28 Uhr

Mein Mann 60+, ich Diabetiker, wir haben in unser örtlichen Apotheke keine kostenlose Masken erhalten, weil wir nicht als Kunden registriert sind.
Ist für uns unverständlich.

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AW: Keine FFP Maske erhalten, weil wir nicht

von Gabriele Rail am 21.12.2020 um 22:24 Uhr

Das ist uns heute genauso ergangen. Laut Landesapothekenkammer Rheinland-Pfalz ist das unzulässig. Ich werde es mir nicht gefallen lassen. Habe den Fall mal unserer Tageszeitung zur Kenntnis gegeben.

Gratis Masken in der Apotheke

von Metz am 19.12.2020 um 12:20 Uhr

Meine Frau und ich beide über 60 Jahre bekamen gestern in der Apotheke Masken aus China ist das den in Ordnung es heißt doch man bekommt nur Masken aus Deutschland

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AW: Gratis Masken in der Apotheke

von Susanne Lorey am 21.12.2020 um 21:08 Uhr

Solange die Masken eine Ce zertifiziert sind, ist es wohl zu vertreten

Keine Masken zu bekommen

von Petzoldt,Margrid am 19.12.2020 um 10:09 Uhr

Am 18.12 war ich in zwei örtlichen Apotheken um für mich und meinen Mann Masken abzuholen,leider hatten beide Apotheken noch keine Masken bekommen und reagierten nicht gerade freundlich auf die Anfrage wann sie denn mit eine Lieferung rechnen.Ich habe dann eine FFP2 Maske für 13.95 für meinen Mann in der Apotheke gekauft.Soll ich jetzt traurig oder wütend sein ?

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AW: Keine Masken zu bekommen

von Leon am 23.12.2020 um 10:30 Uhr

Du darfst ruhig wütend sein! 13,95 Euro für eine schlichte ffp2 ist eine Unverschämtheit und absoluter Wucher! Der Normalpreis einer ffp2 liegt bei ca. 2,50 euro!!!!

Antwort aus einer Apotheke

von Funkner am 18.12.2020 um 19:20 Uhr

Liebe Leute! Ihr glaubt nicht, was für ein zusätzlicher Aufwand für jede vor Ort Apotheke ist. Es wurde super toll organisiert: erwähnt in einer Pressekonferenz Anfang Dezember, Dezember ist immer der stärkste Monat, und besonders vor den Feiertagen, wir arbeiten an Hochtouren, und zusätzlich von heute auf morgen sollten wir die Masken anschaffen und verteilen! Wurde zusätzlich Personal zur Verfügung gestellt? Man könnte im Oktober den Apotheken berichten , bitte genug Masken besorgen, da wir so was planen. Und noch eine Kleinigkeit, bis jetzt wissen wir nicht, wie viel Geld wir dafür bekommen, es wird ein Pauschalbetrag ausgezahlt, es könnte sein, das wir einfach auf Null kommen! Wie viel sollten pro Tag ausgeben werden? Tausende? Hundert Tausende? Innerhalb von 2,5 Stunden haben wir 700 Masken verteilt, wenn wir weiter verteilt hätten, könnten wir tausende (wenn wir die hätten) an einem Tag ausgeben und besonders an die Leute, die in fünf Apotheken es abgeholt haben, es waren sehr viele
Leute, ganz von anderer Stadtteil die umsonst Masken haben wollten. Jeder hat Anspruch auf 3 kostenlose Masken in einer Apotheke oder? Wie wird kontrolliert, dass die Leute es mehrmals ausgenutzt haben? Wie sollten die Apotheken es überprüfen? Man kann nicht in einer Apotheke Million Masken ausgeben, einfach körperlich nicht. Es gibt sehr viele Fragen , und vor solcher Aktion muss alles gut überlegt werden und nicht gleich alle Steine in Richtung von armen Apotheken ständig schmeißen. Ich habe beim Verteilen kein einziges Mal Danke gehört , nur Ausweise ins Gesicht geschmissen. Ich bin sicher, dass mit den Coupons kommen doppelt weniger Leute als jetzt für umsonst. Oder sogar weniger, da jeder nur einmal es von der Krankenkasse kriegt und da gibt's kein Betrug. Hoffentlich kommen keine solche Aktionen mehr

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AW: Antwort aus einer Apotheke

von Gabriele Rail am 21.12.2020 um 22:47 Uhr

Unverschämtheit allen Risikopatienten, die sich die Masken abholen, zu unterstellen, sie seien Betrüger. Vielleicht sollten Sie, bevor Sie unrichtige Behauptungen aufstellen, erst an Ihrer Rechtschreibung arbeiten. Zu Ihrer Information, ich habe immer noch keine Maske, weil ich keine Stammkundenkarte von der Apotheke vor Ort habe. Das ist unterlassene Hilfeleistung, tolle Berufseinstellung der Apotheker auf Kosten der Steuerzahler. Meine Coupons im Januar bekommt Doc Morris und meine Rezepte als Privatpatient zukünftig auch.

AW: Antwort aus einer Apotheke

von Leon am 23.12.2020 um 10:39 Uhr

Wie sind Sie denn drauf? Sie erhalten aus unseren Steuergeldern 6,00 Euro pro Maske!! Da verdienen Sie genug dran! Der Normalpreis einer ffp2 liegt bei ca. 2,50 euro. Sie erwarten ein Danke von Ihren Kunden? Wofür? Sie verdienen doch genug an der Maske und sollten einfach Ihre Arbeit tun!

"Nur für deutsche Staatsbürger*innen"... der Apotheker benachteiligt andere Staatsbürger*innen

von Ornella Tassone am 17.12.2020 um 14:25 Uhr

Hallo

Meine Eltern - beide über 70, beide Erkrankungen, die sie zusätzlich der Risikogruppe zugehörig macht - haben keine Masken ausgehändigt bekommen, weil der Apotheker behauptet, dies gelte nur für deutsche Staaatsangehörige. Sie leben seit 1970 in Deutschland, sind seitdem auch dort Stammkunden...aber besitzen die ital. Staatsbürgerschaft. Der Apotheker besteht auf seine Meinung und andere Apotheken verteilen nur an Stammkunden...somit würden meine Eltern leer ausgehen. Sie hatten nicht vor welche zu beziehen. SIe möchten denen den Vortritt lassen, die dieses Angebot aus finanzieller Not eher brauchen. Aber es sei gesagt: bei einem nachbarschaftlichen Smalltalk, vom Apotheker, gesagt zu bekommen: "die Masken gibt es nur für Deutsche" macht mir ein ungutes Gefühl... schade...

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AW: "Nur für deutsche Staatsbürger*

von Apotheker am 17.12.2020 um 20:36 Uhr

Geh in ne andere apo.das ist daneben

FFP2 Masken

von Röleke am 17.12.2020 um 13:44 Uhr

Keine Masken die nicht Stammkunde sind, obwohl 60+, nachweislich chronisch krank und dauerhaft Medikamente über der die Apotheke bezogen. Bin nur nicht als “Stammkunde“ registriert. Danke, auf das olle Gelaber kann ich verzichten. Locke mich in eine online-Apotheke ein

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AW: FFP2 Masken

von Gabriele Rail am 21.12.2020 um 22:37 Uhr

Habe durchaus Verständnis, dass es schwierig ist und es zu Engpässen kommen kann. Anfragen aber abzuweisen, mit dem Hinweis, wir geben Masken nur an Stammkunden, ist rechtswidrig und wiederspricht dem Kontrahierungszwang. Außerdem heißt das für mich übersetzt: "Sie sind doch selbst schuld, wenn Sie keine Maske bekommen." Die Verordnung der Bundesregierung schützt aber Risikopatienten und dient nicht der Kundenbindung von Apotheken. Außerdem sollten die Apotheken nicht so tun, als müssten sie alles bezahlen, das bezahlen wir als Steuerzahler.
Ich werde mir also nicht gefallen lassen, was mir heute passiert ist, die Landesapothekerkammer und die Presse ist eingeschaltet. Der entsprechende Kollege in Koblenz ist eine Schande für Ihren Stand.

AW: FFP2 Masken

von Gabriele Rail am 21.12.2020 um 22:40 Uhr

Ich löse die Coupons im Januar auch bei Doc Morris ein, weil mir die Apotheke vor Ort, bei der ich zwar einkaufe, von der ich aber keine Kundenkarte habe, die mir zustehenden Masken verweigert hat. DAS LASSE ICH MIR NICHT GEFALLEN

AW: FFP2 Masken

von Dieter Hebing am 14.01.2021 um 8:36 Uhr

Ich vermute sie sind schon lange Onlinekunde bei einer Onlineapotheke und nicht Kunde bei ihrer Apotheke um die Ecke ? Und ihre Onlineapotheke kann das nicht leisten , sondern hustet ihnen eins wenn sie dort FFP2 Masken erhalten wollen und wohl möglich auch noch kostenlos !!? Ich konnte bei der Apotheke meines Vertrauens unter Vorlage meines Ausweises 3 kostenlose Masken bekommen , ohne Problem. Das nenne ich in der jetzigen Zeit Service. Leider kaufen einige Menschen etwas billiger bei Online- Apotheken und haben jetzt keinen Service von diesen Leuten und jammern hier jetzt rum , das sie an der Apotheke um die Ecke Unbekannte sind !! Was ich von solchen Menschen moralisch halte sage ich jetzt mal nicht , aber da sollten diese Kunden mal in sich gehen und nachdenken ! es sind wohl auch diejenigen die nicht wissen das eine gute FFP2 Maske Made in Germany im Handel auch mal über 5 Euro kostet und dann lieber zur Billigware aus China greift .

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Hebing

Maskenausgabe gescheitert

von Renate Kellermann am 17.12.2020 um 9:50 Uhr

In meiner Stammapotheke (Vorort von Köln) wird man bereits am Morgen des 16.12. per Aushang darauf verwiesen, dass alle „kostenlosen“ Masken bereits vergriffen seien und man ja im Januar per Zuweisung durch die Krankenkassen Masken erhielte. Wenn man zuvor welche benötigte, bietet die Apotheke FFP2-Masken (teuer) zum Kauf an.
Da fehlen mir die Worte.
War es nicht Sinn der Sache, dass die Risikopatienten 3 Masken kostenfrei noch im Dezember erhalten? Warum beschafft die Apotheke keine neuen Masken zur Ausgabe an Risikopatienten noch im Dezember? Warum gibt sie die dort offensichtlich vorhandenen Masken nicht kostenfrei ab, sondern verlangt von den Kunden Bezahlung, obwohl sie von der Regierung bereits 6 Euro pro Maske erhält?
Fragen, die kein gutes Licht auf die betreffende Apotheke werfen.
Fazit für mich als zur Hochrisikogruppe gehörig:
Masken gab es für mich nicht, in allen drei am Ort ansässigen Apotheken nicht. Zum Glück habe ich mich selbst frühzeitig mit FFP3- Masken versorgt (leider überteuert, aber immerhin).
Das Prozedere der Ausgabe ist jedenfalls hochgradig kritikwürdig, öffnet es doch betrügerischem Handeln Tor und Tür, sowohl von solchen Kunden, die sich offenbar frühzeitig in mehreren Apotheken eindeckten als auch von den Apotheken selbst, die sich (womöglich) ihre in China zum Billigpreis hergestellten Masken gleich zweimal vergolden lassen.

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AW: Maskenausgabe gescheitert

von Gert am 17.12.2020 um 17:37 Uhr

Machen Sie es einfach und gut ist. Bedeutet auch ein Stück Lebensqualität für den Apotheker

Masken

von Werner Greff am 17.12.2020 um 7:12 Uhr

In der Wartenberg Apotheke gab es nur 2 kostenlose Masken.

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Typ1 Diabetes??

von Holger Riemer am 16.12.2020 um 20:30 Uhr

Nur eine kurze Frage:
Diabetiker Typ 1 sind keine Risikogruppe?? Ist keine chronische Erkrankung??

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AW: Typ1 Diabetes

von Walter Marx am 17.12.2020 um 20:41 Uhr

Es ist eine Chronische Krankheit somit stehen Masken zu mit Freundlichen Grüßen

AW: Typ1 Diabetes

von Paulchen am 18.12.2020 um 15:07 Uhr

Ich habe meinen Typ 1-Diabetes seit 45 Jahren und bin 54 Jahre. Also kein Kind mehr. Es ist sehr zu unterscheiden wie lange der Typ1-Diabetes vorliegt! Ich nehme auch zwei Blutdruckmedikamente ein!
Wer hat sich das nur ausgedacht?
Bis vor kurzem gehörte ich auch zu dieser Risikogruppe!

Maskenabgabe

von Conny am 16.12.2020 um 20:09 Uhr

Formal hat die Apotheke Recht, aber natürlich war es Blödsinn der Dame keine Masken zu geben

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Gratis Masken, Granus Apotheke Aachen

von Alexandra Schenk am 16.12.2020 um 19:25 Uhr



Ich muss hier mal meine Enttäuschung und Fassungslosigkeit Luft machen!

Sie richtet sich gegen die Granus Apotheke auf der Eupener Str. in Aachen und betrifft die Ausgabe der FFP2-Masken.

Das Bundesgesundheitsministerium hat mit einer Verordnung die Vergabe von FFP2-Masken an über 60-Jährige sowie chronisch und schwer kranke Menschen geregelt. Ab dem 15. Dezember können diese kostenlos drei Schutzmasken in Apotheken abholen. Jeweils drei Stück werden laut Sphan an jeden Berechtigten kostenfrei in der Apotheke abgegeben. Die Berechtigten bekommen die Masken nach Vorlage ihres Personalausweises, „oder nach nachvollziehbarer Darlegung des Anspruchs durch Eigenauskunft“, wie es in Spahns Verordnungsentwurf heißt. Spahn hofft, dass Missbrauch dadurch minimiert wird, dass Apothekerinnen und Apotheker ihre Kundschaft kennen. Die Apotheken, die die Masken im Großhandel bestellen und bereithalten müssen, erhalten pro Maske sechs Euro Honorar. Spahn sagte, man habe sich für diese "pragmatische Lösung" entschieden, um den Schutz noch vor Weihnachten zu ermöglichen.

Meine Mutter, 73 Jahre alt, rief mich gestern total verzweifelt an, weil man ihr in der Granus-Apotheke die Aushändigung der Gratis Masken verwehrt hat.

Seit mindestens 20 Jahren ist sie dort Kundin, regelmäßig bezieht sie ihr sündhaft teures Herzmedikament über diese Apotheke, sie ist eindeutig Risikopatientin und traut sich kaum aus dem Haus!
Gestern hat sie sich getraut und wollte sich die Masken in ihrer Stamm-Apotheke abholen.
Nachdem sie ihren Ausweis vorgelegt hat, wurde ihr die Aushändigung der Masken verwehrt, mit dem Hinweis, die Apotheke dürfte keine Masken an Kunden aushändigen, die in Belgien wohnhaft sind.

Meine Mutter ist Grenzgängerin und in Aachen krankenversichert. Auch dies hat die sehr unfreundliche Mitarbeiterin der Granus Apotheke nicht interessiert.
Ich bin wirklich fassungslos und finde es zu tiefst beschämend wie die Mitarbeiter*inben der Granus Apotheke in dieser schweren Zeit mit langjährigen Kunden umgehen und den Sinn und Zweck der Ausgabe der Masken offensichtlich total aus dem Blick verloren haben!

Auf dem Weg nach Belgien, wird meine Familie zukünftig sehr gerne einen Umweg in Kauf nehmen, um zukünftig derart unprofessionellen Dienstleistern aus dem Weg zu gehen.

Ich habe mich übrigens bei den sehr netten Kompetenten Mitarbeiter*innen meiner Stamm-Apotheke schlau gemacht, die sahen hier keine Probleme und haben mir freundlicher Weise angeboten, das meine Mutter ihre Masken bei Ihnen abholen kann.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine Stellungnahme dazu schicken würden.

Liebe Grüße und schöne Feiertage, bleiben Sie gesund!

Alexandra Schenk

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AW: Gratis Masken, Granus Apotheke Aachen

von Stefan Haydn am 17.12.2020 um 8:46 Uhr

Die Ausgabe der Masken ist vorgesehen für Personen, die ihren Wohnsitz oder überwiegenden Aufenthalt in Deutschland haben.
Ist ihre Mutter als Grenzgängerin in Belgien gemeldet, fällt sie somit durch das Raster. Formal hat die Apotheke also korrekt gehandelt.

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