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30. Dezember 2020
Noch bis 6. Januar 2021 läuft die Aktion der kostenlosen Abgabe von FFP2-Masken an Personen, die über 60 Jahre alt sind. Die Meinungen über diesen Spahnschen Schnellschuss, der mithelfen soll, dass sich vor allem die älteren Menschen besser vor Ansteckung schützen können, war in Apothekenkreisen geteilt. Für so manche Apotheke war diese Aktion nur nervig und Kräfte zehrend, für andere war es eine willkommene Aktion, die Unverzichtbarkeit und Servicebereitschaft der Apotheke zu unterstreichen. Ab dem Dreikönigtag wird die Maskenaktion bekanntlich modifiziert: Die bezugsberechtigten Personen erhalten dann zweimal weitere sechs Masken, wenn sie einen Bezugscoupon, den sie von ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung erhalten haben, vorlegen können. Diese fälschungssicheren Coupons berechtigen dazu, gegen eine Eigenbeteiligung von jeweils zwei Euro sechs Masken bis 15. Februar und weitere sechs Masken bis zum 15. April 2021 zu erwerben. Dann, mein liebes Tagebuch, ist der verbilligte Maskenbezug erst mal vorbei, falls die Lage keine Verlängerung erfordert. Obacht, neu ist ab 6. Januar, dass auch die EU-Arznei-Versandhäuser an der Maskenverteilaktion mitmischen dürfen. Ja, mein liebes Tagebuch, und was ist dann? Werden die Versender die Aktion zu Marketingzwecken missbrauchen, sprich die Eigenbeteiligung von zwei Euro nicht erheben? Wie werden sich dann die Apothekern hierzulande verhalten? Dürfen die dann auch auf den Einzug der Eigenbeteiligung verzichten? Ist es sinnvoll, auf die zwei Euro zu verzichten und eine Marketingaktion daraus zu machen? Mein liebes Tagebuch, nun, Masken sind keine Arzneimittel, die Eigenbeteiligung ist keine Zuzahlung im Sinne des SGB V (§ 61). So kommen Verordnungsgeber und auch die ABDA zu dem Schluss, dass man es rechtlich nicht unterbinden kann, wenn Apotheken die zwei Euro nicht kassieren – was mit Sicherheit einige Apotheken tun werden. Masken als Marketingaktion – die ABDA rät davon ab. Mein liebes Tagebuch, ehrlich gesagt, ich halte es auch für problematisch, auf die zwei Euro zu verzichten, zumal es bereits gut kommuniziert ist, dass es demnächst die Masken gegen diese kleine Eigenbeteiligung gibt. Der Verzicht darauf wäre für so manche Kunden das Signal: Was nichts kostet, ist nichts wert, sie betrachten die Masken als geringwertige Werbebeigaben und gehen mit den Schutzmasken weniger verantwortungsvoll um. Dabei sind Masken ein wichtiger Schutz, Masken sollten auch mit Beratung und entsprechenden Hinweisen, wie sie richtig angewendet werden, abgegeben und nicht verramscht werden. Mein liebes Tagebuch, Masken ohne Eigenbeteiligung abzugeben – lässt das nicht die Krämerseele so mancher Apothekers zutage kommen?
Die Maskenaktion – gut gemeint. Und wie ist die Umsetzung? Die Kritik an der Corona-Schutzmasken-Verordnung hört nicht auf. Jetzt wollen es die Grünen genau wissen: Warum bekommen die Apotheken 6 Euro pro Maske? Wie wird die Qualität der Masken sichergestellt? Und über 20 weitere Fragen haben sie in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Kritisch sehen es die Grünen, dass den Apotheken das Neuverpacken der Masken per Verordnung gestattet ist. Und sie fragen auch, warum die Versicherten einen Coupon erhalten und die Masken nicht gleich per Post zugeschickt werden. Im Januar dürfen wir die Antworten auf die Fragen erwarten.
4 Kommentare
Schiffchen versenken ... nur in der Verlängerung?
von Christian Timme am 03.01.2021 um 22:35 Uhr
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Friedemann Schmidt war nun wahrlich kein Donald Trump ...
von Gunnar Müller, Detmold am 03.01.2021 um 13:28 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Friedemann Schmidt war nun wahrlich kein
von Sabine Schneider am 03.01.2021 um 14:19 Uhr
AW: Friedemann Schmidt war nun wahrlich kein
von Ulrich Ströh am 03.01.2021 um 21:15 Uhr
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