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Mit der Maskerade sind wir noch lange nicht durch, jetzt geht’s erst richtig los: FFP2- oder OP-Masken brauchen alle! Die FFP2-Gutscheine kommen so nach und nach bei den Versicherten an. Und Apotheken werden zu Maskenexperten: Masken trocknen oder lieber nicht? Und Apothekers sind gespalten: 2 Euro kassieren oder nicht? Bitte ja, die Wettbewerbszentrale hat schon geklagt. Was wir auch lernen: Corona beflügelt die Digitalisierung. Das dritte Digitalisierungsgesetz bringt uns mehr digitale Einblicke und die Gematik träumt schon von einem Plattformmodell: weg mit Konnektoren und Karten. Und wann kommen eigentlich die Wiederholungsrezepte?
18. Januar 2021
Nein, optimal ist sie nicht, die Corona-Impfverordnung. Es ist halt ein Kompromiss mit Haken und Ösen. Irgendwie hat man versucht, einen gangbaren Weg zu finden, der laut der Ständigen Impfstoffkommission die Priorisierung am hohen Alter festmacht, dem „alles entscheidenden Risikofaktor für eine schwere COVID-19-Erkrankung“, wie es heißt. Nun ja, mein liebes Tagebuch, man kann dennoch immer wieder mal darüber diskutieren, ob die Einteilung in sechs Priorisierungsstufen so richtig ist (die aktuellen Empfehlungen finden sich im „Epidemiologischen Bulletin“ des RKI). Vor allem sollte man diskutieren, ob es nicht doch Härtefallregelungen geben sollte, z. B. für Entscheidungen im Einzelfall. Ein solcher Einzelfall war beispielsweise eine Krebspatientin, die es mit anwaltlicher Hilfe schaffte, eine Impfung zu erhalten, obwohl sie nicht in die höchste Prioritätsklasse fällt. Da sie vor einer dringenden Operation und Chemotherapie stand, sei es in ihrem Fall angezeigt, so ihre Ärzte, die Impfung vorzuziehen, was das Gericht schließlich genauso sah. Ein 73-jähriger Herzpatient hatte dagegen weniger Glück: Mit seinem Antrag auf eine vorgezogene Impfung scheiterte er vor Gericht. Mein liebes Tagebuch, das kann’s doch nicht sein, da sollte es doch wirklich bessere Regelungen geben. Rechtsexperten gehen bereits davon aus, dass eine Anpassung in Richtung Härtefallregelung kommen wird. Dann hätten wir nur noch das Problem: Wie bekommen wir mehr Impfstoff!
Das Maskenthema bleibt uns auch in dieser Lockdown-Woche erhalten. So nach und nach trudeln die Berechtigungsscheine der Bundesregierung für 2 x 6 Schutzmasken bei den Versicherten ein. Es wird Zeit, denn bald werden diese FFP2-Masken, alternativ OP-Masken, im öffentlichen Leben zur Pflicht. Da uns das Coronavirus noch lange begleiten wird, wird man als Versicherter mit den 12 Masken nicht weit kommen, man wird sie selbst nachkaufen müssen. Eine weitere finanzielle Unterstützung ist bisher noch nicht vorgesehen, wie die Kanzlerin wissen ließ. Vorerst. Aber sollten die Einschränkungen noch lange anhalten, müsse man „natürlich auch darüber nachdenken, ob wir an der Stelle nochmal helfen müssen“, sagte sie. In der Tat. Mein liebes Tagebuch, und derweil diskutiert man darüber, wie lange man eine FFP2-Maske tragen kann und ob dieses Einmalprodukt nicht doch wiederverwendet werden kann. Kann man – sagt die Fachhochschule Münster und gibt offizielle Hinweise dazu: 7 Tage trocknen oder trocknen bei 80° C im Backofen. Ei, wie fein, wenn das mal gut geht. Nun ja, wie so oft, kann man, aber muss man nicht machen. Vielleicht sollte man, wenn man sparen will, lieber auf die preisgünstigen OP-Masken ausweichen? Und überhaupt, wie ist das mit den FFP2-Masken – immer wieder tauchen gefälschte Produkte auf dem Markt auf, die die Anforderungen nicht erfüllen. Und für Händler, also auch für Apotheken gilt, dass sie keine Verbraucherprodukte auf den Markt bringen dürfen, die Sicherheit und Gesundheit von Personen gefährden könnten. Doch wie erkennt man solche Schrott-Masken? Ist kompliziert. Hilfestellung gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA) – sollte man sich unbedingt mal ansehen.
Mit der richtigen Abgabe ist es nicht getan, da kommt noch die Verbuchung der Maskenabgaben auf uns zu, die im Rahmen der drei Phasen der staatlichen Verteilung vorgenommen wurden. Da gibt es nämlich Unterschiede zu beachten.
Und dann gibt’s da noch die große Frage, die die Apothekers in zwei Lager spaltet: Darf die Apotheke auf den Eigenanteil von zwei Euro verzichten? Sagen wir mal so: Rechtsexperten, die anfangs davon ausgingen, dass der Verzicht wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sei, sehen sich nun mit einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf konfrontiert, die einer Apotheken-Holding (easyApotheken) untersagt, für den Verzicht auf die Eigenbeteiligung bei der Ausgabe von Schutzmasken-Sets an Risikogruppen zu werben. Die Wettbewerbszentrale war gegen diese Werbung vorgegangen. Nun bleibt abzuwarten, ob der Beschluss rechtskräftig wird – nächste Instanz ist das Oberlandesgericht.
Mein liebes Tagebuch, wir stellen uns die Frage, ob das wirklich so viel bringt, auf den Eigenanteil zu verzichten. Dieser Anteil soll die Bürger:innen doch zu einem verantwortungsvollen Umgang mit diesen Masken anhalten. Und nicht zuletzt: Wenn Apotheken auf den Eigenanteil verzichten, ist das auch ein Signal an die Politik: Wir brauchen das nicht, wir haben genug. Und dann ist es kein Wunder, wenn wir bei Honorarforderungen nicht gehört werden.
19. Januar 2021
Lieferengpässe bei Corona-Impfstoffen! Die Durchimpfung der Bevölkerung ist ins Stocken geraten! Beim Nachschub der Impfstoffe klemmt’s. Was ist da los? Wir freuten uns darüber, dass Big Pharma und Behörden in einer nie dagewesenen Geschwindigkeit Impfstoffe entwickelt und zugelassen haben – und nun klappt es nicht mit Produktion und Nachschub. Oder liegt’s an unserem Chefeinkäufer? Oder an Europa? Vizekanzler Olaf Scholz und die SPD-geführten Bundesländer wollen es nun genauer wissen und haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Fragenkatalog geschickt. Tja, mein liebes Tagebuch, aus den Antworten auf insgesamt 30 Seiten geht hervor: Es ist ein Mix aus vielem. Da gab’s wie immer Missverständnisse, da fällt einem Unternehmen ein, umbauen zu müssen und man konnte im Voraus nicht wissen, welche Impfstoffe zuerst zugelassen werden. Und dann gab es da noch die EU-Problematik. In der Tat, einfach war und ist das alles nicht. Und hellsehen konnte auch keiner. Und immerhin: Deutschland soll da noch ein Ass im Ärmel haben: Man habe eine vorvertragliche Absichtserklärung geschlossen, in der Biontech sich zur Lieferung von 30 Millionen Impfdosen an die Bundesrepublik zusätzlich zur geplanten EU-Lieferung verpflichtet habe. Also, mein liebes Tagebuch, ja, es gibt die unschönen Startschwierigkeiten, aber es soll besser werden. Hoffentlich!
Neue Idee eines Start-ups: „Arzneipost“, eine Plattform, die den Apothekenbotendienst auf digitale Beinchen stellen will. Der Verbraucher kann auf dieser Plattform nach der Eingabe seiner Postleitzahl eine Apotheke, die sich dieser Plattform angeschlossen hat, und seine Arzneimittel auswählen. Die Apotheke wird ihm dann seine Arzneimittel per Botendienst innerhalb 2 Stunden oder in einem vorgegebenen Zeitfenster zustellen. Es soll so ähnlich funktionieren wie bei einem Essenslieferdienst. Noch steckt das Unternehmen in den Anfängen, der Dienst wird derzeit erstmal in Köln angeboten. Keimzelle des Unternehmens ist die Viktoria-Apotheke. Der Bruder der Inhaberin, Daniel Kaufmann, ist Gründer und Chef dieser Internet-Plattform, die seit 1. Januar 2021 online ist. Bis Mitte des Jahres will man in allen Großstädten des Landes vertreten sein. Für beteiligte Apotheken entstehen derzeit fixe Kosten von 50 Euro pro Monat. Der Kunde zahlt für eine Zustellung 3,50 Euro, ab 19 Euro ist der Bringdienst kostenlos. Wert gelegt wird auch auf die pharmazeutische Beratung: Kunden können per Live-Chat mit ihrer ausgewählten Stammapotheke sprechen. Und wenn der Kunde ein Rezept einlösen will, dann wählt er keinen Liefer-, sondern einen Abholtermin für sein Rezept. Erst wenn das Rezept in der Apotheke vorliegt, werden danach die Arzneimittel zum Kunden gebracht. Mein liebes Tagebuch, für welche Apotheken könnte das interessant sein? Vielleicht für diejenigen, die keinen eigenen Shop im Netz haben? Oder die sich keiner anderen großen Plattform, die derzeit aufgebaut werden, anschließen wollen? Vielleicht für diejenigen, die ihren Botendienst ausbauen wollen? Andererseits, wenn eine Apotheke bereits mit einem Shop im Netz ist und click&collect anbietet, lässt sich so ein Botendienst doch auch selbst auf die Beine stellen – wenn man es denn will. Wo der Vorteil der Arzneipost liegen soll, muss sich noch zeigen.
Wiederholungsrezepte! Welche Wiederholungsrezepte? Stimmt, da war doch was! Genau, mein liebes Tagebuch, mit dem Masernschutzgesetz im März letzten Jahres wurden die sogenannten Wiederholungsrezepte beschlossen. Eigentlich sollten Ärzte schon längst Wiederholungsrezepte ausstellen, um ihre eigene Arztpraxis zu entlasten und ihren Patienten den Weg in die Arztpraxis zu ersparen. Sinn dieser gesetzlichen Regelung ist es, dass Patienten nicht mehr jedes Quartal in die Praxis gehen, nur um sich ein Medikament verschreiben zu lassen, das sie seit Jahren einnehmen. Gut gemeint, aber mit der Umsetzung dieser Regelung geht es nicht voran. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß kritisiert die Blockadehaltung der Selbstverwaltung: Die Gespräche zwischen Ärzten, Apothekern und Kassen kommen nicht voran. Vor allem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will nicht. Aber auch der GKV-Spitzenverband mauert, er sieht noch Klärungsbedarf. Eines seiner Argumente: Es soll verhindert werden, dass Patienten die gesamte verordnete Arzneimittelmenge abholen – die Verfallsdauer der Arzneimittel könnte im Jahresverlauf überschritten oder die Wirkung der Arzneimittel durch falsche Lagerung zuhause beeinträchtigt werden. Mein liebes Tagebuch, das ließe sich doch verhindern. Als Knackpunkt wird außerdem die Art der Verordnung problematisiert: etwa auf einem Muster-16-Dokument, auf mehreren Dokumenten oder in Form einer elektronischen Verschreibung? Die Kassen präferieren dabei die elektronische Verordnung, die für unterschiedliche Einlösezeiträume ausgestellt werden könnte. Mein liebes Tagebuch, was will uns das alles sagen? Dieses Thema wird wohl noch so lange hinausgezögert, bis das elektronische Rezept da ist. So wird Politik gemacht.
20. Januar 2021
Corona ist nicht alles in der Politik, es gibt noch andere Themen, z. B. die digitale Modernisierung. Aber die wird wiederum durch die Corona-Pandemie beflügelt. Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) beschlossen. Das dritte Digitalisierungsgesetz aus dem Hause Spahn hat die bekannte Stoßrichtung: Es soll rasch weiter gehen in Sachen Digitalisierung, vor allem das E-Rezept, die elektronische Patientenakte und die digitalen Gesundheitsanwendungen sollen einen weiteren Schub erhalten. So soll es zum 1. Januar 2023 Pflicht werden, BtM- und T-Rezepte elektronisch zu verordnen. Es sollen mehr Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur angebunden werden. Die elektronische Patientenakte soll ausgebaut werden. Und die Rezepteinlösung in Apotheken im europäischen Ausland wird ermöglicht – mein liebes Tagebuch, das ist das Pampern der EU-Arzneiversender. Denn in dem aktuellen Entwurf ist die zunächst vorgesehene Pflicht für EU-Versandapotheken entfallen, der Gematik einmal jährlich zum 1. Januar eine Bestätigung darüber vorzulegen, dass sie weiterhin dem Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V beigetreten sind. Mit dem dritten Digitalisierungsgesetz ist aber auch dies vorgesehen: Apotheken können in die Benutzung digitaler Gesundheitsanwendungen einbezogen werden. Apotheken erhalten ein Zugriffsrecht auf Versichertendaten und können Versicherte, sofern diese das wollen, beratend unterstützen. Was der Gesetzentwurf aber sofort klarstellt: Aus diesen Möglichkeiten entstehen keine neuen Aufgaben, also keine Erweiterung der heilberuflichen Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker oder gar eine Übertragung von ärztlichen Leistungen. Mein liebes Tagebuch, solch eine Klarstellung soll vermutlich verhindern, dass wir Apothekers auf die Idee kommen, Honorarforderungen daraus abzuleiten. Und dann gibt es noch einige weitere Neuerungen und Vorhaben, die uns das Gesetz bringen wird – es lohnt sich, da einfach mal drüber zu schauen, was da auf uns zukommt. Die Richtung jedenfalls ist klar: Unser Gesundheitswesen wird durchdigitalisiert und wir mit ihm. Da kann man nur hoffen, dass die Hardware nicht schlapp macht.
21. Januar 2021
Die Kritik um Spahns nationales Gesundheitsportal, das in Zusammenarbeit mit Google läuft, reißt nicht ab. Mein liebes Tagebuch, was hat sich wohl Spahn dabei gedacht, sein Informationsportal zu Arzneimitteln so in den Vordergrund zu stellen, als seien die Infos dort der Weisheit letzter Schluss? Wer eine von inzwischen 160 Krankheiten googelt, zu denen das Portal Informationen bereithält, soll über einen prominent platzierten Kasten (Google sei Dank) direkt auf die vom BMG betriebene Seite gelotst werden. Das Portal will die Bürger:innen in Deutschland „schnell, zentral, verlässlich, werbefrei und gut verständlich über alle Themen rund um Gesundheit und Pflege“ informieren. Das ist natürlich für Verlage, die seriöse Infos im Netz haben, ein Affront. Aber auch bei den Arzneimittel-Herstellern kommt das gar nicht gut an. Der BAH fragt da zurecht: „Auf welcher Grundlage wird eine nationale Gesundheitsinformation durch den Staat vorrangig angeboten?“ Der Herstellerverband ist der Ansicht: „Die zentrale und pauschale Gesundheitsinformation – insbesondere die Nennung von Therapieempfehlungen – durch das Nationale Gesundheitsportal steht im Widerspruch zu einer patientenindividuellen Information und Beratung durch die Fachkreise auf Basis derer Fachgesellschaften.“ Außerdem fehle der Verweis auf die Beratung in der Apotheke und überhaupt könne es durch ein solches Portal zu Wettbewerbsverzerrungen kommen. Mein liebes Tagebuch, wir haben und hatten keinen Mangel an seriösen Infos. So ein Portal braucht es nicht.
Sicher nicht für alle oder jede Apotheke geeignet: die Durchführung von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2. Aber mittlerweile gibt es bereits einige Apotheken, die testen. Ja, es erfordert eine vorherige Schulung der Personen, die den Nasen-Rachen-Abstrich vornehmen, man braucht eine gewisse Organisationsstruktur (Anmeldung, Ergebnismitteilung, Meldung an die Behörde) und man braucht einen geeigneten Raum. Ein Kollege aus Gütersloh, Dr. Olaf Elsner, ist auf ein Testzelt aufmerksam geworden, das er in Südtirol entdeckt hat. Er hat’s bestellt, außerdem eine eigene Internetseite für Test-Infos und die Anmeldung eingerichtet und ein Software-Programm für die Benachrichtigung der getesteten Personen installiert. Ich habe mich mit ihm über seine Initiative und seine Erfahrungen mit dem Testangebot, das er mit weiteren Apotheken gemeinsam anbietet, gesprochen. Den Podcast finden Sie hier.
22. Januar 2021
Das ist Digitalisierung wie sie leibt und lebt. Da sind die ersten Schritte noch gar nicht vollzogen, das E-Rezept noch nicht ausgerollt, schon sind die nächsten Schritte in der Planung. Die Gematik, unsere Oberbehörde fürs Digitale im Gesundheitswesen, will die Telematikinfrastruktur (TI), die gerade mal so zum Laufen kommt, schon bald generalüberholen. In ihrem Whitepaper schwärmt die Gematik von einem Zukunftsszenario, in dem sie selbst eine neue Rolle spielt als Zulassungs- und Attestationsstelle. Und so soll’s werden: Das derzeitige System gilt als zu starr (stimmt!), es soll bis zum Jahr 2025 abgelöst werden von einem Plattformmodell und über Schnittstellen mit dem Internet von überall aus erreichbar sein – das wird die TI 2.0!. Mein liebes Tagebuch, die derzeit mühsam angeschafften Konnektoren, Kartenterminals, Heilberufsausweise und Institutionskarten können wir dann in die Tonne werfen. Was natürlich Vorteile hat, sprich, was man nicht braucht, kostet nicht und kann nicht kaputt- oder verlorengehen. Den Zugriff der berechtigten Nutzer auf die TI 2.0 werden in der Zukunft „Identity Provider“ freischalten, das sind z. B. die Apothekerkammern. Noch in diesem Jahr wird die Gematik die Vorgaben für ein „föderiertes System elektronischer Identitäten (eID-System)“ festlegen, heißt es im Gematik-Sprech. Und dann geht’s parallel zum laufenden Betrieb schrittweise mit der neuen IT-Architektur bis 2025 voran. Mein liebes Tagebuch, wenn’s denn so funktioniert wie angedacht.
Auf jeden Fall ist es ein interessantes Projekt, das die DAK zusammen mit der Ärztegenossenschaft Nord, drei kardiologischen Zentren, dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, einem Technologiepartner (Nambaya), einem Institut für Versorgungsforschung und Sekundärdatenaufbereitung (SmartStep Data Institute) und dem Apothekerverband Schleswig-Holstein auf die Beine gestellt hat. In dem Projekt „QT-Life“, das vom GKV-Innovationsfonds des G-BA gefördert wird, geht es darum, die seltene, aber bedrohliche Nebenwirkung der Verlängerung der QT-Zeit im EKG, die bei einigen Arzneimitteln (z. B. Amiodaron, Procainamid, Sotalol u. a.) auftreten kann, rechtzeitig zu erkennen. Solche Nebenwirkungen können zu Herzrhythmusstörungen, im schlimmsten Fall zum plötzlichen Herztod führen. Aufgabe der Apotheke ist es dabei, DAK-Versicherte, die solche Arzneimittel einnehmen, anzusprechen, aufzuklären, einen EKG-Sensor für ein 24-h-Langzeit-EKG anzubringen und die gewonnenen Daten auf einen speziellen Server zu laden. Stellt eine Software ein problematisches Ergebnis fest, fordert die Apotheke den Versicherten zum Arztbesuch auf. Apotheker:innen, die an diesem Projekt mitmachen wollen, müssen sich vorher schulen lassen. Als Vergütung für den Aufwand erhalten die Apotheken 50 Euro pro Patient als Honorar. Mein liebes Tagebuch, es ist richtig, wenn sich Apotheken in solche Projekte einbringen. Ob daraus allerdings mehr wird als ein punktuelles regionales Projekt, bleibt abzuwarten. Und ob solche Projekte Einfluss auf die geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen haben, die die ABDA in ihrem Tresor unter Verschluss hält, steht gänzlich in den Sternen.
4 Kommentare
Kausalitäten berücksichtigen
von Reinhard Rodiger am 24.01.2021 um 16:48 Uhr
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Wiederholungsrezepte
von Gregor Huesmann am 24.01.2021 um 12:34 Uhr
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Digital überall?
von Dr.Diefenbach am 24.01.2021 um 11:53 Uhr
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Impfprioisierung ohne Vakzine ... typisch Spahn oder nur des Ende vom Anfang? ...
von Christian Timme am 24.01.2021 um 8:42 Uhr
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