Niedersächsische Landesregierung will Frist verlängern

Nachweis der Masernimpfung erst bis Ende 2022?

Berlin - 04.02.2021, 10:45 Uhr

Nach dem Masernschutzgesetz müssen ab Ende Juli 2021 alle Kinder in Schulen und Kitas über einen Nachweis verfügen, dass sie gegen Masern geimpft sind. (Foto: IMAGO / Jochen Tack)

Nach dem Masernschutzgesetz müssen ab Ende Juli 2021 alle Kinder in Schulen und Kitas über einen Nachweis verfügen, dass sie gegen Masern geimpft sind. (Foto: IMAGO / Jochen Tack)


Kinder, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Masernschutzgesetzes vor knapp einem Jahr bereits eine Schule oder Kita besucht haben, müssen bis Ende Juli 2021 nachweisen, dass sie gegen die Masern geimpft sind. Andernfalls drohen den Eltern Bußgelder, die Kinder können gar vom Besuch der Kita ausgeschlossen werden. Die Niedersächsische Landesregierung plädiert jetzt dafür, diesen Stichtag um einige Monate zu verschieben, um die betreffenden Einrichtungen und die zuständigen Gesundheitsämter in Pandemiezeiten nicht zusätzlich zu belasten.

Vor rund elf Monaten, am 1. März 2020, trat das Masernschutzgesetz in Kraft. Darin vorgeschrieben ist unter anderem, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Für Kinder, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits eine Schule oder Kita besucht haben, gilt: Sie beziehungsweise ihre Eltern müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Andernfalls drohen Bußgelder oder sogar der Ausschluss vom Kita-Besuch. Auch Lehrer und Betreuer:innen sowie Mitarbeitende in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen sind von der Regelung betroffen.

An diesem Stichtag rüttelt nun die niedersächsische Landesregierung. Sie legt dem Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Beratung vor, in dem sie für mehr Zeit für die Umsetzung plädiert. Grund ist die Coronavirus-Pandemie: „Als der Umsetzungsstichtag 31. Juli 2021 festgelegt wurde, war nicht absehbar, dass gewissermaßen mit Inkrafttreten der Regelung die Corona-Pandemie die Schulen und Kitas, aber auch die Gesundheitsämter bis weit in das Jahr 2021 hinein stark belasten würde“, begründet Niedersachsen den Vorstoß. „Die Vorbereitungen zur Umsetzung des Masernschutzes wurden durch die Pandemie erheblich erschwert.“

Der im Gesetz vorgesehene Übergangszeitraum von 19 Monaten sei Pandemie-bedingt deutlich zu kurz gewählt. „Die Schulen werden eine große Zahl an Personen überprüfen müssen: sämtliche Lehrkräfte, die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, das weitere pädagogische Personal sowie alle Schülerinnen und Schüler.“ Auch eine zusätzliche Belastung der Gesundheitsämter will die Landesregierung vermeiden. „Eine Verlängerung der Umsetzungsfrist ist erforderlich, um den derzeit ohnehin enormen Druck auf die Schulen und Kitas nicht noch weiter zu vergrößern. Auch den seit langem stark belasteten Gesundheitsämtern, die von den Schulen und Kitas Meldungen über fehlende Masernimmunität einzelner Personen entgegennehmen und die notwendigen Maßnahmen veranlassen müssen, käme eine Verlängerung der Umsetzungsfrist zugute.“

Mehr Zeit für Schule und Kitas

Mit Blick auf die andauernde COVID-19-Pandemie schlägt das Bundesland eine Verlängerung um 18 Monate bis zum 31. Dezember 2022 vor. Demnach soll der Bundesrat die Bundesregierung bitten zu prüfen, ob der in § 20 Absatz 10 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) festgelegte Zeitraum zur Umsetzung von Maßnahmen zum Masernschutz verlängert werden kann. „Insbesondere Schulen und Kindertageseinrichtungen sollten mehr Zeit erhalten, die pandemiebedingt nicht durchführbaren Maßnahmen zur Umsetzung des Masernschutzes zu ergreifen“, heißt es in dem Entschließungsantrag.

Die Niedersächsische Landesregierung bittet, ihre Vorlage in die Tagesordnung der 1.000 Sitzung der Länderkammer am 12. Februar aufzunehmen und sie anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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