Aktualisierte Coronavirus-Impfverordnung

Geimpft nach Vorerkrankung – wer ist wann dran?

Stuttgart - 09.02.2021, 15:15 Uhr

Die neue Coronavirus-Impfverordnung gilt seit 8. Februar. Weniger gut eingestellte Diabetiker werden rascher geimpft, auch COPD-Patienten. (Foto: myboys.me / stock.adobe.com)

Die neue Coronavirus-Impfverordnung gilt seit 8. Februar. Weniger gut eingestellte Diabetiker werden rascher geimpft, auch COPD-Patienten. (Foto: myboys.me / stock.adobe.com)


Stufe 3: Gut eingestellte Diabetiker und Asthmatiker

Stufe 3 wird durch das Aufrücken zahlreicher Erkrankter damit etwas schlanker und übersichtlicher. Neu dabei sind – und das entspricht der STIKO-Empfehlung – Personen mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung. Zudem findet man in Stufe 3 teilweise die „Gegenstücke“ zu Stufe zwei: Krebserkrankte, die behandlungsfrei und in Remission sind, gut eingestellte Diabetiker (HbA1c-Wert < 58 mmol/mol oder < 7,5 Prozent) und Adipöse mit einem BMI über 30 bis 40. Wie zuvor verbleiben Personen kardiovaskulären Erkrankungen (Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit, arterieller Hypertonie) oder mit zerebrovaskulären Erkrankungen (Apoplex, andere chronisch neurologische Erkrankung), rheumatoide Arthritis-Patienten, Menschen mit HIV, Immundefizienzen und Autoimmunerkrankungen und auch Asthmatiker in Stufe 3.

Vorerkrankungen mit erhöhter Priorität (Gruppe 3)

  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen, wenn die Remissionsdauer mehr als fünf Jahre beträgt,
  • Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen,
  • Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie,
  • Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Apoplex oder einer anderen chronischen neurologischen Erkrankung,
  • Personen mit Asthma bronchiale,
  • Personen mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung,
  • Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c < 58 mmol/mol oder < 7,5 Prozent),
  • Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30),
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.


Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Autoimunerkrankung der Leber

von Thees am 23.02.2021 um 13:50 Uhr

Kann ich bei meiner Krankheitsgeschichte geimpft werden gegen Corona?

MfG C. Thees

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Vernichtung?

von Angelika Melsbach am 11.02.2021 um 16:36 Uhr

Ein Fall für Den Haag

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