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G-BA ändert Schutzimpfungs-Richtlinie
Krankenkassen erstatten Hochdosisgrippeimpfung ab 60 Jahren
Geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie tritt am 1. April in Kraft – was bedeutet das?
Dieses Szenario preist auch der G-BA mit ein: Gebe es künftig einen zugelassenen Hochdosisimpfstoff ab 60 Jahren, „gilt dieser Anspruch bereits ab dem Alter von 60 Jahren“. Bis dahin müssten jedoch die 60- bis 64-Jährigen mit einer „konventionellen“ Influenzavakzine geimpft werden.
Noch ist die geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie nicht in Kraft – diese wird dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zunächst zur Prüfung vorgelegt. Beanstandet das BMG nichts, tritt die geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. April 2021 in Kraft. Die Konsequenz: Alle 65- bzw. 60-Jährigen haben sodann fortan einen Anspruch auf einen Hochdosisgrippeimpfstoff, den ihre gesetzliche Krankenkasse auch erstattet.
Bei Vorbestellungen an Efuelda denken
Wichtig bei Grippeimpfstoffen ist immer eine bestmögliche Planbarkeit durch Vorbestellungen seitens der Ärzte. Diese sollten für ältere Patienten – zumindest ab 65 Jahren – Efluelda® in ihrer Bestellung berücksichtigen, damit diese Altersgruppe in der nächsten Grippesaison hochdosiert geimpft werden kann. Bis die geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie Ende April in Kraft tritt, dürfte die Vorbestellungsfrist bei Sanofi ausgereizt sein – laut Sanofi läuft die Frist bis Ende Februar.
2 Kommentare
akute Schlamasselitis
von Benjamin Schäfer am 11.02.2021 um 14:08 Uhr
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Lieferfähigkeit
von Michael Mischer am 11.02.2021 um 11:52 Uhr
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