Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

14.02.2021, 08:00 Uhr

Welche Plattform wird das Rennen machen? Der Deutsche Apothekerverband ist spät dran... (Foto: Alex Schelbert)

Welche Plattform wird das Rennen machen? Der Deutsche Apothekerverband ist spät dran... (Foto: Alex Schelbert)


Es wurde Zeit, nun ist sie da: eine Vereinbarung zwischen einem Großhändler (Gehe) und einer Krankenkasse (AOK NordWest) für ein Modellprojekt Grippeschutzimpfung in Apotheken von Schleswig-Holstein. Tja, so kann’s gehen, wenn Apothekerverbände nicht wollen, können oder was auch immer. Aber unsere ABDA-Präsidentin ist frohen Mutes, dass die Plattform des Deutschen Apothekerverbands – an der noch im Geheimen gewerkelt wird – das rote ‚A‘ der Apotheken in der digitalen Welt sein wird. Und das Thema Masken gibt’s auch in dieser Woche: Der neue Preis ist rechtlich sauber. Und ja, über die FFP2-Maske noch eine Stoffmaske schützt besser. Wer hätte das gedacht?  

8. Februar 2021

Also, Strich drunter: Den neuen von Spahn nach unten korrigierten Preis für FFP2-Masken auf „Berechtigungsschein 2“ müssen wir nolens volens akzeptieren. Statt 6 gibt’s nur noch 3,90 Euro. Klar, man darf durchaus die Frage stellen, ob so eine Kappung des zu erstattenden Preises auch rechtlich möglich ist, immerhin hatte die Verordnung anfangs einen Preis von 6 Euro genannt. Auch die ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening hatte sich empört zu Wort gemeldet und angemahnt, dass es das Vertrauen in die Politik erschüttere, wenn „inmitten der zweiten Phase der Maskenverteilung über eine abrupte Honorarkürzung“ gesprochen werde. Die Apothekerkammer Nordrhein hatte den Rechtsanwalt Morton Douglas gebeten, dieses Vorgehen von Spahn mal zu hinterfragen. Sein Fazit: Ja, für einen Zeitraum, der noch nicht begonnen hat, ist es rechtlich möglich, den Erstattungspreis zu senken. Tja, mein liebes Tagebuch, die angekündigte Preissenkung bezieht sich auf die Zukunft, und außerdem haben sich die Maskenpreise inzwischen deutlich reduziert. Ein sinkender Ertrag sei zwar wirtschaftlich ärgerlich, müsse man aber hinnehmen. Mein liebes Tagebuch, wer hätte jemals gedacht, dass wir uns so mit Masken herumärgern müssen.

 

Im Handelsblatt-Newsletter „Digital Health“ strahlt sie Zuversicht aus, unsere ABDA-Präsidentin  Gabriele Overwiening, Zuversicht, was die digitale Zukunft der Apotheken betrifft samt E-Rezept. Und sie geht sogar davon aus, dass der größte Teil der Apotheken die Chancen erkannt hat und das E-Rezept sogar noch einen Schub bringen wird: Das E-Rezept bringe „weniger Bürokratie, weniger Fehleranfälligkeit und die Möglichkeit, die Patienten unter Nutzung ihres Standortvorteils noch schneller zu versorgen“. Allerdings nennt Overwiening auch ein paar „Wenns“: Die Chancen gebe es nur, wenn z. B. das Makelverbot für Rezepte greift und wenn sich die ausländischen Versender an die Preisbindung für Rx-Arzneimittel in der GKV-Versorgung halten. Mein liebes Tagebuch, genau, das sind die beiden Hauptunsicherheitsfaktoren, die uns in die digitale Welt begleiten. Wenn sich Unternehmen nicht ans Makelverbot halten, Rezepte einsammeln und damit makeln, und wenn EU-Versender, wie sie bereits ankündigten, die Preisbindung ignorieren oder juristisch dagegen vorgehen wollen, dann sieht es mit der digitalen Zukunft leider nicht so rosig aus. Was der ABDA-Präsidentin aber auch am Herzen liegt: das Apothekenportal des Deutschen Apothekerverbands (DAV). Für dieses Portal können sich die Apotheken zwar schon anmelden, aber, wie bei ABDA-Projekten üblich, bleibt vieles noch im Geheimen: Was das DAV-Apothekenportal genau ist und macht, ist noch nicht bekannt. Für die ABDA-Präsidentin ist auf jeden Fall schon klar. „dass wir alle deutschen Apotheken in unsere Plattform integrieren wollen. Wir werden das rote ‚A‘ der Apotheken in der digitalen Welt sein. Ich glaube nicht, dass andere das schaffen.“ Nun ja, mein liebes Tagebuch, ihre Zuversicht ist erfrischend. Allerdings, schaut man sich im Markt ein wenig um, stellt man fest, dass auch andere Kooperationen und Partnerschaften hübsche Töchter  haben – in Form von Plattformen, und auf einer dieser Plattformen tummeln sich bereits Tausende von Apothekers. Da wird es der DAV mit seiner Plattform nicht leicht haben, zu überzeugen und abzuwerben. Gut möglich, dass sich schlussendlich nicht wenige Apotheken gleich mehreren Plattformen anschließen – und am Ende könnte dann alles auf nur eine gemeinsame Plattform hinauslaufen – aber die muss nicht zwingend DAV heißen.

9. Februar 2021

Mit dem Masernschutzgesetz, das im März letzten Jahres in Kraft getreten ist, hat der Bundesgesundheitsminister die Möglichkeit geschaffen, dass Apotheken im Rahmen von Modellprojekten Grippeschutzimpfungen durchführen können. Fein, dachte man anfangs, nun ist auch in Deutschland möglich, was bereits in vielen EU-Ländern gemacht wird. Und nachdem auch endlich die ABDA ihre genuine Scheu vor solchen Neuerungen abgelegt hatte, hätte man denken können, dass die notwendigen Verträge z. B. zwischen Apothekerverbänden und Krankenkassen rasch in allen Bundesländern geschlossen werden und Impfwillige sich im Herbst 2020 in vielen Apotheken Deutschlands gegen Grippe impfen lassen können. Nein, mein liebes Tagebuch, nicht wirklich. Es war ein Trauerspiel, das viele Verbände darboten. Die meisten wollten oder konnten keine Verträge abschließen: Sie fürchteten den Groll der lieben Ärzteschaft und hielten sich vornehm zurück. Dem Apothekerverband Nordrhein sei noch heute Dank, dass er als Vorreiter ganz mutig bereits Anfang Juli 2020 einen Vertrag mit der AOK Rheinland/Hamburg abgeschlossen und auch ein Honorar fürs Impfen ausgehandelt hat. Kurz darauf folgte der Saarländische Apothekerverein. Zwar nahmen dann noch einige wenige Apothekerverbände behutsam Verhandlungen mit den Kassen auf, z. B. im Bereich Westfalen-Lippe, in Niedersachsen, in Hessen, Berlin, Baden-Württemberg und Bayern, aber weitere Abschlüsse kamen bisher so gut wie nicht zustande. Und von anderen Apothekerverbänden kam sogar das Signal, dass man zunächst keine Modellprojekte für die Grippeschutzimpfung geplant habe und es im Übrigen noch andere Projekte wie z. B. E-Rezept und pharmazeutische Dienstleistungen gebe, also im Klartext: Wir haben anderes zu tun, als uns um Grippeschutzimpfungen in Apotheken zu kümmern. Und der Apothekerverband Brandenburg fühlt sich gleich ganz und gar nicht motiviert, dieses Thema anzupacken, im Gegenteil: Er hat sich zusammen mit den Präsidenten von Landesapothekerkammer und Landesärztekammer in einer gemeinsamen Resolution gegen die Modellprojekte zur Grippeschutzimpfung in Apotheken ausgesprochen. Na super. Mein liebes Tagebuch, es ist traurig zu sehen, wie hier den Apotheken Zukunftschancen verbaut werden. Umso besser ist es, dass das Masernschutzgesetz (vermutlich in weiser Voraussicht) nicht nur Standesorganisationen die Möglichkeit gibt, solche Verträge über Modellprojekte auszuhandeln, sondern auch Gruppen von Apotheken. Und erfreulicherweise ist nun so eine Vereinbarung zustande gekommen: In Schleswig-Holstein haben die AOK NordWest und die Pharmagroßhandlung Gehe (ohne Beteiligung des örtlichen Apothekerverbands) eine Vereinbarung für ein Modellprojekt Grippeschutzimpfung geschlossen. Mein liebes Tagebuch, so kann’s gehen. Wenn die Apothekerverbände nicht wollen, nicht können oder was auch immer, dann machen’s eben andere. In Schleswig-Holstein können nun mehr als 150 Apotheken in den Modellregionen mitmachen, darunter natürlich die Apotheken der Gehe-Kooperation „gesund leben“, aber auch Apotheken der Alphega-Kooperation und andere interessierte Apotheken, die „sich von Gehe beim Beitritt zur Modellvereinbarung vertreten lassen“. Mein liebes Tagebuch, vielleicht kommt auf diesem Weg mehr Druck, mehr Fahrt in die Modellprojekte. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Pandemie wäre es doch wünschenswert, wenn Apotheken in die Grippeschutzimpfung einsteigen und die Ärzte entlasten. Und wer weiß, vielleicht freuen wir uns auch mal in nicht allzu ferner Zeit darüber, wenn unsere Apotheken auch die Corona-Impfung anbieten dürfen. 

10. Februar 2021

Mit Masken Marketing machen, mit Masken auf Kundenfang gehen – mit solchen Aktionen, vor allem mit dem Verzicht auf die 2-Euro-Eigenbeteiligung bei der Abgabe auf Bezugsschein wollten so manche Apotheken punkten und Vorteile für sich herausholen. War nicht gerade vom Feinsten. Und das Spektakel ist, wie wir mittlerweile wissen, nach hinten losgegangen. Denn den  Gesundheitspolitikern ist der Maskenpoker nicht verborgen geblieben, prompt hat Spahn die Apothekermarge für Masken gekürzt. Und was den Verzicht auf den 2-Euro-Eigenanteil betrifft, so befasst sich bereits ein Gericht damit: Das Landgericht Düsseldorf untersagte eine Werbung mit einem Eigenbeteiligungsverzicht und es bleibt auch nach einem Widerspruch der Beklagten (die EasyApotheke Holding) bei seiner Auffassung: Apotheken, die FFP2-Masken nach der Schutzmasken-Verordnung an Berechtigte abgeben, müssen die Eigenbeteiligung von 2 Euro bei den Bürgern einziehen. Ob sich die EasyApotheke Holding damit abfindet, wird man sehen: Gegen das Urteil kann noch das Rechtsmittel der Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden.

 

Und noch was Rechtliches in dieser Woche – da hat Spahn eins auf die Mütze bekommen. Wir erinnern uns: Im vergangenen Herbst hatte er frei und forsch ein teures Infoportal seines Bundesgesundheitsministeriums auf die Beine gestellt, das den Bürgerinnen und Bürgern auf ihrer Suche nach Informationen zu Krankheitsbildern sozusagen staatliche Infos anbieten soll. Kann er machen – aber ob so etwas sinnvoll ist und ob das Geld der Steuerzahler dafür gerechtfertigt ist angesichts mehrerer seriöser Gesundheitsportale anderer Anbieter, darüber kann man durchaus streiten. Was aber gar nicht geht, ist eine enge Zusammenarbeit Spahns mit der Suchmaschine Google, die das BMG-Portal „gesund.bund.de" prominent platziert erscheinen lässt, wenn ein User nach Krankheitsbildern sucht. Diese von Spahn eingefädelte Kooperation stand von Anfang an unter Beschuss. Es hagelte Kritik von der Verlagsbranche (Pressefreiheit in Gefahr!), vom Bund der Steuerzahler (Geldverschwendung!) und von Arzneimittel-Herstellern. Hubert Burda Media mit seinem Portal Netdoktor wurde aktiv, das Medienhaus will die Bevorzugung des staatlichen Portals bei der Google-Suche nicht hinnehmen und klagte vor dem Landgericht München. Es fielen zwei Entscheidungen, eine gegen Google Ireland Ltd., eine gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das BMG. Das Gericht untersagte dem BMG und Google vorläufig eine Zusammenarbeit, der Grund: ein Kartellrechtsverstoß. Außerdem sei die Medien-  und Meinungsvielfalt in Gefahr. Die Urteile sind allerdings nicht rechtskräftig, BMG und Google können Rechtsmittel einlegen, was wohl zu erwarten ist. Dennoch, bei Burda und auch beim Wort und Bild Verlag freut man sich über das erste Urteil und sieht die Pressefreiheit gestärkt.

11. Februar 2021

Die nächste Grippesaison kommt schneller als man denkt – und dann kommt ein Hochdosis-Impfstoff gegen Influenza für Personen ab 60 Jahre auf dem Markt. Wenn alles so läuft, wie vorgesehen, d.h., wenn der einzige Hersteller dieses Impfstoffs (Sanofi Pasteur) eine Zulassungserweiterung von 65 Jahren auf 60 Jahren erhält und wenn der Impfstoff rechtzeitig produziert werden kann. Und, mein liebes Tagebuch, wenn eine Lösung gefunden wird, wie die Apotheken diesen rund dreimal so teuren Impfstoff vorfinanzieren können und nicht all die anderen Risiken tragen müssen, z. B. Risikozuschlag für Warenuntergang, Nichtabnahme und Retaxationen durch Krankenkassen. Im Klartext: Diese neue teure Hochdosis-Vakzine können die Apotheken angesichts der finanziellen Risiken kaum stemmen, wenn sie dafür nach wie vor nur 1 Euro pro Impfdosis erhalten. Darauf macht der Apothekerverband Nordrhein rechtzeitig aufmerksam. Mein liebes Tagebuch, also, es ist gut, dass dieser neue Impfstoff, der von der STIKO für ältere Menschen über 60 Jahre empfohlen wird, auf den Markt kommt. Damit aber die Apotheken den Impfstoff einkaufen können, schlägt der Apothekerverband Nordrhein vor, die seit Jahren feststehende Fix-Marge von Apothekern wie bei anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln um einen prozentualen Zuschlag zu ergänzen, um auch bei steigenden Impfstoffpreisen Finanzierungs-, Versicherungs- und Warenuntergangskosten gegenzufinanzieren. Die Krankenkassen sollten außerdem die Rezepte über Grippeimpfstoffe den Apotheken eher bezahlen (mindestens einen Monat vor der Auslieferung der Impfstoffe). Und schließlich sollte die für die nächste Grippesaison geplante Grippeimpfstoffreserve früh genug an die Apotheken ausgeliefert werden. Mein liebes Tagebuch, konstruktive Vorschläge – also, da gibt es was zu tun für den Deutschen Apothekerverband.

12. Februar 2021

Bis sich ein Staatsapparat wie der unsere sich in Bewegung setzt, um die Abgabe von Corona-Antigentests an Privatpersonen zu erlauben, braucht’s einfach ein bisserl Zeit. Seit Kurzem ist es nun endlich soweit – nur ging das so schnell, dass praktisch noch kaum ein Produkt auf dem Markt verfügbar ist, das eine Zulassung für die Anwendung durch medizinische Laien vorweisen kann. Die Hersteller solcher Tests müssen erst beim TÜV oder Dekra nachweisen, dass die Tests wirklich sicher und so einfach zu handhaben sind. Und das wiederum kann dauern. Allerdings gibt es eine kleine Abkürzung: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kann eine sogenannte Sonderzulassung aussprechen. Und so lässt uns das BfArM wissen, dass fast 30 Anträge auf Sonderzulassung von Laien-Tests gestellt wurden. Mein liebes Tagebuch, aber auch Sonderzulassungen brauchen ihre Zeit, denn: Sorgfalt müsse das oberste Prinzip in den Prüfverfahren sein“. Immerhin sollen die Tests einen wirksamen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten. Also, es ist Geduld notwendig (die haben wir ja mittlerweile gelernt): Anfang März soll es dann soweit sein, dann gibt’s die ersten Sonderzulassungen für Schnelltests auf Coronavirus-Antigene für Laien. Und an alle, die nun wieder glauben, die Apotheken würden sich daran gesund stoßen: Die ABDA hatte zwar gefordert, dass solche Tests apothekenpflichtig sein sollten – hatte mit dieser Forderung aber kein Glück: Die Tests sind frei verkäuflich, es wird sie vermutlich auch in Dromärkten, Discountern und wer weiß wo sonst noch geben.

 

Nächste Runde der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung: Mein liebes Tagebuch, die Abgabe von Schutzmasken hat sich mittlerweile zu einer hoch komplizierten Tätigkeit entwickelt. Wenn das so weitergeht, ist es gut möglich, dass in Zukunft beim Staatsexamen eine eigene Prüfung für die Abgabe von Schutzmasken vorgesehen wird. Nein im Ernst, so schlimm wird’s nicht werden, aber die Bürokratie, die wir Apothekers bei der Maskenabgabe zu stemmen haben, ist nicht ohne. Falls Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen wollen: DAZ.online hat einen übersichtlichen Frage-und-Antwort-Katalog zusammengetragen mit den wichtigsten Informationen zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung.

Außerdem gibt es eine neue Studie, die zeigt (kein Witz!), dass das Tragen von zwei Masken übereinander (Stoffmasken über Mund-Nasen-Schutzmasken) durchaus wirksamer die Aerosole zurückhält als die jeweiligen Masken alleine. Mein liebes Tagebuch, mit dieser Erkenntnis gehen wir nun in die kommende (Faschings-)Woche. Und warten auf die Studie, dass das Tragen von drei Masken übereinander (vielleicht auch eine Karnelvalsmaske?) die Wirksamkeit weiter erhöht, allerdings auch das Risiko zu ersticken.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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4 Kommentare

Blau-Weiß-Rot mit Gehe!

von Ulrich Ströh am 14.02.2021 um 8:56 Uhr

....Es war ein Trauerspiel,das viele Verbände darboten...
So steht’s zum Thema zukünftiger Impfungen im heutigen Tagebuch.

Stimmt ,Herr Ditzel !

Als schleswig -holsteinischer Apotheker interessiert es mich,
warum Gehe jetzt die Interessen der niedergelassenen ApothekerInnen vertreten kann und wird.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Noch einmal Masken

von Gert Müller am 14.02.2021 um 8:08 Uhr

Gestern in meiner Apotheke. Eine ältere Dame mit einer kleinen Rente holt ihre 6 Masken ab und legt auch gleich die zwei Euro dazu. Neben Ihr ein junger ! Harzer der 10 Masken für Lau bekommt. Deutschland im Jahr 2021.

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Noch einmal Masken

von Anita Peter am 14.02.2021 um 9:02 Uhr

Deutschland 2021:

https://www.welt.de/vermischtes/article226250827/Wissenschaftler-Christoph-Luetge-fliegt-aus-Soeders-Ethikrat.html
https://www.welt.de/politik/deutschland/article225864597/Interner-E-Mail-Verkehr-Innenministerium-spannte-Wissenschaftler-ein.html
https://www.welt.de/politik/deutschland/article226110601/Franziska-Giffey-Vorwuerfe-um-Studie-zu-Trennungskindern.html
https://www.welt.de/politik/deutschland/article225860423/Juso-Bengt-Ruestemeier-provoziert-mit-Tweets-ueber-Erschiessungen.html

Mit erschlichenem Doktor Titel werden Studien manipuliert, Wissenschaftler genötigt die "richtigen" Ergebnisse zu liefern, Wissenschaftler mit anderer meinung geschasst, und die Jung SPD ruft zur Erschiessung von Vermietern auf.
Davon hören wir um 20.00 in der Tageschhau NICHTS. Da gibts nur Framing und Gehirnwäsche. Vom Bundespräsidenten ? NICHTS. Der stellt lieber Kerzen ins Fenster und beschwört den Kampf gegen räääächts.
Wir sind auf direkten Weg in eine Autokratie, rennen aber stets mit erhobenen Zeigefinger rum und wollen Putin eine Lektion in Sachen Demokratie erteilen.

Dieses Land hat fertig...

AW: Noch einmal darüber nachdenken ....

von Bernd Jas am 14.02.2021 um 20:08 Uhr

Ei, jei, jei, ....
Frau Peter was ham´se denn da wieder angerichtet. So viele links und dabei nur zur "Welt".
Alle Welt kommt ins Grübeln und merkt langsam, dass die angeblichen Verschwörungstheorien und die Alu... ...dingenskirchen schon zum wiederholten Male von der Realität überrundet werden.

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