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10. Februar 2021
Mit Masken Marketing machen, mit Masken auf Kundenfang gehen – mit solchen Aktionen, vor allem mit dem Verzicht auf die 2-Euro-Eigenbeteiligung bei der Abgabe auf Bezugsschein wollten so manche Apotheken punkten und Vorteile für sich herausholen. War nicht gerade vom Feinsten. Und das Spektakel ist, wie wir mittlerweile wissen, nach hinten losgegangen. Denn den Gesundheitspolitikern ist der Maskenpoker nicht verborgen geblieben, prompt hat Spahn die Apothekermarge für Masken gekürzt. Und was den Verzicht auf den 2-Euro-Eigenanteil betrifft, so befasst sich bereits ein Gericht damit: Das Landgericht Düsseldorf untersagte eine Werbung mit einem Eigenbeteiligungsverzicht und es bleibt auch nach einem Widerspruch der Beklagten (die EasyApotheke Holding) bei seiner Auffassung: Apotheken, die FFP2-Masken nach der Schutzmasken-Verordnung an Berechtigte abgeben, müssen die Eigenbeteiligung von 2 Euro bei den Bürgern einziehen. Ob sich die EasyApotheke Holding damit abfindet, wird man sehen: Gegen das Urteil kann noch das Rechtsmittel der Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden.
Und noch was Rechtliches in dieser Woche – da hat Spahn eins auf die Mütze bekommen. Wir erinnern uns: Im vergangenen Herbst hatte er frei und forsch ein teures Infoportal seines Bundesgesundheitsministeriums auf die Beine gestellt, das den Bürgerinnen und Bürgern auf ihrer Suche nach Informationen zu Krankheitsbildern sozusagen staatliche Infos anbieten soll. Kann er machen – aber ob so etwas sinnvoll ist und ob das Geld der Steuerzahler dafür gerechtfertigt ist angesichts mehrerer seriöser Gesundheitsportale anderer Anbieter, darüber kann man durchaus streiten. Was aber gar nicht geht, ist eine enge Zusammenarbeit Spahns mit der Suchmaschine Google, die das BMG-Portal „gesund.bund.de" prominent platziert erscheinen lässt, wenn ein User nach Krankheitsbildern sucht. Diese von Spahn eingefädelte Kooperation stand von Anfang an unter Beschuss. Es hagelte Kritik von der Verlagsbranche (Pressefreiheit in Gefahr!), vom Bund der Steuerzahler (Geldverschwendung!) und von Arzneimittel-Herstellern. Hubert Burda Media mit seinem Portal Netdoktor wurde aktiv, das Medienhaus will die Bevorzugung des staatlichen Portals bei der Google-Suche nicht hinnehmen und klagte vor dem Landgericht München. Es fielen zwei Entscheidungen, eine gegen Google Ireland Ltd., eine gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das BMG. Das Gericht untersagte dem BMG und Google vorläufig eine Zusammenarbeit, der Grund: ein Kartellrechtsverstoß. Außerdem sei die Medien- und Meinungsvielfalt in Gefahr. Die Urteile sind allerdings nicht rechtskräftig, BMG und Google können Rechtsmittel einlegen, was wohl zu erwarten ist. Dennoch, bei Burda und auch beim Wort und Bild Verlag freut man sich über das erste Urteil und sieht die Pressefreiheit gestärkt.
4 Kommentare
Blau-Weiß-Rot mit Gehe!
von Ulrich Ströh am 14.02.2021 um 8:56 Uhr
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Noch einmal Masken
von Gert Müller am 14.02.2021 um 8:08 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Noch einmal Masken
von Anita Peter am 14.02.2021 um 9:02 Uhr
AW: Noch einmal darüber nachdenken ....
von Bernd Jas am 14.02.2021 um 20:08 Uhr
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