Mythen und Fakten

SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests in Apotheken

Stuttgart - 23.02.2021, 09:15 Uhr

Personal, das Testungen durchführt, wird das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) empfohlen. (Foto: BASILICOSTUDIO STOCK / stock.adobe.com)

Personal, das Testungen durchführt, wird das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) empfohlen. (Foto: BASILICOSTUDIO STOCK / stock.adobe.com)


Dürfen nur Approbierte Schnelltests in Apotheken durchführen? Wie sieht es mit Kindern aus – dürfen auch sie in Apotheken auf SARS-CoV-2 getestet werden? Und kommen durch ein Testangebot nicht viel mehr potenziell Infizierte in die Offizin? Diese Fragen treiben manche Apotheker und PTA vermehrt um, seit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kostenlose Antigenschnelltests für Jedermann anbieten will – auch Apotheken sollen mitmachen.

Mythos 1: Corona-Schnelltests treiben die Corona-Zahlen durch viele falsch-positive Ergebnisse nach oben

Das ist so nicht richtig. Grundsätzlich gilt: Je niedriger die Prävalenz, desto unsicherer sind positive Testresultate und je höher die Prävalenz, desto unsicherer sind negative Testresultate. Bei Massentests, also bei niedriger Prävalenz, werden mehr falsch positive Testergebnisse mit SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests erzeugt.

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Dagegen sind positive Testresultate bei gezielterem Testen (etwa von symptomatischen Personen), also bei höherer Prävalenz, verlässlicher. Es ist also richtig, dass je mehr Menschen getestet werden auch mehr falsch-positive Ergebnisse entstehen.

Ein positives Schnelltestergebnis wird aber – egal ob falsch-positiv oder nicht – nicht dem RKI gemeldet. Wenn eine Person ein positives Schnelltestergebnis erhält, wird dieses zwar dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt, und der Betroffene hat sich in Quarantäne zu begeben. Jedoch muss das Antigen-Schnelltestergebnis durch einen anschließenden PCR-Test bestätigt werden. Ein falsch-positiver Antigentest ist beim anschließenden PCR-Test, nach den aktuell vorliegenden Daten des RKI, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit negativ. Nur wenn dieser ebenfalls positiv ist, meldet das Gesundheitsamt die betreffende Person dem Robert Koch-Institut als „Neuinfektion“. Erst dann hat der positive Test Einfluss auf die Inzidenz.

Was bedeuten Prävalenz und Inzidenz?

Unter der Prävalenz versteht man die gesamte Anzahl von Krankheitsfällen in einem betrachteten Teil der Bevölkerung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder während eines bestimmten Zeitraums. Die Prävalenz einer bestimmten Erkrankung wird meist als Prozentsatz angegeben (Anteil der erkrankten Personen an der Gesamtbevölkerung).

Die Prävalenz gibt also Aufschluss über bestehende Fälle, die Inzidenz hingegen informiert über neu auftretende Fälle. In einer Bevölkerungsgruppe von 10.000 Personen sind 500 Personen von einer bestimmten Erkrankung „neu“ betroffen.



Cornelia Neth, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Schnelltests bei Kindern

von Evelin am 15.03.2021 um 11:23 Uhr

Das Kultusministerium in Sachsen bietet für Grundschüler keine Schnelltests an und begründet das mit einer zu geringen 'Genauigkeit' dieser Tests bei der betroffenen Altersgruppe. Ist das wirklich so?

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Schwachsinnig!

von Thomas Eper am 23.02.2021 um 16:38 Uhr

"...egal ob falsch-positiv oder nicht – nicht dem RKI gemeldet. Wenn eine Person ein positives Schnelltestergebnis erhält, wird dieses zwar dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt, und der Betroffene hat sich in Quarantäne zu begeben."
Äh, ist klar; logisch.
Und wenn die symptomlosen infizierten nur zu 60% als positiv erkannt werden, macht es wirklich Sinn!
Super Sache!

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