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Mythen und Fakten
SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests in Apotheken
Mythos 5: Die persönliche Schutzausrüstung des Testers schützt nicht vor einer Corona-Infektion
Das ist nicht richtig. Personal, das Testungen durchführt, wird das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bestehend aus Schutzkittel, Einweghandschuhen, FFP2-Maske sowie einer Schutzbrille und einem Visier empfohlen. Das entspricht also der PSA von medizinischem Personal auf COVID-19-Stationen und bietet eine große Sicherheit. Auf die Tragezeitbegrenzung von FFP2-Masken sollte geachtet werden. Die Schutzausrüstung muss, bis auf die Handschuhe, im Einsatz nicht gewechselt werden. Lediglich bei grober Verschmutzung, vor oder nach Pausen, bei Betreten bzw. Verlassen von anderen, nicht zur Testung vorgesehenen Räumlichkeiten muss diese aber zwingend gewechselt werden.
Eine entsprechende Schulung zum korrekten An- und Ablegen der Schutzkleidung ist vor dem ersten Einsatzbeginn vorzunehmen und in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Die Kosten für Schutzkleidung sind übrigens in den Pauschalen eingepreist, die von der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. über den Nacht- und Notdienstfonds abgerechnet werden.
2 Kommentare
Schnelltests bei Kindern
von Evelin am 15.03.2021 um 11:23 Uhr
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Schwachsinnig!
von Thomas Eper am 23.02.2021 um 16:38 Uhr
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