Mythen und Fakten

SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests in Apotheken

Stuttgart - 23.02.2021, 09:15 Uhr

Personal, das Testungen durchführt, wird das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) empfohlen. (Foto: BASILICOSTUDIO STOCK / stock.adobe.com)

Personal, das Testungen durchführt, wird das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) empfohlen. (Foto: BASILICOSTUDIO STOCK / stock.adobe.com)


Mythos 5: Die persönliche Schutzausrüstung des Testers schützt nicht vor einer Corona-Infektion

Das ist nicht richtig. Personal, das Testungen durchführt, wird das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bestehend aus Schutzkittel, Einweghandschuhen, FFP2-Maske sowie einer Schutzbrille und einem Visier empfohlen. Das entspricht also der PSA von medizinischem Personal auf COVID-19-Stationen und bietet eine große Sicherheit. Auf die Tragezeitbegrenzung von FFP2-Masken sollte geachtet werden. Die Schutzausrüstung muss, bis auf die Handschuhe, im Einsatz nicht gewechselt werden. Lediglich bei grober Verschmutzung, vor oder nach Pausen, bei Betreten bzw. Verlassen von anderen, nicht zur Testung vorgesehenen Räumlichkeiten muss diese aber zwingend gewechselt werden. 

Eine entsprechende Schulung zum korrekten An- und Ablegen der Schutzkleidung ist vor dem ersten Einsatzbeginn vorzunehmen und in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Die Kosten für Schutzkleidung sind übrigens in den Pauschalen eingepreist, die von der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. über den Nacht- und Notdienstfonds abgerechnet werden.



Cornelia Neth, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


2 Kommentare

Schnelltests bei Kindern

von Evelin am 15.03.2021 um 11:23 Uhr

Das Kultusministerium in Sachsen bietet für Grundschüler keine Schnelltests an und begründet das mit einer zu geringen 'Genauigkeit' dieser Tests bei der betroffenen Altersgruppe. Ist das wirklich so?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Schwachsinnig!

von Thomas Eper am 23.02.2021 um 16:38 Uhr

"...egal ob falsch-positiv oder nicht – nicht dem RKI gemeldet. Wenn eine Person ein positives Schnelltestergebnis erhält, wird dieses zwar dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt, und der Betroffene hat sich in Quarantäne zu begeben."
Äh, ist klar; logisch.
Und wenn die symptomlosen infizierten nur zu 60% als positiv erkannt werden, macht es wirklich Sinn!
Super Sache!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.