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Mythen und Fakten
SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests in Apotheken
Mythos 3: Nur Approbierte dürfen die Schnelltests in der Apotheke durchführen
Das stimmt nicht. Grundsätzlich gilt, dass alle derzeit vorhandenen Antigen-Schnelltests von eingewiesenen Personen angewendet werden müssen, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. Auch nicht-ärztliches Personal kann demnach Abstrichentnahmen durchführen. In Apotheken kommen hierfür z. B. die Approbierten aber auch PTA oder PKA in Betracht, jedoch müssen alle – unabhängig von der Professur – vorab zunächst geschult werden.
Für die Schulung kann beispielsweise ein benachbarter niedergelassener Arzt kontaktiert werden. Aber auch die Schulungen müssen nicht zwingend von einer ärztlichen Person durchgeführt werden. Die schulende Person muss lediglich in der Handhabung des jeweiligen Testes erfahren sein. Die Möglichkeit, auch Online-Schulungen zu machen, ist grundsätzlich erlaubt.
Die Apothekenleitung muss letztendlich prüfen, ob ein bestimmter Mitarbeiter die Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit einer entsprechenden Einweisung für die Anwendung des betreffenden Tests (nach Gebrauchsinformation) ausreichend qualifiziert ist.
2 Kommentare
Schnelltests bei Kindern
von Evelin am 15.03.2021 um 11:23 Uhr
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Schwachsinnig!
von Thomas Eper am 23.02.2021 um 16:38 Uhr
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