dm scheitert vor dem Verfassungsgerichtshof

Auch in Österreich bleiben OTC in der Apotheke

Berlin - 23.03.2021, 16:45 Uhr

Dass dm der Verkauf von Arzneimitteln untersagt bleibt, sei kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit und auch kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, urteilt der Verfassungsgerichtshof in Wien. (Foto: VfGH/Achim Bieniek) 

Dass dm der Verkauf von Arzneimitteln untersagt bleibt, sei kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit und auch kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, urteilt der Verfassungsgerichtshof in Wien. (Foto: VfGH/Achim Bieniek) 


dm gibt sich kämpferisch

Bei dm Österreich reagierte man auf die Entscheidung verschnupft – zugleich gibt man sich noch nicht geschlagen. Schließlich kann die Politik noch immer für eine andere Rechtslage sorgen. Allerdings: „Aufgrund der im Verfahren abgegebenen Stellungnahmen der Ministerien ist zu erwarten, dass die Regierung eine Liberalisierung weiter verzögern wird“, heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens.

Geschäftsführer Harald Bauer erklärte: „Bei der Bekämpfung des Apothekenmonopols auf rezeptfreie Arzneimittel geht es uns um die Interessen unserer Kunden, die sich bessere Preise für geprüfte Qualität wünschen, und um Fairness gegenüber den Drogisten. Es liegt an der Politik, verkrustete Strukturen aus der Vergangenheit zeitgemäß zu modernisieren und eine Bevormundung der Bürger zu beseitigen, wie es viele EU-Länder längst getan haben. Hätte der Verfassungsgerichtshof eine Verfassungswidrigkeit bestätigt, dann hätte die Regierung dieses überfällige Vorhaben nicht weiter verzögern können. Denn auf Dauer wird sich dieser längst überholte Zustand sicher nicht aufrechterhalten lassen“.

Von dispensierenden Ärzten und Versandfeinden

Österreich

Mangels Aussicht auf rasche Änderungen auf gesetzlicher Ebene arbeite dm Österreich nun an neuen Kooperationen und Serviceleistungen, um den Kund:innen dennoch einen Zugang zu rezeptfreien Arzneimitteln zu attraktiven Preisen zu ermöglichen. Geprüft würden Kooperationen ähnlich der früheren Zusammenarbeit mit der Versandapotheke Zur Rose aber auch neue integrative Ansätze. „Und wir werden uns weiterhin für gesetzliche Regelungen einsetzen, die die Interessen der Konsumenten in einer zeitgemäßen Form in den Mittelpunkt stellen und die der Mündigkeit der Bürger gerecht werden“, kündigt Bauer an. Die Drogeriekette will die Entscheidung nun im Detail analysieren. „Im Zuge dessen wird zudem geklärt, ob wir den Apothekenvorbehalt auf europäischer Ebene überprüfen lassen, was vom Verfassungsgerichtshof nicht behandelt wurde“, gibt sich Bauer kämpferisch.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Gut gemacht Österreich

von Sebastian Sander am 23.03.2021 um 19:15 Uhr

Österreich geht genau richtig vor in dieser Sache nämlich mit der Patienten Sicherheit und dem Schutz des Gesundheitssystem als oberste Prioritäten.
Deutschland könnte sich ruhig eine Scheibe abschneiden, stattdessen wird die Fusion von Docmorris und Teleclinic geduldet, die mit rein wirtschaftlichen Interessen in die Gesundheitsbranche einstürmen und die den Patienten nur als Geldnote sehen.
Ich hoffe Deutschland unterbindet zumindest DM die Arzneimittelabgabe.

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