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Corona-Antigentests für Laien
Vereinzelungsverbot: Apothekerin erstattet „Selbstanzeige“
Die Corona-Pandemie mutiert immer mehr zu einem Heimspiel für Bürokraten und Technokraten. Pragmatische Lösungen, vor allem bei den vielen Alltagsproblemen, bleiben dabei auf der Strecke. Nachdem die Discounter und Drogeriemärkte bei der Verfügbarkeit von Corona-Selbsttests derzeit immer wieder resignieren müssen, werden die Apotheken im Land vermehrt um Hilfe und Rat gefragt. Doch die Abgabe von Selbsttests an die Bevölkerung scheitert an regulatorischen Hürden. Eine Apothekerin aus Marburg will das nicht mehr akzeptieren.
In Österreich ist man (mal wieder) einen Schritt weiter: Dort geht man bei der Versorgung der Bürger mit Corona-Antigentests zur Selbstanwendung pragmatisch vor. Jeder, der vor 2006 geboren ist, hat in der Alpenrepublik Anspruch auf fünf kostenlose „Wohnzimmertests“ im Monat. Die Verteilung erfolgt über die öffentlichen Apotheken. Diese erhalten laut Auskunft der Österreichischen Apothekerkammer die Testkits in größeren Gebinden aus Beständen des Bundes. Ausgeliefert werden diese über den pharmazeutischen Großhandel. Daraus werden dann Packungen zu jeweils fünf Stück ausgeeinzelt. Die Gebrauchsanweisung wird kopiert und dazu gepackt, dann wird das Ganze abgegeben.
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Aber was in Österreich auf Initiative der Regierung hin erfolgt und sich inzwischen auch bewährt hat, steht in Deutschland auf keiner politischen Agenda. Im Gegenteil: Diese Vorgehensweise würde hierzulande sogar gegen Gesetze verstoßen. „Für das Produkt SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test zur Selbstanwendung ist eine Sonderzulassung des BfArM erteilt, welche an bestimmte Auflagen geknüpft ist. Eine dieser Auflagen beinhaltet, dass Tests aus Großpackungen durch einen Vertreiber nicht vereinzelt und separat an den Endverbraucher abgegeben werden dürfen“, erklärt ein Sprecher der Firma Roche Diagnostics auf Anfrage. Mit dem sogenannten Vereinzelungsverbot aus Großverpackungen soll dem Risiko von falsch oder unvollständig zusammengestellten kleineren Verpackungseinheiten entgegen gewirkt werden, so die offizielle Begründung.
Nachfrage groß – Discounter können nicht liefern
Und was für die Hersteller gilt, das müssen auch die Apotheken befolgen. Laut Auskunft des Regierungspräsidiums Tübingen, das bezüglich des Vertriebs von Medizinprodukten für ganz Baden-Württemberg zuständig ist, ist ein solches Verbot für sämtliche Vertriebsstufen – und damit auch für die öffentlichen Apotheken – bindend.
Doch die Nachfrage in der Bevölkerung nach den Corona-Selbsttests ist immens. Nachdem vor wenigen Wochen Discounter wie Aldi und Lidl den medienwirksamen Startschuss für den Verkauf gaben und sich anschließend eine bemerkenswerte Preisschlacht lieferten, können diese und weitere Verkaufsstellen inzwischen nur noch sehr eingeschränkt Selbsttests anbieten. Lieferengpässe bestimmen den Distributionsalltag der Filialisten. Daher würde es sich angesichts der prekären Lage geradezu anbieten, 1er-Packungen aus lieferbaren Großpackungen auszueinzeln. Das wäre zum Beispiel bei der 25er-Packung des SARS-CoV-2-Antigentests für Laien der Firma Roche auch gut machbar, da hier alle notwendigen Utensilien 25 Mal vorhanden sind. Man müsste nur die einzelnen Testkomponenten verpacken und zusammen mit der Gebrauchsanweisung abgeben – wenn da nicht Kollisionsgefahr mit geltendem Recht bestünde.
4 Kommentare
So ganz stimmts mit AT nicht
von Tiarel am 06.04.2021 um 7:58 Uhr
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Auseinzeln von Schnelltests
von Martina Koch am 24.03.2021 um 15:16 Uhr
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Auseinzelung
von Wolfgang Steffan am 24.03.2021 um 9:25 Uhr
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Amtsschimmel
von Holger am 24.03.2021 um 8:29 Uhr
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