- DAZ.online
- News
- Politik
- Wirtschaftsprüfer sollen...
Sonderprüfungen bei Rechenzentren
Wirtschaftsprüfer sollen BaFin zuarbeiten
Kontrollbedarf für GKV-Finanzmittel
Bezüglich der Frage, ob die Bundesregierung innerhalb des Finanzsystems zusätzlichen Kontrollbedarf für Finanzmittel aus der Sphäre der gesetzlichen Krankenversicherung wie verschärfte Kontrollen sieht, wird auf das aktuelle Gesetzgebungsvorhaben des Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (GVWG) verwiesen, in dem das Vorhaben verankert ist, eine Treuhandkonten-Pflicht für Apothekenrechenzentren einzuführen.
Einordnung: Was den Nutzen einer Treuhandkonten-Pflicht für Abrechner betrifft, sind sich die von DAZ.online befragten Branchenkenner einig, dass diese allein nur einen unzureichenden Effekt haben wird. So wies Werner Dick vom Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) im Interview mit DAZ.online vergangenen Dezember auf den Unterschied zwischen offenen und verdeckten Treuhandkonten hin. Während nach aktueller Gesetzeslage verdeckte Konten den Apotheken keine erkennbar größere Sicherheit böten als bisher, sei das Einführen offener Konten mit Blick auf den organisatorischen Aufwand „absolut unrealistisch“. Sein Vorschlag daher: „Die andere Alternative aus unserer Sicht ist die gesetzliche Verankerung, dass verdeckte Treuhandkonten im Fall einer Insolvenz grundsätzlich ausgesondert werden können.“ Tatsächlich stellt sich die Frage, ob die Pflicht zur Abrechnung über Treuhandkonten ein Problem wie bei der AvP-Insolvenz hätte verhindern können. Diese Hoffnung stützt sich auf die Erkenntnis, dass bei AvP Abrechnungsgelder und eigene Gelder des Unternehmens offenbar vermischt wurden. Doch selbst wenn eine eindeutige Zuordnung möglich gewesen wäre, hätte die in den AGB verankerte Vollabtretung der Forderungen der Apotheken gegenüber den Krankenkassen an AvP einer Aussonderung entgegengestanden.
Wie bereits vor wenigen Monaten angekündigt, verweist auch die Bundesregierung in ihrer Antwort darauf, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) „zeitnah“ beabsichtigt, bei mehreren Factoring-Instituten im Gesundheitswesen Sonderprüfungen durchzuführen. Die Auswahlkriterien für die Prüfungen orientieren sich dabei an der Größe der Unternehmen und der Art der abgerechneten Forderungen, heißt es in dem Papier. Prüfungsschwerpunkte sollen dabei die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sowie das Rechnungswesen der jeweiligen Institute sein. Aufgrund der „hierfür teilweise erforderlichen Spezialkenntnisse“ werden die Prüfungen ausgeschrieben, und zwar europaweit und explizit an Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gerichtet. Die Prüfungen sollen dann durch BaFin-Mitarbeiter begleitet werden. Erste Prüfungsergebnisse werden zum Jahreswechsel 2021/22 erwartet, unterliegen jedoch der Verschwiegenheitspflicht.
Einordnung: Ein BaFin-Sprecher bestätigte Ende Februar gegenüber DAZ.online, dass von der Sonderprüfung auch Abrechnungsstellen für Apotheken betroffen sind. Um welche es dabei genau geht, erläuterte die Behörde damals nicht näher. Ein Blick in die Unternehmensdatenbank der BaFin verrät jedoch, dass zwei Dienstleister aus dem Apothekenbereich für Sonderprüfungen gemäß § 44 Kreditwesengesetz (KWG) infrage kommen: Sowohl beim Apotheken- und Ärzte-Abrechnungszentrum Dr. Güldener GmbH als auch bei Noventi HealthCare GmbH handelt es sich um Finanzdienstleistungsinstitute mit Factoringerlaubnis, die der BaFin-Aufsicht unterliegen. Andere Apothekenrechenzentren werden als „freigestellte sonstige Institute“ in der Unternehmensdatenbank geführt und unterliegen dementsprechend nicht der üblichen Aufsicht.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.