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Sonderprüfungen bei Rechenzentren
Wirtschaftsprüfer sollen BaFin zuarbeiten
Abrechnung – kein Thema für die Telematikinfrastruktur
Inwiefern die Einführung elektronischer Verordnungen (E-Rezepte) Veränderungen bei der Abrechnung bringt, erklärt die Bundesregierung zum Schluss: Damit Leistungserbringer Leistungserbringer verpflichtet werden können, ab dem 1. Januar 2022 vertragsärztliche Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln elektronisch zu erstellen und dem Versicherten über die Telematikinfrastruktur elektronisch zur Verfügung zu stellen, arbeitet die Gesellschaft für Telematik (Gematik) an der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Davon ausgeschlossen seien aber die technische und organisatorische Umsetzung der anschließenden Abrechnung der E-Rezepte. Diese erfolge außerhalb der Telematikinfrastruktur und gehöre nicht zu den Aufgaben der Gematik. Eine Anbindung von Apothekenrechenzentren an die Telematikinfrastruktur sei demnach derzeit nicht vorgesehen. Die Regelungen des fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) würden darüber hinaus keine verpflichtende Inanspruchnahme eines Apothekenrechenzentrums durch Apotheken vorsehen. Die Entscheidung sei eine privatwirtschaftliche.
Einordnung: Gemäß § 300 SGB V regeln der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekenverband (DAV) in einer Arzneimittelabrechnungsvereinbarung das Nähere über die Verwendung von E-Rezepten für die Arzneimittelabrechnung. Stichtag war der 31. März 2020. Bisher liegen jedoch keine offiziellen Ergebnisse vor. Nach Informationen von DAZ.online stellt es offenbar eine größere Herausforderung dar, die modernen Daten der E-Rezepte in die eher betagte EDV der Krankenkassen einzuspeisen. „Hier trifft die neue auf die alte Welt“, brachte es ein Vertreter der Apothekenrechenzentren Ende Januar gegenüber DAZ.online auf den Punkt. Man müsse erst einmal einen Standard schaffen, damit die Verordnungsdaten zwischen den Apotheken und Krankenkassen übertragen werden könnten. Dieser solle am Ende den gleichen technischen Sicherheitsanforderungen entsprechen, wie jene innerhalb der TI. Ungeklärt seien jedoch Fragen hinsichtlich der Versicherung der Rezeptdaten. Die bisherigen Regelungen im Sozialrecht würden noch vom Papierrezept ausgehen und seien zum Teil 60 Jahre alt. „Es kann nicht sein, dass die Apotheken für die Übertragung der E-Rezept-Daten letztlich höhere Gebühren zahlen müssen als für die Übersendung der Papierrezepte“, so der Vertreter der Rechenzentren. Auch einer weiteren Bürokratisierung wolle man entgegenwirken. So steht auch die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) bereit, um technischen Support zu leisten. Denkbar wäre, für die Authentifizierung auf die bereits bestehenden N-Ident-Zertifikate zurückzugreifen.
Reaktion aus der Opposition
Äußerst unzufrieden sind die Abgeordneten mit der Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage. Wieland Schinnenburg, Mitglied im Gesundheitsausschuss für die FDP-Bundestagsfraktion, kommentiert die Reaktion der Regierungsverantwortlichen folgendermaßen: „Die Situation für die betroffenen AvP-Apotheken bleibt bitter: Sie müssen sich selbst helfen oder mit den bestehenden Bundeshilfen klarkommen. KfW-Sonderhilfen, geschweige denn Erleichterungen in den Rückzahlungskonditionen, gibt es für sie nicht. Die Gefahr von Insolvenzen und etwaige Versorgungsengpässe sind damit keinesfalls gebannt.“
Für besonders schlimm hält er die Gleichgültigkeit der Bundesregierung gegenüber der ausufernden Abrechnungsbürokratie. Warum dafür nicht die Telematikinfrastruktur beispielsweise durch eine Anbindung der Apothekenrechenzentren genutzt wird, bleibt ihm dabei schleierhaft. Positiv allein ist für Schinnenburg das angekündigte Vorhaben der Großen Koaltion, künftig Treuhandkonten für Abrechnungsstellen vorzuschreiben. Damit sieht er eine zentrale Forderung der FDP umgesetzt. Die ABDA begrüßte in ihrer Stellungnahme zum GVWG-Entwurf ebenfalls die beabsichtigte Einführung einer Treuhandkonten-Pflicht, machte zugleich aber keine weiteren Vorschläge zur Absicherung und Weiterentwicklung der Rezeptabrechnung.
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