Coronavirus-Impfverordnung: Wann sind MS-Patienten dran?
Die STIKO hat seit der zweiten Version ihrer Empfehlungen zur COVID-19-Impfung auch Raum für Härte- und Einzelfallentscheidungen geschaffen, der bei Vorerkrankten Impfungen auch in Stufe 2 („hohe Priorität“) ermöglicht: „Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht“, liest man in § 3 der Coronavirus-Impfverordnung, die am 8. Februar in Kraft trat. Wann fällt man unter diese bevorzugte Regelung?
Nach Einschätzung der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) und des Krankheitsbezogenen Kompetenznetzes Multiple Sklerose (KKNMS) genügt bei MS-Patienten für eine vorrangige Impfung eine formlose ärztliche Bescheinigung über „das Bestehen einer entsprechenden Erkrankung im Sinne des Paragrafen x Ziffer y der Coronavirus-Impfverordnung“, je nach Priorisierungsstufe. Fallen MS-Erkrankte altersbedingt in eine der drei Gruppen, genügt ohnehin der Personalausweis.
3 Kommentare
Gilenya & m-rna Impfung
von Michael am 14.05.2021 um 19:28 Uhr
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Impfen unter Gilenya
von Diana am 10.05.2021 um 20:39 Uhr
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AW: Impfen unter Gilenya
von Ute Kahl am 11.05.2021 um 10:35 Uhr
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