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14. April 2021
Die ersten beiden Hausärzte-Impfwochen liegen hinter uns, der Corona-Impfstart in den Praxen scheint weitgehend geglückt zu sein. Nun, allzu viele Impfstoff-Dosen standen für die Praxen nicht zur Verfügung, aber das soll sich bekanntlich bald ändern. Doch es sind da noch ein paar weitere Fragen aufgetaucht: Dürfen jetzt eigentlich auch Fachärzte impfen? Ganz klar: Jein. Will heißen: Es ist nicht verboten, Fachärzte mit Impfstoff zu beliefern. Nun ja, nicht wirklich verboten. Denn es gibt lediglich eine Empfehlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dass derzeit nur die vertragsärztlichen Hausärzte bestellen sollen. In der aktuell geltenden Corona-Impfstoffverordnung werden allerdings als berechtigte Leistungserbringer auch „Arztpraxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen“ genannt, also keine Einschränkung auf Hausarztpraxen. Es kommt somit auf die kassenärztliche Zulassung an, nicht aber auf die Fachrichtung. Und unter dem Punkt „Pflichten der Apotheken“ steht in der offiziell veröffentlichten „Allgemeinverfügung…“: „Apotheken geben auf Bestellung Impfstoff gegen Covid-19 ausschließlich an die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arztpraxen ab, die sie mit Praxisbedarf versorgen“. Ups, mein liebes Tagebuch, da ist sie also doch noch aufgetaucht, eine kleine Einschränkung: „…die sie mit Praxisbedarf versorgen“. Nun ja, wenn eine Apotheke eine Facharztpraxis mit Praxisbedarf versorgt, darf sie demnach auch Corona-Impfstoff dorthin liefern. Mein liebes Tagebuch, wie umständlich und kompliziert kann man so eine im Prinzip einfache Verfügung doch machen. Immerhin, einfacher sieht’s bei den Privatärzten und Betriebsärzten aus: Da sie noch nicht in die Impfstrategie eingebunden sind, dürfen sie derzeit auch nicht beliefert werden.
Eine erste Bilanz des Maskenballs: Die Apotheken haben im Januar und Februar mehr als 250 Millionen Schutzmasken auf Vorlage des Kassen-Vouchers verteilt. Gute Arbeit, das muss erst mal organisiert werden. Und die Einnahmen: Während es für die erste Tranche bis Mitte Februar 6 Euro pro Maske gab, wurde dieser Preis dann ab Monatsmitte auf nur noch 3,90 Euro reduziert. Rechnet man mal alles zusammen, bleiben für die Apotheken (abzüglich Eigenbeteiligung von 2 Euro pro Voucher und Umsatzsteuer) etwas mehr als 1 Milliarde Euro – was davon dann wirklich auf dem Apothekenkonto landet, hängt davon ab, zu welchen Konditionen die Masken eingekauft wurden. Noch offen ist die Bilanz der Maskenabgabe an ALG-II-Empfänger und die März/April-Abrechnung – denn die Voucher konnten bis 15. April eingelöst werden.
5 Kommentare
Zum Kern zurück
von Reinhard Rodiger am 18.04.2021 um 17:05 Uhr
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Nun ja ...
von Reinhard Herzog am 18.04.2021 um 11:18 Uhr
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Nur noch Biontech
von Conny am 18.04.2021 um 9:24 Uhr
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Unerreichbarkeit der Generation Z
von Ulrich Ströh am 18.04.2021 um 9:02 Uhr
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FDP
von K. Srülcken am 18.04.2021 um 8:56 Uhr
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