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Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln
Bundesregierung soll sich für Höchstmengenregelung auf EU-Ebene einsetzen
Angebote von Online-Abietern in gleicher Weise kontrollieren wie Angebote von Apotheken
Union und SPD kritisieren in dem Antrag überdies Angebote für Nahrungsergänzungsmittel im Internet, die sich als „besonders problematisch“ erwiesen hätten. In der Coronakrise hätten unseriöse Anbieter auch Produkte mit „verbotenen Wirkversprechen zu COVID-19 angepriesen“. Teils würden sie ohne die vorgeschriebene Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vermarktet. Hier müsse sich die Regierung innerhalb der EU für wirksame Kontrollstrategien einsetzen; die Online-Angebote müssten in gleicher Weise kontrolliert werden wie Angebote in Apotheken, Drogerien und Supermärkten.
Zudem soll geprüft werden, ob eine öffentlich zugängliche Internet-Datenbank errichtet werden kann, in der die Informationen aus den Stofflisten des Bundes und der Bundesländer zur Einstufung von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie Pilzen einfach zugänglich und leicht verständlich aufbereitet sind. Außerdem soll die Forschung im Bereich Nährstoffversorgung und Nahrungsergänzungsmittel verstärkt werden. Dabei sollen insbesondere Risikogruppen wie Kinder, Schwangere, Stillende und Senioren in den Fokus genommen werden, um Daten zu sammeln und Wissenslücken zu schließen.
Mehr Aufklärung und Kompetenzstärkung
Nicht zuletzt wird die Regierung aufgefordert, die Aufklärungsarbeit zu intensivieren und dabei wichtige Multiplikatoren wie Kinderärzte und Jugendtrainer anzusprechen. Gemeinsam mit den Ländern soll die Ernährungskompetenz im Rahmen der ärztlichen und apothekerlichen Ausbildung sowie in der Ausbildung von medizinischem und pflegerischem Personal stärker berücksichtigt beziehungsweise thematisiert werden; die neuesten Erkenntnisse zu Nahrungsergänzungsmitteln sollen in die Weiterbildung einfließen.
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Auch Verbraucherschützer:innen fordern seit längerem strengere Regeln. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen verlangte neben Höchstmengen zu Vitaminen und Mineralstoffen auch eine „Positivliste“ nicht gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe für Präparate auf pflanzlicher Basis. Generell gelten Nahrungsergänzungsmittel rechtlich als Lebensmittel und die strengen Vorgaben und Zulassungsregeln für Arzneimittel sind für sie nicht einschlägig – doch bekanntlich sind die Grenzen hier zuweilen nicht einfach zu ziehen.
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