COVID-19-Impfstoffe

Bestellung der Dosen für Zweitimpfungen – so geht's!

Berlin - 30.04.2021, 12:30 Uhr

In der übernächsten Woche stehen erstmals Zweitimpfungen mit Comirnaty in den Arztpraxen an. Was gilt es bei der Bestellung zu beachten? (Foto: IMAGO / ANE Edition)

In der übernächsten Woche stehen erstmals Zweitimpfungen mit Comirnaty in den Arztpraxen an. Was gilt es bei der Bestellung zu beachten? (Foto: IMAGO / ANE Edition)


Ab der kommenden Woche können Ärzt:innen COVID-19-Impfstoffdosen für Zweitimpfungen bestellen. Dafür hat der Bund eine eigene Sonder-PZN eingerichtet. Doch Vorsicht: Mithilfe dieser PZN soll lediglich der Großhandel darüber in Kenntnis gesetzt werden, wie viele der bestellten Dosen für Zweitimpfungen gedacht sind. Die eigentliche Bestellung erfolgt gemeinsam mit den Dosen für die Erstimpfungen.

Am kommenden Dienstag bestellen die Apotheken erneut COVID-19-Impfstoffe für die Praxen. Dann können Ärzt:innen erstmals explizit Impfstoffdosen für Zweitimpfungen ordern. Bereits gestern informierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) darüber, dass diese auf einem separaten Muster-16-Formular bestellt werden sollen. Sie werden den Angaben zufolge prioritär behandelt, um sicherzustellen, dass die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfabstände eingehalten werden können.

Sechs Wochen nach Beginn der Impfkampagne im ambulanten Sektor werden in der zweiten Maiwoche die ersten Zweitimpfungen fällig – und zwar für Menschen, die mit Comirnaty® von Biontech/Pfizer immunisiert wurden. Das bedeutet: Am kommenden Dienstag, den 4. Mai, werden die Ärzt:innen zum ersten Mal die dafür benötigten Dosen bestellen. Über die Bestellvorgaben, auf die sich KBV, Phagro und ABDA geeinigt haben, berichtet nun unter anderem der Hessische Apothekerverband seinen Mitgliedern in einem Rundschreiben.

Mit Blick auf die getrennten Rezepte für Erst- und Zweitimpfungen stellt der Verband klar: Sollte der Bestellende hiervon abweichen, muss er in jedem Fall kenntlich machen, welche Impfstoffmenge für Zweitimpfungen vorgesehen ist. „Nur so kann sichergestellt werden, dass die Dosen für Zweitimpfungen bei einer Kontingentierung prioritär beliefert werden“, heißt es in dem Schreiben. Die KBV hat die Vertragsärzt:innen demnach gebeten, die Anzahl der benötigten Dosen entsprechend der Vialgröße anzugeben, damit in der Apotheke nicht gerundet werden muss. Denn das könnte dazu führen, dass unter Umständen zu wenig Impfstoff für Zweitimpfungen geliefert wird. Die KBV erläuterte bereits gestern dazu: „Wenn Sie also beispielsweise 23 Patienten zum zweiten Mal mit dem Impfstoff von Biontech impfen wollen, geben Sie 24 Dosen (vier Vials mit sechs Dosen) an.“

Neue Sonder-PZN für Dosen für Zweitimpfungen

Die Kontingentierung der Impfstoffe übernimmt bekanntermaßen der pharmazeutische Großhandel nach einem definierten Verteilschlüssel. Damit die Apotheke eindeutig übermitteln kann, wie viele Dosen der Impfstoffbestellung für Zweitimpfungen vorgesehen sind, wird es dafür ab 1. Mai eine eigene Sonder-PZN des Bundes geben – zunächst nur für Comirnaty, da der empfohlene Impfabstand bei Vaxzevria von AstraZeneca zwölf Wochen beträgt und somit noch keine Bestellungen für Zweitimpfungen vorgesehen sind. Für Comirnaty gilt:

BUND-PZN 1: 17377588 (seit 1. April für Erstimpfungen)

BUND-PZN 2: 17436138 (ab 1. Mai für Zweitimpfungen)

Die Sonder-PZN codieren jeweils für ein Vial. Doch Vorsicht: Die neue Nummer, betont der Verband Hessen, ist dabei nicht als eigenständige Artikelnummer zu verstehen, sondern „dient ausschließlich als Indikator dafür, wie viele der bestellten Vials für die Zweitimpfung verwendet werden sollen“. Die Bestellmengen für die Erst- und Zweitimpfungen sind demnach wie gehabt pro Arzt oder Ärztin Vial-bezogen in einem Auftrag zusammenzufassen.

Die Gesamtmenge Comirnaty (Zahl der Durchstechflaschen für Erst- und Zweitimpfungen) muss folglich mit der BUND-PZN 1 (17377588) bestellt werden. Mit der BUND-PZN 2 (17436138) übermittelt die Apotheke lediglich, wie viele der mit der BUND-PZN 1 georderten Fläschchen für Zweitimpfungen vorgesehen sind. Auf dem Lieferschein des Großhandels wird nach Angaben des LAV Hessen auch weiterhin nur die PZN 17377588 zu finden sein.

Und was ist mit Vaxzevria?

Für Vaxzevria ist derzeit noch keine Sonder-PZN für Zweitimpfungen bekannt. „Diese wird voraussichtlich für die zwölfte Woche nach Beginn der Impfkampagne zur Verfügung stehen, da die STIKO ein Intervall von zwölf Wochen zwischen Erst- und Zweitimpfung empfohlen hat und dieses in der Coronavirus-Impfverordnung grundsätzlich festgelegt ist“, heißt es. „Sollten Vertragsärzte schon jetzt Zweitimpfungen durchführen wollen, können sie dies bei der Bestellung als Information für die Apotheke auf dem Formular Muster 16 vermerken. Angesichts der zur Verfügung stehenden Mengen an Vaxzevria dürfte es derzeit auch ohne zweite Sonder-PZN keine Probleme bei der Belieferung dieses Impfstoffs für Zweitimpfungen geben.“

Die Liefermengen für Comirnaty und Vaxzevria für die übernächste Woche sind derzeit noch nicht bekannt. Die KBV wird wie gewohnt vorab über die maximale Bestellmenge je Arzt oder Ärztin informieren. Wichtig: Diese maximale Bestellmenge gilt künftig für die Anzahl der Impfstoffdosen für Erst- und Zweitimpfungen zusammen. „Nach Abzug der benötigten Dosen für die Zweitimpfungen können die Ärzte noch so viele Dosen für die Erstimpfungen bestellen, bis die Obergrenze erreicht ist.“ Verzichtet ein Verordnender zum Beispiel darauf, Vaxzevria zu bestellen, erhöht das nicht die mögliche Bestellmenge für Comirnaty.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Bestellung Zweitimpfungen

von Dr. Harald Paulsen am 01.05.2021 um 8:37 Uhr

"...die Anzahl der benötigten Dosen entsprechend der Vialgröße anzugeben, damit in der Apotheke nicht gerundet werden muss. Denn das könnte dazu führen, dass unter Umständen zu wenig Impfstoff für Zweitimpfungen geliefert wird."
Denkweise der KBV: Arzt bestellt 20 Dosen, Apotheke rundet ab (!!) auf 18 und bestellt 2 Dosen zu wenig. Toll, wieviel Intelligenz man uns auf Seiten der KBV zutraut!
Seit Wochen kriegen wir das Bestell- und Zuteilungschaos bestens geregelt und versorgen unsere Ärzte. Wir können das!

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