BUND-PZN 1: 17377588 (seit 1. April für Erstimpfungen)
BUND-PZN 2: 17436138 (ab 1. Mai für Zweitimpfungen)
Die Kontingentierung der Impfstoffe übernimmt bekanntermaßen der pharmazeutische Großhandel nach einem definierten Verteilschlüssel. Damit die Apotheke eindeutig übermitteln kann, wie viele Dosen der Impfstoffbestellung für Zweitimpfungen vorgesehen sind, wird es dafür ab 1. Mai eine eigene Sonder-PZN des Bundes geben – zunächst nur für Comirnaty, da der empfohlene Impfabstand bei Vaxzevria von AstraZeneca zwölf Wochen beträgt und somit noch keine Bestellungen für Zweitimpfungen vorgesehen sind. Für Comirnaty gilt:
BUND-PZN 1: 17377588 (seit 1. April für Erstimpfungen)
BUND-PZN 2: 17436138 (ab 1. Mai für Zweitimpfungen)
Die Sonder-PZN codieren jeweils für ein Vial. Doch Vorsicht: Die neue Nummer, betont der Verband Hessen, ist dabei nicht als eigenständige Artikelnummer zu verstehen, sondern „dient ausschließlich als Indikator dafür, wie viele der bestellten Vials für die Zweitimpfung verwendet werden sollen“. Die Bestellmengen für die Erst- und Zweitimpfungen sind demnach wie gehabt pro Arzt oder Ärztin Vial-bezogen in einem Auftrag zusammenzufassen.
Die Gesamtmenge Comirnaty (Zahl der Durchstechflaschen für Erst- und Zweitimpfungen) muss folglich mit der BUND-PZN 1 (17377588) bestellt werden. Mit der BUND-PZN 2 (17436138) übermittelt die Apotheke lediglich, wie viele der mit der BUND-PZN 1 georderten Fläschchen für Zweitimpfungen vorgesehen sind. Auf dem Lieferschein des Großhandels wird nach Angaben des LAV Hessen auch weiterhin nur die PZN 17377588 zu finden sein.
1 Kommentar
Bestellung Zweitimpfungen
von Dr. Harald Paulsen am 01.05.2021 um 8:37 Uhr
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