Makelverbot und Plattformen

Bundestag verabschiedet Digital-Gesetz

Berlin/Stuttgart - 06.05.2021, 17:50 Uhr

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) verabschiedet. (Foto: IMAGO / Political-Moments)

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) verabschiedet. (Foto: IMAGO / Political-Moments)


Nationales Gesundheitsportal, digitale Identitäten und Telemedizin

Aber der Gesetzentwurf enthält noch viel mehr: So soll etwa das schon bestehende Nationale Gesundheitsportal im Sozialgesetzbuch V verankert werden. Es soll auch über die TI zugänglich sein. Vorgesehen sind Schnittstellen zur elektronischen Patientenakte und zur E-Rezept-App der Gematik: Die Versicherten sollen dann direkt auf Informationen des Portals, z. B. zu Arzneimitteln, zugreifen können.

Weiterhin ist die Einführung so­genannter digitaler Identitäten geplant, die ab Anfang 2024 in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheitskarte zur Authentisierung der Versicherten im Gesundheitswesen und als Versicherungsnachweis dienen soll. Digitale Identi­täten soll es aber auch für Leistungserbringer geben. Mit einer solchen soll künftig z. B. der Zugriff auf elektronische Verordnungen ermöglicht werden.

Darüber hinaus beschäftigt sich das DVPMG mit der Telemedizin. Durch eine kleine redaktionelle Ergänzung soll klargestellt werden, dass die ergänzende Bereitstellung der Telemedizin die bisherigen Notdienstleistungen nicht beeinträchtigt. Das Angebot ärztlicher Sprechstunden im Videoformat soll auf 30 Prozent begrenzt sein, aber die Selbstverwaltung soll aufgrund der Erfahrungen mit der Pandemie die Möglichkeit erhalten, befristet von dieser Begrenzung abzuweichen. Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine ausschließliche Fernbehandlung soll begrenzt werden. Die festgestellte Dauer der Arbeitsunfähigkeit soll nicht über drei Kalendertage hinausgehen, und es soll keine Folgefeststellung möglich sein.

Der Entwurf wurde mit den Stimmen von SPD, Union und Grünen angenommen. AfD und Linke votierten dagegen, die FDP enthielt sich. Ende Mai ist der letzte Durchgang im Bundesrat geplant. Dann könnte das DVPMG zur Mitte des Jahres in Kraft treten. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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1 Kommentar

Sind die Ärzte unter Strafbewehrung dabei mit berücksichtigt worden?

von Andreas Grünebaum am 06.05.2021 um 18:52 Uhr

Soweit offensichtlich nur Deutsche Apotheken oder Apothekenplatformen, betroffen sind, stellt sich die Frage, was mit EU-Versendern ist, die z.B. Ärzte gegen Miete ein schickes Terminal in die Praxis stellen. Die EU-Versender oder Makler könnte man erfahrungsgemäß kaum haftbar machen.

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