Wenn Apotheken „Heilen“ dürfen

Was kann die Apotheke am E-Rezept ändern?

Stuttgart/Süsel - 06.05.2021, 12:15 Uhr

Was können Apotheken am E-Rezept nach der Ausstellung durch den Arzt ändern, falls eine „Heilung“ nötig ist? (Foto: IMAGO / epd)

Was können Apotheken am E-Rezept nach der Ausstellung durch den Arzt ändern, falls eine „Heilung“ nötig ist? (Foto: IMAGO / epd)


Was, wenn die TI ausfällt?

Sofern keine eigenständige Lösung durch die Apotheke möglich ist, kann das fehlerhafte E-Rezept nach Rücksprache mit dem Patienten auch gelöscht werden: Dies erfolgt entweder in der Apotheke oder durch den ausstellenden Arzt. Dann müssen die Ärzte ein neues E-Rezept ausstellen, das dann auch einen neuen Token besitzt. Dieser kann kurzfristig per KIM (einem elektronischen Kommunikationsdienst im Gesundheitswesen) von der Praxis an die Apotheke übermittelt werden.

Lösungen und Standard Operating Procedures (SOP) werden derzeit auch für den Fall erarbeitet, wenn Apotheken durch Stromausfälle o. ä. von der Telematikinfrastruktur und damit vom E-Rezept-Fachdienst abgeschnitten sind. Weil der Ausdruck zum E-Rezept oder die in der App angezeigten Informationen kein rechtsgültiges Dokument im Sinne eines Rezeptes darstellen, wäre auf dieser Basis ohne Zugriff der Apotheke auf den Fachdienst keine rechtssichere Belieferung der Verordnung möglich. Für die Ärzte ist dagegen bereits eine Regelung im Bundes­mantelvertrag ­definiert, wonach in Spezialfällen (z. B. bei Haus- oder Heimbesuch) und bei Nichtverfügbarkeit des Fachdienstes alternativ das analoge Muster-16-Rezept zu verwenden ist.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Heilungsmöglichkeit: Privatrezept

von A. Fischer am 06.05.2021 um 13:46 Uhr

Falls ein Fehler im Rezept existiert, kann man es nur noch als Privatrezept verwenden. Fertig. Aus. Punkt. Keine anderen Kästchen, keine Ausnahmen, keine Kompromisse.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Heilungsmöglichkeit: Privatrezept

von Elena Dragani am 06.05.2021 um 18:54 Uhr

Ich „freue“mich schon in diesem Fall das ewige Geschrei zu hören: „wie? Bezahlen? Ich bin doch befreit? Zum Arzt zurück? Was für eine Scheissapotheke!!!“ Jetzt wo nach Corona noch die Lockerungen bei Abgabe von Rabatt-AM wegfallen, kommen noch „aber ich bekomme es doch IMMER!“ dazu

Bitte keine "Heilungsmöglichkeit"!

von Thomas Eper am 06.05.2021 um 12:48 Uhr

Es muss doch möglich sein, dass die Arztpraxen fehlerfreie E-Rp. ausstellen.
Ich habe keine Lust mehr, die Fehler anderer bezahlen zu müssen!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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