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Referentenentwurf
Apotheken sollen 18 Euro je Impfzertifikat bekommen
Für das nachträgliche Ausstellen von COVID-19-Impfzertifikaten sollen Apotheken künftig 18 Euro je Zertifikat erhalten. Das sieht ein aktueller Verordnungsentwurf aus dem Hause Spahn vor. Für die Apotheken könnte das durchaus relevant werden – denn die Ärzte reißen sich nicht um diese Aufgabe.
Apotheken können ebenso wie Arztpraxen nach dem Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ nachträglich Ergänzungen am Impfpass vornehmen, wenn die geimpfte Person einen entsprechenden Nachweis vorlegt. Das soll auch für das Ausstellen eines digitalen COVID-19-Impfzertifikats oder eines COVID-19-Genesenenzertifikats gelten. Voraussetzung ist jeweils, dass das Apothekenpersonal die Identität der geimpften Person und die Authentizität der Impfdokumentation nachgeprüft hat.
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In der Coronavirus-Impfverordnung, deren Neufassung seit dem gestrigen Mittwoch als Referentenentwurf vorliegt, regelt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun die Vergütung für die Apotheken: Demnach erhalten die Betriebe für das nachträgliche erstmalige Erstellen eines Impfzertifikats oder bei erneutem Ausstellen nach Verlust der Bescheinigung eine Vergütung von 18 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Abgerechnet wird einmal im Monat über das jeweilige Rechenzentrum der Apotheke. „Die übermittelten Angaben dürfen keinen Bezug zu der Person aufweisen, für die das Impfzertifikat ausgestellt wurde.“ Eine Vergütung für das Erstellen von Genesenenzertifikaten ergibt sich aus dem Wortlaut des Verordnungsentwurfs nicht.
Offenbar plant man in Berlin, auch bereits für die Erstimpfungen Zertifikate ausstellen zu lassen. Zumindest enthält der Entwurf einen Passus, der die Vergütung der Apotheken für das Ausstellen von Zertifikaten für erfolgte Zweitimpfungen in Zusammenhang mit dem Erstellen eines Zertifikats für eine erfolgte Erstimpfung separat regelt: „Soweit die Erstellung eines Impfzertifikates für eine erfolgte Zweitimpfung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Impfzertifikates für eine erfolgte Erstimpfung vorgenommen wird, beträgt die Vergütung für das Zertifikat über die Zweitimpfung abweichend von Satz 1 (Anmerkung der Redaktion: Hier sind die o. g. 18 Euro geregelt) 6 Euro einschließlich Umsatzsteuer.“
Auch wenn die Begründung zum Verordnungsentwurf hier nichts Genaueres erklärt, könnte dies so zu verstehen sein, dass Apotheken 18 plus 6 Euro erhalten, wenn sie die Zertifikate für Erst- und Zweitimpfung in einem Rutsch ausstellen. Etwas mehr Klarheit wäre hier wünschenswert. Noch haben die Verbände Zeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen und um Präzisierungen zu bitten.
5 Kommentare
digitale impfzertifikate
von Dr. Josef Reza Röttges am 14.06.2021 um 19:43 Uhr
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Apotheken
von Michaela Weiglein am 21.05.2021 um 18:36 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Apotheken
von Thomas Rock am 23.05.2021 um 15:28 Uhr
AW: Apotheken
von pille62 am 26.05.2021 um 10:00 Uhr
Frage:
von Karl Friedrich Müller am 20.05.2021 um 15:54 Uhr
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