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Referentenentwurf
Apotheken sollen 18 Euro je Impfzertifikat bekommen
Ärzte wollen keine nachträglichen Zertifikate ausstellen
Das nachträgliche Ausstellen von Impfzertifikaten könnte in den Apotheken durchaus relevant werden – denn die Ärzte lehnen es ab, diese Aufgabe zu übernehmen. Es handele sich dabei nicht um eine medizinische Tätigkeit, sagte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, am gestrigen Mittwoch bei einer Online-Pressekonferenz. Das Erstellen von Reisedokumenten gehöre nicht in die Arztpraxen. Sein Vize Stephan Hofmeister ergänzte, es gehe dabei ausschließlich darum, Dokumente abzugleichen. Das könne jedes Bürgeramt übernehmen. Vorgesehen ist dies im Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes allerdings nicht, dort beschränkt man sich auf Praxen und Apotheken.
Ob die Ärzte sich von der jetzt in der neuen Impfverordnung vorgesehenen Vergütung locken lassen, muss sich zeigen. Für die nachträgliche Ausstellung des Zertifikats für eine in ihrer Praxis geimpfte Person sollen sie 6 Euro erhalten, wenn sie dafür die vom Robert Koch-Institut bereitgestellte Webanwendung nutzen; verwenden sie allerdings ihr Praxisverwaltungssystem gibt es nur 2 Euro. Im Fall, dass sie das Zertifikat für eine Person ausstellen, die nicht in ihrer Praxis geimpft wurde, ist für die Ärzte ebenso wie für die Apotheken eine Vergütung von 18 Euro vorgesehen.
Die nächsten Stationen des Gesetzes und der Verordnung
Bereits am heutigen Donnerstagabend soll der Deutsche Bundestag das Zweite Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze verabschieden. Es muss dann noch den Bundesrat passieren, bevor es im Bundesgesetzblatt erscheinen und in Kraft treten kann. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig.
Die Verordnung hingegen kann nun zunächst von den Verbänden kommentiert werden. Die Stellungnahmefrist endet bereits am morgigen Freitag. Änderungen sind durchaus möglich. Die endgültige Fassung aus dem BMG muss dann im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Sie soll am 7. Juni in Kraft treten.
Neben den Vergütungsregeln für die Apotheken für das Ausstellen von Impfzertifikaten enthält sie auch ein gestaffeltes Honorar für die Belieferung von Betriebsärzten mit COVID-19-Impfstoffen. Demnach sollen die Apotheken bis zum 100. Vial im Monat 6,58 Euro netto bekommen – analog der Vergütung für die Belieferung niedergelassener Ärzte. Ab der 101. Durchstechflasche pro Monat gibt es demnach 4,28 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, ab Vial Nummer 151 sind es 2,19 Euro netto.
Zudem wird durch die Neufassung der Impfverordnung die bislang bestehende Priorisierung aufgehoben.
5 Kommentare
digitale impfzertifikate
von Dr. Josef Reza Röttges am 14.06.2021 um 19:43 Uhr
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Apotheken
von Michaela Weiglein am 21.05.2021 um 18:36 Uhr
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AW: Apotheken
von Thomas Rock am 23.05.2021 um 15:28 Uhr
AW: Apotheken
von pille62 am 26.05.2021 um 10:00 Uhr
Frage:
von Karl Friedrich Müller am 20.05.2021 um 15:54 Uhr
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