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8. Juni 2021
Ab kommenden Montag, ab 14. Juni, geht’s los: Apotheken sollen dann die digitalen Impfnachweise ausstellen können. Zumindest werden es dann Apotheken können, die sich bereits beim Internetportal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) „mein-apothekenportal.de" registriert haben. Und Verbraucher können sich parallel über www.mein-apothekenmanager.de informieren, welche Apotheken diesen Service anbieten. Ja, wunderbar, mein liebes Tagebuch, wenn das kein Grund ist für alle Apotheken ist, die sich dort noch nicht registriert haben, dies schleunigst nachzuholen. Oh, Moment mal, mein liebes Tagebuch, um sich auf dem DAV-Portal zu registrieren und Impfzertifikate ausstellen zu können, muss man doch Mitglied in einem Apothekerverband sein – wie Hans-Peter Hubmann, Chef des Bayerischen Apothekerverbands, wissen ließ. Er goss sein großes Missfallen über all diejenigen aus, die aus welchen Gründen auch immer keinem Verband beigetreten sind. Hubmann meinte, diese Apothekerinnen und Apotheker seien nun „selber schuld“, es sei nach seiner Ansicht legitim, solche Services wie die Ausstellung digitaler Impfzertifikate nur den Verbandsmitgliedern zur Verfügung zu stellen. Deutlicher O-Ton Hubmann: „Ich möchte keine Trittbrettfahrer, Schmarotzer kann ich nicht brauchen“. Mein liebes Tagebuch, dass hätte er wohl gerne so gehabt. Aber zum Glück gibt es dann doch einige weiter denkende Kammern, wie zum Beispiel die Apothekerkammer Berlin und andere, die der Mentalität des bayerischen Verbandsfürsten ein „So nicht“ entgegenhielten und intervenierten: Das Ausstellen von Impfzertifikaten dürfe nicht von der Mitgliedschaft in einem Apothekerverband abhängig sein. Recht so, mein liebes Tagebuch, selbst die ABDA-Präsidentin entschuldigte sich für das entstandene Durcheinander bei den Apothekerinnen und Apothekern, die dagegen protestiert hatten, keinen Zugang zum DAV-Portal zu bekommen. Das Fazit: Alle Apotheken können nun diskriminierungsfrei an dem Portal teilnehmen – Nicht-Verbandsmitglieder erhalten einen Gastzugang, so dass auch sie Impfzertifikate ausstellen können. Na also, geht doch. Und, lieber Herr Hubmann, auch die Verbraucher, die sich auf dem DAV-Portal „mein-apothekenmanager,de informieren wollen, müssen kein Mitglied eines Apothekerverbands sein, auch nicht des bayerischen.
Noch eine gute Nachricht: Die Apotheken bekommen mehr Geld für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur als geplant. Der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung haben sich auf eine Erhöhung der Pauschalen geeinigt. So gibt es also höhere Erstattungspauschalen für einzelne Komponenten, aber auch die Refinanzierung der Heilberufsausweise für angestellte Apothekerinnen und Apotheker wurde geregelt. Mein liebes Tagebuch, die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist teuer genug: neue Hardware, ein Konnektor und Kartenleseterminals, dazu die elektronischen Heilberufsausweise und eine Institutionenkarte – da kommen schnell ein paar 1000 Euro zusammen, bis eine Apotheke auf die Datenautobahn gehen kann und „E-Rezept-ready“ ist. Die nun vereinbarten höheren Pauschalen und Zuschüsse machen den mitunter steinigen Weg ins Digitale doch ein wenig geschmeidiger. Übrigens, die Vereinbarungen gelten nur für inländische öffentliche Apotheken einschließlich ihrer Filialapotheken – die europäischen Arzneimittel-Versandhäuser erhalten keine Zuschüsse.
3 Kommentare
Rücken stärken
von Dr. Radman am 13.06.2021 um 13:18 Uhr
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AOK Hessen
von Dr.Diefenbach am 13.06.2021 um 10:37 Uhr
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Ist ja toll
von Karl Friedrich Müller am 13.06.2021 um 8:43 Uhr
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