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1. September 2021
Die überarbeitete Coronavirus-Impfverordnung ist da! Sie regelt u. a. den Anspruch auf Auffrischimpfungen. Und sie schreibt fest, dass Apotheken für die Nachtragung einer Covid-19-Impfung in den gelben Impfpass eine Vergütung von 2 Euro erhalten. Mein liebes Tagebuch, auch wenn das nicht viel ist – es ist wichtig und sinnvoll, dass wir als Vor-Ort-Apotheken in diesem Kontext aufgeführt sind. Die Vor-Ort-Apotheken dürfen und können diesen Service bieten. Allerdings, für die Nachtragung anderer Impfungen in den Impfpass gilt diese Verordnung nicht, eine Vergütung dafür kann zwischen Apotheken und Patienten frei vereinbart werden, darauf hat die ABDA hingewiesen. Übrigens, die überarbeitete Corona-Impfverordnung hat den Kreis derer, die laut Verordnung gegen Corona impfen dürfen, ausgeweitet: der Öffentliche Gesundheitsdienst, Amtsärztinnen und Amtsärzte sowie Krankenhäuser. Die Apotheken sind nicht dabei. Mein liebes Tagebuch: noch nicht.
4 Kommentare
Antragsrückzug
von Dr. Diefenbach am 06.09.2021 um 20:18 Uhr
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Schweigen
von Reinhard Rodiger am 05.09.2021 um 17:54 Uhr
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Lobenswert
von Ulrich Ströh am 05.09.2021 um 8:50 Uhr
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AW: Lobenswert
von Christiane Patzelt am 05.09.2021 um 15:45 Uhr
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