Anträge zu Plattformen und dem Weg des E-Rezepts

Der klare Blick auf die Regelungslücke

Düsseldorf - 23.09.2021, 15:15 Uhr

Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein. (c / Foto: Schelbert)

Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein. (c / Foto: Schelbert)


Missbrauch des ausgedruckten Token verhindern

Etwas kontroverser diskutiert wurde ein Antrag, in dem es um den ausgedruckten Token für das E-Rezept geht. Denn klar ist: Anfang 2022, wenn das E-Rezept für apothekenpflichtige Arzneimittel zur Pflicht wird, werden nur die allerwenigsten Versicherten die Gematik-App richtig nutzen können. Denn sie brauchen auch ein NFC-fähiges Handy und eine ebensolche Gesundheitskarte – so nicht vorher noch leichtere Wege zum E-Rezept gefunden werden. Der Regelfall wird jedenfalls anfänglich sein, dass Patienten in der Arztpraxis ausgedruckte Token erhalten, einen QR-Code, der als Schlüssel zum Zugriff aufs E-Rezept fungiert. Bekanntlich besteht die Sorge, dass sich interessierte Versender diesen gern einfach als Foto schicken lassen würden. Der Antrag aus Nordrhein lautete daher: Der Gesetzgeber wird aufgefordert, „in der Verordnung zum elektronischen Rezept (E-Rezept) auch die Situation der (vorübergehend überwiegenden) Nutzung von Papierausdrucken des Tokens ausdrücklich so zu regeln, dass es weder zu Missbrauch noch zu Wettbewerbsnachteilen für die Vor-Ort-Apotheken kommt“.

Einige Delegierte machten deutlich, dass dies wohl eine eher theoretische Forderung sei. Was Patienten in der Praxis mit dem QR Code machten, sei schlicht nicht zu kontrollieren. Kammerpräsident Hoffmann will dies nicht abstreiten, betonte aber, dass es bei dem Antrag nicht darum gehe, Patienten Vorschriften zu machen. Es müsse aber klar sein, dass Drittanbieter solche Fotografien nicht einfordern dürften. Am Ende stimmte eine sehr deutliche Mehrheit für den Antrag.

Mit dem Thema „Verordnung und Distribution von Arzneimitteln im digitalen Raum“ befasst sich zudem ein Antrag der Landesapothekerkammer Hessen, den die Hauptversammlung ebenfalls annahm. Mit ihm fordert die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker den Gesetzgeber/Verordnungsgeber auf, „die automatisierte und verknüpfte Verordnung und Distribution von Arzneimitteln im digitalen Raum zu regeln, um Missbrauch, unnötigen Fehlgebrauch sowie Schaden für die Patientinnen und Patienten zu verhindern“. Hintergrund des Antrags sind im EU-Ausland ansässige Arzt-Apotheken-Plattformen, über die nach Ausfüllen eines Fragebogens ohne persönlichen virtuellen Arztkontakt Rezepte geordert und direkt an eine Versandapotheke weitergeleitet werden können.

Wie Hoffmann die Ergebnisse der Antragsberatung bewertet, sehen und hören Sie im folgenden Videostatement des Kammerpräsidenten:



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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