Nur eine SMC-B-Karte pro Apotheke?

„Wir schaffen uns ein gefährliches Nadelöhr“

Stuttgart - 04.10.2021, 17:50 Uhr

Für den Kölner Apotheker Erik Tenberken zeigt sich am Beispiel der SMC-B-Karten, wie sehr die Apothekerschaft in Fragen der digitalen Zukunftsgestaltung „im Standesdünkel gefangen“ ist. (Foto: Sascha Swiercz)

Für den Kölner Apotheker Erik Tenberken zeigt sich am Beispiel der SMC-B-Karten, wie sehr die Apothekerschaft in Fragen der digitalen Zukunftsgestaltung „im Standesdünkel gefangen“ ist. (Foto: Sascha Swiercz)


Pro Betriebserlaubnis eine SMC-B-Karte – nach dieser Devise handeln wohl die meisten Apothekerkammern bei der Ausgabe der Institutionskarten an ihre Mitglieder. Doch gegenüber der DAZ äußern Apothekeninhaberinnen und -inhaber zunehmend ihr Unverständnis über diese starre Regelung. Einer von ihnen, Erik Tenberken aus Köln, fürchtet in dem Zusammenhang ganz neue Gefahren für die Apotheken. Dabei geht es Tenberken nicht nur um das Ausfallrisiko, sondern auch um Organisationsprobleme, Wettbewerbsnachteile und technische Limitationen, sollten die Kammern weiterhin nur eine SMC-B-Karte pro Mitglied gestatten.

Je näher der Termin für die Einführungspflicht der E-Rezepte rückt (nach aktuellem Stand: 1. Januar 2022), umso häufiger hört man von bisher ungeklärten Fragestellungen. Ein zentrales Problem für die Vor-Ort-Apotheken könnte sich aus der Anzahl der SMC-B-Karten ergeben, die von den Apothekerkammern an die Betriebe ausgegeben werden. Zur Erklärung: Um als Apotheke innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) identifiziert und adressiert werden zu können, benötigt man eine Identifikationsnummer. Diese sogenannten Telematik-IDs sind auf den jeweiligen SMC-B-Karten hinterlegt.

Doch in vielen Fällen könnte es notwendig sein, dass Apotheken über mehrere SMC-B-Karten verfügen müssen, weil in vielen Betrieben schon heute ankommende Verordnungen beispielsweise in verschiedenen E-Mail-Postfächern landen. Mit nur einer SMC-B-Karte halten manche Apothekeninhaberinnen und -inhaber diese Differenzierung für nicht mehr möglich. 

Darüber hinaus könnte es zu einem technischen Defekt kommen, der einen Ausfall der SMC-B-Karte herbeiführt. Eine neue SMC-B-Karte zu beantragen und zu erhalten, dauert bekanntlich mehrere Wochen. In dieser Wartezeit bliebe den betroffenen Betrieben der Zugang zu diesen und allen anderen TI-Anwendungen in dieser Zeit verwehrt. Betroffene Apotheken wären dann nicht in der Lage, ihrem Versorgungsauftrag nachzukommen. 

Mehr zum Thema

Offizin, Backoffice, Herstellung, Heimversorgung, Versand

Benötigen Apotheken mehr als eine SMC-B-Karte?

Deutscher Apothekertag will Backup

SMC-B, Konnektor oder HBA ausgefallen: Und jetzt?

Betriebe, die sich neben ihrer Offizintätigkeit auch in der Sterilherstellung, der Heimversorgung oder dem Versandhandel betätigen, könnten also womöglich auf mehrere SMC-B-Karten (mit unterschiedlichen Telematik-IDs) angewiesen sein. Diese Auffassung scheinen immer mehr Apothekeninhaberinnen und -inhaber zu vertreten. Einer von ihnen ist Erik Tenberken aus Köln, der sich neben seiner Birken- und Westgate-Apotheke auch im Bereich der Sterilherstellung, Verblisterung und Heimbelieferung engagiert. Hinzu kommen die Betreuung von bestimmten Patientengruppen – beispielsweise im Rahmen einer Substitutionsbehandlung – und der Betrieb eines Versandhandels. „All diese Organisationsbereiche in meinem Unternehmen können von den beiden SMC-B-Karten nicht abgedeckt werden“, erklärt Tenberken gegenüber der DAZ.

Das Ausfallrisiko sei für ihn ein wichtiger, aber eben auch nur einer von mehreren Aspekten. Denn es gehe auch um die Organisation der E-Rezepte. Bisher laufe das alles über digitale und analoge „Postfächer“, in die Anforderungen und Verordnungen eingehen. Und diese Prozesse seien aktuell noch auf das Muster-16-Papierrezept zugeschnitten. Mit dem E-Rezept würde sich aber etwas grundlegend ändern. „Ich kann mir ja gut vorstellen, dass sich die Verantwortlichen am Schreibtisch denken, dass es auch dann funktioniert, wenn jede Praxis und jede Apotheke mit nur einen SMC-B ausgestattet wird“, so Tenberken: „Aber ich prophezeie das Gegenteil.“



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


4 Kommentare

Ins Gespräch kommen statt Wichtigtuerei

von Kathrin Storch am 04.10.2021 um 19:08 Uhr

Anstatt die Standesvertretung an den Pranger zu stellen (und sich damit selbst furchtbar wichtig zu tun) - sollte der Kollege einfach mit den betreffenden Stellen das Gespräch suchen - dafür braucht es keinen so plakativen Text - eine Konzentration auf die Lösung ist sowas wahrlich nicht - eher eine bewusste Eigenwerbung … schade sowas

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Ins Gespräch kommen statt Wichtigtuerei

von Reinhard Rokitta am 05.10.2021 um 9:16 Uhr

Wozu braucht der Kollege Eigenwerbung? Die Arroganz und Besserwisserei der Berufsvertretung, für die das Fax anscheinend immer noch das Nonplusultra ist, hat uns beim Einstieg in die Digitalisierung nur behindert. DVD und Bücher im Abo als notwendige Unterlagen für die ApoBetrO spricht auch Bände!

AW: Ins Gespräch kommen

von Heinrich Meyer am 05.10.2021 um 9:58 Uhr

Wenn man das Gespräch mit der Kammer sucht, bekommt man einen ablehnendes Schreiben der Justiziarin aufgrund der fehlerhaften Interpretation der Vergabekriterien durch eben diese. Die Stellungnahme der Gematik weist hier schließlich auch auf die zutreffende Beurteilung hin. Wenn diese befolgt werden würde, könnten wir vielleicht auch den organisatorischen Nachteil gegenüber den EU-Versendern ausgleichen. Das scheint bei Kammer und DAV aber niemanden zu interessieren.
P.S. Dabei ist es übrigens nicht einmal so, dass alle in Deutschland zuständigen Aufsichtsbehörden in dieser Frage einheitlich verfahren würden.

SMC B-Karten

von Sabine Schneider am 04.10.2021 um 18:30 Uhr

Alles kein Problem für Frau O.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.