Ab wann gilt etwas als „High Protein“
Zum Schutz der Verbraucher sind Werbeaussagen auf Lebensmitteln reguliert. So dürfen laut Health-Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) Produkte nur dann als „Proteinquelle“ beworben werden, wenn mindestens 12 Prozent des Energiegehalts auf Proteine entfällt. Die Kennzeichnung „High Protein“ bzw. „Hoher Proteingehalt“ ist nur dann zulässig, wenn 20 Prozent des Energiegehalts von Proteinen stammt.
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