Klaus Michels zum EuGH-Urteil 2016

Eine konsequente Preisbindung ist unabdingbar

Stuttgart - 20.10.2021, 09:15 Uhr

Dr. Klaus Michels: Nicht nur am Beispiel der Masken wurde deutlich, wie unbedingt nötig die Preisbindung im Bereich der Gesundheitsversorgung ist. Man möchte sich kaum ausmalen, was eine ähnliche Entwicklung bei lebensnotwendigen Arzneimitteln bedeuten würde. Insofern wird uns das EuGH-Urteil noch lange begleiten. (Foto: Münsterview / Tronquet)

Dr. Klaus Michels: Nicht nur am Beispiel der Masken wurde deutlich, wie unbedingt nötig die Preisbindung im Bereich der Gesundheitsversorgung ist. Man möchte sich kaum ausmalen, was eine ähnliche Entwicklung bei lebensnotwendigen Arzneimitteln bedeuten würde. Insofern wird uns das EuGH-Urteil noch lange begleiten. (Foto: Münsterview / Tronquet)


In den meisten EU-Staaten gibt es keinen Rx-Versandhandel und gelten für Arzneimittel feste Preise. Vor diesem Hintergrund „muss man dieses Urteil wohl als skandalös bezeichnen“, sagt Klaus Michels im Rückblick auf die EuGH-Entscheidung vom 19. Oktober 2016. Michels war bis Anfang September Vorsitzender des Apothekerverbands Westfalen-Lippe. Nach seinem überraschenden Rücktritt äußert er sich nun gegenüber der DAZ erstmals wieder öffentlich.

Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) ist einer der größten Apothekerverbände Deutschlands. In der Region gibt es rund 2.000 öffentliche Haupt- und Filial-Apotheken. Dr. Klaus Michels war seit 1991 Mitglied des Vorstands und stand seit dem Jahr 2007 an der Spitze des AVWL bis er Anfang September dieses Jahres überraschend von seinem Amt zurücktrat. Sein Nachfolger ist seitdem Thomas Rochell, der seit 2003 AVWL-Vorstandsmitglied ist.

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Michels sah die Reformpläne der Bundesregierung für den Apothekenmarkt nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs 2016 stets kritisch. Gemeinsam mit den anderen drei Apotheker-Organisationen in Nordrhein-Westfalen beauftragte er beispielsweise ein juristisches Gutachten, in dem es um die Bedeutung der Gleichpreisigkeit für die gesamte Arzneimittelversorgung geht. Auch die Haltung der ABDA kritisierte Michels: In einem ausführlichen Brief forderte er den damaligen ABDA-Präsidenten Friedemann Schmidt auf, auf die Beibehaltung des Rx-Boni-Verbots in § 78 des Arzneimittelgesetzes zu bestehen.

Rund einen Monat nach seinem Rückzug aus der aktiven Standespolitik äußert sich Klaus Michels nun gegenüber der DAZ nochmal detailliert über seine Ansichten – zum EuGH-Urteil, zum Rx-Versandverbot, zur Apothekenreform und zur Perspektive des Berufsstandes im Zeitalter der E-Rezepte und pharmazeutischen Dienstleistungen. Zu den persönlichen Gründen für seinen Rücktritt möchte er sich allerdings nicht äußern. Nur so viel: Als Teil der Verhandlungskommission wird er auch weiterhin im Deutschen Apothekerverband aktiv und präsent bleiben.

DAZ: Herr Dr. Michels, Sie haben nicht nur den Richterspruch, sondern auch die Aktivitäten des Gesetzgebers immer wieder offensiv kritisiert. Ist dieses ganze Kapitel für uns Apotheker getreu dem Motto „Zuerst kein Glück gehabt, dann kam Pech hinzu“ verlaufen?

Michels: Ich glaube „Pech“ ist nicht der richtige Begriff. Der EuGH hat schon seit längerer Zeit Urteile gefällt, die man kaum nachvollziehen kann.

Gehen wir mal chronologisch vor: Mit welcher Performance ist Ihrer Meinung nach die Apothekerschaft, insbesondere die ABDA, in das EuGH-Verfahren zur Arzneimittelpreisbindung gestartet?

Bis 2016 hatte der EuGH eine sehr konsequente Linie verfolgt und den Mitgliedstaaten, den europäischen Verträgen folgend, weitgehend freie Hand gelassen, ihre Gesundheitssysteme in eigener Verantwortung zu organisieren. Diese Linie der Zurückhaltung und der Achtung der mitgliedstaatlichen Kompetenzen hat der EuGH mit dem Urteil 2016 für Experten plötzlich und unerwartet völlig irrational verlassen. Natürlich könnte man im Nachhinein geneigt sein, in Kenntnis des Urteils nach Versäumnissen zu suchen. Aber was würde das helfen?

Zur Bedeutung der Arzneimittelpreisbindung und zu den Folgen von Rx-Boni wird aktuell im Auftrag des Apothekerverbands Westfalen-Lippe eine ökonomische Analyse durchgeführt. Hätte man dieses Thema nicht schon Jahre vorher wissenschaftlich evaluieren müssen, um bei möglichen Gerichtsverfahren fundierter argumentieren zu können?

Schon vor dem EuGH-Urteil hat es eine ganze Reihe von Gutachten gegeben, die sich mit den Auswirkungen der Preisfreigabe für Rx-Arzneimittel auseinandergesetzt haben. Wie bekannt, hatten diese nicht den erhofften Erfolg. An der Universität Gießen wird nun vom Team um den Volkswirtschaftler Professor Georg Götz eine ökonomische Analyse durchgeführt zur Frage, welche Auswirkungen die komplette Aufgabe der Preisbindung hätte. Dies wäre jedoch vor dem EuGH-Urteil in dieser Form kaum möglich gewesen. Denn wegen der bis dahin in Deutschland geltenden Gesetzeslage gab es gar keine Möglichkeit, die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Bonigewährung wissenschaftlich zu untersuchen. Dies ist bekanntlich heute anders. Im Übrigen ist im Rückblick nicht valide zu beurteilen, ob weitere Gutachten das EuGH-Desaster hätten verhindern können. Derzeit liegt das Ergebnis der Gießener Analyse zwar noch nicht vor. Sollte sie aber Nachweise erbringen, dass die Aufgabe der Preisbindung die flächendeckende Versorgung gefährden könnte, würde diese Untersuchung gewichtige Argumente liefern, um die uneingeschränkte Preisbindung künftig wiederherzustellen und zu verteidigen.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@daz.online


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