Gematik-Signatur veraltet

Es hakt bei der E-Rezept-Abrechnung

Berlin - 22.11.2021, 07:00 Uhr

Der Datensatz eines jeden E-Rezepts enthält eine Signatur der Gematik. Doch diese Signatur bereitet bei der Abrechnung offenbar massive Probleme. (Quelle: KBV)

Der Datensatz eines jeden E-Rezepts enthält eine Signatur der Gematik. Doch diese Signatur bereitet bei der Abrechnung offenbar massive Probleme. (Quelle: KBV)


Bei der Mission E-Rezept ist ein neuer Stolperstein aufgetaucht: Nach Information der DAZ gibt es Probleme bei der Abrechnung. Offenbar könnten sich die Krankenkassen weigern, die elektronischen Verordnungen zu bezahlen – es scheitert wohl an der Signatur der Gematik. Nun soll das BMG aktiv werden.

In wenigen Wochen ist es so weit: Ab dem 1. Januar 2022 soll die Nutzung des E-Rezepts flächendeckend zur Pflicht werden. Soweit die Theorie, denn praktisch gilt diese gesetzliche Regelung nur, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Das wird in vielen Praxen zum Jahreswechsel allerdings noch nicht der Fall sein, das rosa Rezept dürfte zum Stichtag also noch nicht ausgedient haben.

Nicht in den Bereich der Telematik-Infrastruktur und somit auch nicht in den Hoheitsbereich der Gematik fällt die Abrechnung der E-Rezepte. Diesen Part prüft die Gesellschaft daher auch nicht im Zuge ihrer Testläufe, der sogenannten Konnektathons. Genau hier tauchen jetzt jedoch nach DAZ-Information schwerwiegende Probleme auf. Wie die Redaktion aus zwei voneinander unabhängigen Quellen erfuhr, soll es an der Gematik-Signatur hapern – und die Kassen könnten sich in der Folge offenbar weigern, für die Verordnungen zu zahlen.

Die Gematik-Signatur findet sich unter anderem in der E-Rezept-Quittung, die Apothekenrechenzentren für die Abrechnung an die Kassen schicken. Der technische Standard, den die Gematik dafür nutzt, sei aber veraltet, wie es heißt, und nicht kompatibel mit der aktuellen Version, deren Nutzung eigentlich EU-weit vorgeschrieben ist. Dieses Problem soll den Angaben zufolge aber erst bei den Krankenkassen erkannt worden sein, da die Rechenzentren keine Konnektoren besitzen, mit deren Hilfe sie die Signaturen prüfen könnten.

Fehlender Zeitstempel macht betrugsanfällig

Von Prozessbeteiligten wird zudem bemängelt, dass die Signaturen keinen qualifizierten Zeitstempel nutzen. So sei es etwa möglich, dass Betrüger mit einem gestohlenen HBA E-Rezepte ausstellen und diese zurückdatieren, sodass sie nicht als falsch erkannt werden. Zudem können für die Prüfung der Signaturen verschiedene Produkte zum Einsatz kommen, deren Funktionsweisen voneinander abweichen. So sei es möglich, dass ein E-Rezept-Datensatz alle Kontrollinstanzen passiert, von der Kasse aber letztlich als falsch eingestuft und abgelehnt wird.

Damit zumindest die Abrechnung vorerst möglich ist, soll nun das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aktiv werden: Es könnte per Verordnung bestimmen, dass die Kassen die E-Rezepte als valide anerkennen müssen, auch wenn die Signaturprüfung fehlschlägt. Andernfalls droht den Rechenzentren unter Umständen einiges an Mehrarbeit: Da sie Rezeptdatensätze natürlich nicht einzeln übermitteln, sondern gebündelt als Datenpaket, könnten die Kassen das gesamte Paket abweisen, wenn sich darin der Datensatz auch nur eines E-Rezepts befindet und dieser nicht anerkannt wird. Auch das Einführen von Zeitstempeln hat für die Beteiligten hohe Priorität, um Fälschungsversuchen vorzubeugen.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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