Rückblick

Das war die Amtszeit von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Stuttgart - 07.12.2021, 17:50 Uhr

Jens Spahns Zeit als Bundesgesundheitsminister ist vorbei. (c / Foto: Schelbert / DAZ)

Jens Spahns Zeit als Bundesgesundheitsminister ist vorbei. (c / Foto: Schelbert / DAZ)


Das VOASG: Spahns Alternative zum Rx-Versandverbot

Was Spahn bezüglich des Rx-Versandverbots vorhatte bzw. welche Alternativen er für die Apotheken plante, blieb für die Apotheker lange eine Blackbox. Den versprochenen und mehrfach angekündigten Lösungsvorschlag blieb er beim Apothekertag 2018 noch schuldig – konkret wurde es erst im Dezember 2018 bei der ABDA-MV: Spahn schlug einen Bonus-Deckel vor und griff damit den Vorschlag der SPD-Fraktion zur Lösung des Versandhandelskonflikts auf. Außerdem sollte die Preisbindung im SGB V verankert werden.

Clever koppelt er diesen dicken Brocken an Neuregelungen, die sich die Apothekerschaft schon seit längerem gewünscht hatte: zum Beispiel die Möglichkeit, von den Kassen vergütete pharmazeutische Dienstleistungen zu erbringen, die Erhöhung der Nacht- und Notdienstpauschale sowie der BtM-Gebühr. Außerdem enthielt das Paket Neureglungen zum Botendienst, der Regelleistung werden sollte, was auch nicht unbedingt der erklärte Wunsch der Apothekerschaft war. 

Bei der ABDA stieß vor allem der Bonus-Deckel und damit die Aufhebung der Gleichpreisigkeit auf Widerstand. Eine komplette Ablehnung kam aber aufgrund der gebotenen Perspektiven auch nicht infrage. Einzelne sprachen gar von „erpresserischen Methoden“. In der Mitgliederversammlung wurde zum Thema Preisbindung ein Gegenvorschlag formuliert: Spahns Idee, die Arzneimittelpreisverordnung ins SGB V zu transportieren, wird aufgegriffen, zugleich soll allerdings ein striktes Rx-Boni-Verbot gegenüber GKV-Versicherten festgeschrieben werden – mit Sanktionsmöglichkeiten. Dieser Kompromissvorschlag findet sich tatsächlich auch in der heute geltenden Regelung wieder. 

Was von der Apothekenreform übrig blieb

Im Frühjahr 2019 legte der Minister dann einen ersten Entwurf eines Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) vor. Dieser enthielt neben den genannten Regelungen aber mit dem Vorstoß, in Apotheken gegen Grippe impfen zu lassen, noch ein Überraschungsei des Ministers, das die Apothekerschaft nie gefordert hatte. Der Konflikt mit den Ärzten war vorprogrammiert.

Allerdings wurde zunächst nur ein Teil von Spahns Apothekenreform wirksam – sie wurde filetiert und teils per Sammelverordnung durchgesetzt. Im Dezember 2020 trat das VOASG bzw. das, was davon übrig war, in Kraft und mit ihm das Rx-Boni-Verbot für GKV-Versicherte. Außerdem wurde die gesetzliche Grundlage für vergütete pharmazeutische Dienstleistungen geschaffen. Spahns Beharrlichkeit – er hatte seine Lösung des Versandhandelskonflikts ohne Rx-Versandverbot gegen Widerstände in den eigenen Reihen und in der Apothekerschaft verteidigt und die Gutachten und Analysen namhafter Juristen sowie hunderttausende Unterschriften für Petitionen ignoriert – hatte sich ausgezahlt.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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