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Aussonderungsrechte nach Insolvenz
Apothekerverband Nordrhein bereitet AvP-Musterprozesse vor
Hintergrund: Aussonderungsrechte oder Zahlung aus der Insolvenzmasse?
Um diese Entwicklung einzuordnen, muss an die bisherige Diskussion über Aussonderungsrechte der betroffenen Apotheken erinnert werden. Seit die Insolvenz von AvP bekannt ist, bestehen unterschiedliche Auffassungen, inwieweit den Apotheken solche Rechte zustehen. Von diesen Aussonderungsrechten wird abhängen, wer wie viel Geld von der insolventen AvP erhält. Aussonderungsrechte führen dazu, dass die Berechtigten Geld oder Sachwerte erhalten, bevor Geld aus der Insolvenzmasse verteilt wird. Die Berechtigten hätten Anspruch auf vollständige Zahlung der ausstehenden Gelder, soweit dies überhaupt möglich ist. Bei einer Zahlung aus der Insolvenzmasse müssen sich dagegen alle Gläubiger unabhängig von der Art ihrer Ansprüche mit einer Quote begnügen, die von der verfügbaren Summe abhängt.
Im Fall der AvP stützt sich die Erwartung auf Aussonderungsrechte besonders auf die Überlegung, dass Abrechnungsgelder nicht dem Rechenzentrum gehören, sondern treuhänderisch verwaltet werden. Allerdings kommt es dabei auf die genaue Formulierung der jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Aufgrund einer besonderen Konstellation in einigen AGB hatte Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos Anfang 2021 solche Aussonderungsrechte für etwa 310 Offizin- und 150 Krankenhausapotheken anerkannt, aber erklärt, für die übrigen Betroffenen sehe er solche Rechte nicht. Dabei steht auch der Insolvenzverwalter vor einem Problem. Denn Aussonderungsrechte verringern die Insolvenzmasse. Für die verbleibenden Gläubiger mindert sich die Insolvenzquote. Sie könnten später möglicherweise gegen die Aussonderungsansprüche klagen. Daher erscheint eine vorherige gerichtliche Klärung sinnvoll und dies soll nun mit den Musterprozessen geschehen.
Mehrere Verfahren wegen verschiedener AGB
Da bei der AvP verschiedene AGB verwendet wurden, werden mehrere Musterprozesse zu unterschiedlichen Fallkonstellationen nötig sein. Diese Varianten zu ordnen, ist offenbar die wesentliche Herausforderung bei der Vorbereitung der Musterprozesse, um die es jetzt geht. Für die Beteiligten ist damit immerhin erkennbar, dass das Verfahren vorangeht.
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