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Laut Gematik
Qualifizierter Zeitstempel fürs E-Rezept? Hat anscheinend niemand gefordert
Bereits vor einigen Wochen wurde von am Abrechnungsprozess Beteiligten bemängelt, dass E-Rezepte nicht mit einem qualifizierten Zeitstempel versehen sind. Das mache E-Rezepte manipulierbar, so die Kritik. In einem aktuellen Gutachten im Auftrag des Verbands der Apothekenrechenzentren stufen Anwälte das Fehlen von Zeitstempeln im gesamten Verarbeitungsprozess sogar „als besonders gravierend“ ein. Die DAZ hat bei der Gematik nachgefragt, warum es solche Zeitstempel nicht gibt, wenn sie denn so wichtig sein sollen.
Es hakt beim E-Rezept an vielen Ecken. Insbesondere die Abrechnung scheint Schwierigkeiten zu bereiten. Das Grundproblem besteht darin, dass die Funktion der TI und somit die Zuständigkeit der Gematik in der Apotheke endet. Die Aufteilung des Prozesses auf mehrere Schultern sollte die Aufgabe überschaubarer machen. Die Kehrseite ist aber, dass anscheinend niemand den Gesamtüberblick über den ganzen Prozess hat, und so wurden die Hürden bei der Abrechnung erst spät sichtbar.
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Mittlerweile hat der Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (vdarz) eine Mängelliste erstellt. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist unter anderem, dass keine qualifizierten Zeitstempel genutzt werden. Bereits vor einigen Wochen hatten Prozessbeteiligte das gegenüber der DAZ thematisiert. So sei es etwa möglich, dass Betrüger mit einem gestohlenen HBA E-Rezepte ausstellen und diese zurückdatieren, sodass sie nicht als falsch erkannt werden. Der fehlende Zeitstempel eröffne Fälschungsmöglichkeiten, heißt es.
Warum gibt es keinen qualifizierten Zeitstempel?
Doch warum gibt es so einen Zeitstempel nicht, wenn er anscheinend so wichtig ist? Die Gematik erklärt dazu auf Nachfrage der DAZ: „Diese Anforderung wurde bislang seitens der für den Abrechnungsprozess zuständigen Organisationen nicht an die Lösung gestellt. Zwar gibt es einen Zeitdienst in der Telematikinfrastruktur (TI), jedoch keinen, der alle Anforderungen aus eIDAS an den Zeitdienst erfüllt.“ Die eIDAS -Verordnung enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen „elektronische Identifizierung“ und „elektronische Vertrauensdienste“.
2 Kommentare
Mathematik und Physik nicht verhandelbar
von Dr.-Ing. Wolfram Stein am 17.12.2021 um 8:18 Uhr
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E -Rezept
von Sabine Schneider am 17.12.2021 um 8:13 Uhr
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