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Ein gutes neues Jahr! Prio 1: Die Pandemie muss weg! Alle Apotheken, die wollen und können, können mithelfen – und impfen. Die Corona-Impfverordnung regelt in Kürze auch die Vergütung. Aber es gibt nicht nur die C-Probleme. Da wäre noch eine lange Liste an anderen dringlichen Aufgaben. Wir haben da mal ein paar zusammengestellt. Liebe Leserinnen und liebe Leser meines lieben Tagebuchs, schreiben Sie die Liste fort! Es kann ein gutes neues Jahr werden.
30. Dezember 2021
Bescheidene 30 Euro soll demnächst die Vergütung für Apotheken betragen, wenn sie PoC-PCR-Tests durchführen. Ist wirklich nicht die Welt, zumal so ein PCR-Testgerät auch ein paar Euro kostet. Die Höhe von 30 Euro begründet eine vorgesehene Änderung der Coronavirus-Testverordnung damit, dass dieser Betrag in etwa der Vergütung medizinischer Labore in Höhe von 43,56 Euro abzüglich der Versand- und Transportkosten entspreche und die „andere Art und Situation der Erbringung“ berücksichtige. Nun ja, mein liebes Tagebuch, das sind Begründungsversuche. Die ABDA hält die Höhe der Vergütung zurecht für „deutlich zu niedrig kalkuliert“ und stellte unlängst klar: „Apotheken werden die Testungen dafür nicht anbieten können.“ Allein die Verbrauchsmaterialien pro Test kosteten schon 35 Euro. Und wenn man sich auf dem Markt umsieht, dann stellt man fest, dass Arztpraxen von Selbstzahlern derzeit Preise von mehr als 70 Euro verlangen, so die ABDA bereits im November des vergangenen Jahres. Mein liebes Tagebuch, ob unter den Bedingungen einer 30-Euro-Vergütung einige Apotheken in die Durchführung von PCR-Tests einsteigen (können), wird sich zeigen. Die Zahl wird wohl überschaubar bleiben.
Werktags 28 Euro und am Wochenende 36 Euro als Honorar für jede Covid-19-Impfung, die Apotheken verabreichen. Dieser Entwurf für eine Änderung der Corona-Impfverordnung liest sich doch wesentlich praxisnäher und vernünftiger. Es ist im übrigen dasselbe Honorar, das Ärzte für diese Impfung erhalten. Und für den Aufwand bei der Beschaffung des Impfstoffs, den Apotheken selbst verimpfen, erhalten sie eine weitere Vergütung von 7,58 Euro plus Umsatzsteuer, also die gleiche Vergütung wie bei der Abgabe von Impfstoff an Arztpraxen. Und wenn es nötig sein sollte, eine zu impfende Person z. B. zuhause zu besuchen, erhalten Apotheken wie auch andere Leistungserbringer zusätzlich 35 Euro, so der Verordnungsentwurf. Die Apotheken sollen ihre Leistungen dann über die Rechenzentren abrechnen können. Also, mein liebes Tagebuch, dann kann’s doch losgehen – fast. So ein paar Kleinigkeiten sind vor der ersten Covid-19-Impfung noch zu regeln: Die Schulung muss absolviert sein, es muss ein geeigneter Raum vorhanden sein mit Liege und es muss eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, die mögliche Schädigungen aus der Durchführung der Schutzimpfung abdeckt. Alles kein Hexenwerk und relativ rasch machbar. Das meldet man dann an die zuständige Landesapothekerkammer und das Impfen kann beginnen. Mit der von der Apothekerkammer ausgestellten Bescheinigung kann die Apotheken dann den Impfstoff für sich bestellen. Und nicht vergessen: Auch die Apotheke muss sich, so sieht es der Entwurf vor, an der Impf-Surveillance beteiligen, sprich die Impfdaten per Apothekenportal ans Robert Koch-Institut übermitteln. Müsste machbar sein. Mein liebes Tagebuch, dann bleibt die Frage im Raum, wie lange diese Honorarsätze Bestand haben werden. Unter Spahn hatten diese Art von Apothekenvergütungen meist nur eine kurze Halbwertszeit und wurden bald drastisch gekürzt. Vielleicht erkennt Lauterbach die Leistung besser an.
3 Kommentare
...UND...
von Christian Giese am 02.01.2022 um 14:23 Uhr
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Noch Fragen ?
von Ulrich Ströh am 02.01.2022 um 12:09 Uhr
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AW: Gute Ergänzungen
von Peter Ditzel am 02.01.2022 um 14:04 Uhr
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