Nachfrage bei der Gematik

E-Rezept-Abruf mit der Versichertenkarte – wie ist der Stand?

Stuttgart - 03.02.2022, 13:15 Uhr

E-Rezepte sollen künftig auch mittels der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) vom Server abgerufen werden können. (x / Foto: Cherry)

E-Rezepte sollen künftig auch mittels der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) vom Server abgerufen werden können. (x / Foto: Cherry)


Aktuell gibt es für Patienten, die tatsächlich ein E-Rezept erhalten haben, zwei Möglichkeiten, dieses in der Apotheke einzulösen: die direkte Übertragung per Gematik-App und die Vorlage des Papierausdrucks. Ein dritter Weg ist angedacht: Der Abruf mittels der Versichertenkarte, offiziell als elektronische Gesundheitskarte (eGK) bezeichnet. Die Gematik hat den gesetzlichen Auftrag, die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Wir haben nachgefragt, wie der Stand der Dinge ist.

Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) hat der Bundestag im vergangenen Jahr einen weiteren Weg für die Übertragung von E-Rezepten festgelegt. So sollen sie künftig auch mittels der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), besser bekannt als Versichertenkarte, vom Server abgerufen werden können. Schon jetzt können Apotheken mittels eGK Versichertenstammdaten abgleichen. Künftig sollen dann wohl mit dem Abgleich die auf dem Server abgelegten, noch nicht belieferten E-Rezepte in die Warenwirtschaft der Apotheken abgerufen werden können.

Die technische Umsetzung des ganzen wurde der Gematik übertragen mit folgendem Passus im SGB V:


§ 312 Aufträge an die Gesellschaft für Telematik 
(1) Die Gesellschaft für Telematik hat im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 311 Absatz 1 Nummer 1 
6. ... bis zum 1. Dezember 2021 die Maßnahmen durchzuführen, die erforderlich sind, damit zugriffsberechtigte Leistungserbringer mittels der elektronischen Gesundheitskarte sowie entsprechend den Zugriffsvoraussetzungen nach § 361 Absatz 2 auf elektronische Verordnungen zugreifen können 

§ 312 SGB V


Doch der 1. Dezember ist verstrichen, gehört hat man von dem Projekt nichts mehr. Aktuell ist die Übertragung der E-Rezepte, bzw. des Token, der zum Abruf berechtigt, per Gematik- App möglich. Außerdem können Patient:innen den Papierausdruck des Token in die Apotheke ihrer Wahl bringen. Da nur sehr wenige Menschen die technischen Vorrausetzungen für eine Übertragung via Gematik-App erfüllen – dazu braucht man neben einem NFC-fähigen Smartphone eine NFC-fähige eGK und eine Pin – dürften E-Rezepte derzeit hauptsächlich in Papierform in den Apotheken landen, wenn überhaupt.

In Prüfung beim BMG

Doch es tut sich offensichtlich was hinsichtlich der Übertragung per eGK. Wie die Gematik auf Nachfrage der DAZ mitteilt, liegt die Spezifikation zum Thema E-Rezept per eGK aktuell beim BMG zur Überprüfung. Weitere Details, etwa einen Zeitplan, nannte sie jedoch nicht.

Allerdings ist eine Spezifikation noch keine fertige technische Lösung, sondern legt nur das technische Konzept und System der Rezept-Übermittlung via eGK fest. Dies muss dann von den jeweiligen Dienstleistern umgesetzt werden, sodass es angewendet werden kann.

Nachdem es aber auch noch eine Weile dauern wird, bis wirklich im großen Stil E-Rezepte ausgestellt werden, ist die Umsetzung des ganzen vielleicht auch gar nicht so eilig.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Wichtiger Schritt in die Digitale Selbstbestimmung

von Dieter Rittinger am 04.02.2022 um 14:10 Uhr

Diskrimierungsfreies Aktivieren und damit einlösbar machen von Medikationen oder Verbergen, weil noch kein Bedarf - auch dafür haben wir Steuerungspulte der Digitalen Rechteausübung und die darunter liegende Plattform entwickelt. Schön, das auch diese Facette anläuft!

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